ADB:Selasinski, Karl Friedrich von
Graf Kalkreuth abgeben und S. bei seinem Chef ausharren mußte. Nach Friedensschluß auf ein Wartegeld von monatlich 8 Thaler gesetzt ging er mit dem Gedanken um, im englischen Dienste auf der pyrenäischen Halbinsel gegen die Franzosen zu kämpfen, als er zum Secondlieutenant im 3. Ostpreußischen Infanterieregimente ernannt und nicht lange nachher, im Herbst 1811, als Erzieher zum Cadettenhause in Berlin befehligt wurde. Bei Ausbruch des Krieges von 1813 ward er als 3. Adjutant dem General von Yorck zugetheilt; im Hauptquartier, dessen Commandant er war, nahm er bald eine einflußreiche Stellung, soweit von einer solchen, wo ein Yorck commandirte, überhaupt die Rede sein konnte, ein. Er führte hier den Beinamen des Comthur (Lebenserinnerungen des Generals Karl von Röder, [669] S. 94, Berlin 1861, als Manuscript gedruckt). Daß seine militärischen Leistungen, von denen er bei Groß-Görschen, Bautzen und, als Ordonnanzofficier zu Blücher entsendet, bei Haynau Beweise gegeben hatte, auch Yorck befriedigten, bewiesen dessen Bemühungen, S. nach Beendigung des Waffenstillstandes bei sich zu behalten. Dieselben waren von Erfolg begleitet. S. hat seinem General auch während des folgenden Theiles des Krieges von 1813/14, aus welchem letzterem er zahlreiche Wunden und beide Classen des Eisernen Kreuzes zurückbrachte, zur Seite bleiben dürfen und vorzügliche Dienste geleistet. Als 1815 ein neuer Feldzug in Aussicht stand, wurde S., inzwischen zum Major aufgestiegen, zum ersten Adjutanten des Generals von Zieten, Commandirenden des 1. Armeecorps, ernannt. Wie wichtig und wesentlich seine Wirksamkeit an dieser Stelle gewesen ist, beweist ein im Jahre 1841 an ihn gerichtetes Schreiben seines ehemaligen Chef, in welchem dieser die von ihm bei allen gebotenen Gelegenheiten an den Tag gelegte „Tapferkeit, Umsicht und Thätigkeit“ unter Hervorhebung der hauptsächlichsten Begebenheiten rühmend anerkennt. Nachdem der Friede geschlossen war, ward S. Bataillonscommandeur im 25. Infanterieregiment; zugleich ward ihm die Aufsicht über die Unterrichtsanstalten der 8. Division (Erfurt) übertragen, aber schon 1817 erfolgte seine Entsendung nach Frankfurt a. M. als Mitglied der Bundes-Militärcommission, welche die Grundzüge der deutschen Heeresverfassung feststellen sollte. In dieser Eigenschaft war er auch während des Congresses zu Aachen thätig. Im Frühjahr 1822 ward er in den Generalstab versetzt, zuerst als Abtheilungsdirigent im Großen Generalstabe nach Berlin, dann 1825 als Chef des Generalstabes des VII. Armeecorps nach Münster, wo Horn und Müffling seine commandirenden Generale waren. Zehn Jahre später erhielt er das Commando der 13. Landwehrbrigade in Münster, im folgenden (1836) ward er Generalmajor und 1837 wurde er als Director der Ober-Militär-Examinationscommission nach Berlin versetzt. Zugleich ward er zum Mitgliede einer unter dem Vorsitze des Prinzen Wilhelm, des nachmaligen Kaisers Wilhelm I. mit der Ausarbeitung eines Dienstreglements beauftragten Commission ernannt, deren Aufgabe freilich nie erledigt worden ist. 1844 wurde er zum Generallieutenant befördert und 1851, nachdem er dem Frankfurter Parlamente angehört hatte, zum Präses der General-Ordenscommission ernannt, womit er aus dem activen Dienste schied. Gleichzeitig erfolgte seine Ernennung zum General der Infanterie. Er starb am 26. April 1860 zu Berlin, ohne aus seiner Ehe mit Karoline von Knebel, da eine einzige Tochter, vermählte Gräfin Unruh, bereits gestorben war, Kinder zu hinterlassen.
Selasinski: Karl Friedrich von S., königlich preußischer General der Infanterie, am 24. Januar 1786 auf dem väterlichen Gute Vargow im pommerschen Kreise Stolp geboren und im Cadettenhause zu Berlin erzogen, kam 1803, vom Commandeur des letzteren als einer der „Besseren unter den Besten“ bezeichnet, als Fähnrich zu dem in Bromberg garnisonirenden Infanterieregimente von Manstein und zog bald durch Eifer und Fähigkeiten die Aufmerksamkeit seiner Vorgesetzten auf sich, so daß General von Manstein ihn als Adjutanten wählte und ihn, als er selbst im Herbst 1805 zum Gouverneur von Danzig ernannt worden war, dorthin mitnahm. Dieser Vorzug brachte S. um die Theilnahme an dem im nächsten Jahre ausbrechenden Kriege, da Manstein krankheitshalber seinen Posten an General- Lebensbeschreibung durch General von Webern in: Zeitschrift für Kunst, Wissenschaft und Geschichte des Krieges, 112 Bd., Berlin 1861.