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ADB:Schwarzenberg und Hohenlandsberg, Johann Freiherr zu

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Artikel „Schwarzenberg und Hohenlandsberg, Johann Freiherr zu“ von J. Neff. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 33 (1891), S. 305–306, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schwarzenberg_und_Hohenlandsberg,_Johann_Freiherr_zu&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 06:58 Uhr UTC)
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Band 33 (1891), S. 305–306 (Quelle).
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Schwarzenberg: Johann Freiherr zu S. und Hohenlandsberg, geb. am 25 December 1463, gehörte dem bekannten fränkischen Rittergeschlechte (siehe S. 259) an, das mit den Markgrafen von Brandenburg und den Bischöfen von Würzburg in Lehensverbindung stand. Die Jugend verbrachte er mit Uebung seiner gewaltigen Körperkraft, die ihn an den rheinischen Fürstenhöfen berühmt machte; Turniere und Gelage waren seine Lieblingsbeschäftigung, bis ein zürnender Brief des Vaters den zwanzigjährigen Jüngling zur ernsteren Lebensführung brachte. Die nicht vollkommen verglühte Lust an ritterlicher Romantik führte ihn nach dem heiligen Lande und nach der Rückkehr ins Feldlager Kaiser Maximilian’s. In dessen deutschen und italienischen Feldzügen wird er als vir clarus armis et belli arte primus gerühmt. Seit 1501 finden wir ihn im Dienste des Bischofs von Bamberg, bei dem er die höchste weltliche Würde, das Hofmeisteramt, bekleidete, dessen wichtigstes Gebiet die Verwaltung des bischöflichen Hofgerichts war. In dieser Thätigkeit und bei den eifrig gepflegten juristischen Studien reifte in ihm in Erkenntniß der Mängel des damaligen Rechtszustandes der Entschluß, das Strafrecht zu reformiren und unter seiner Redaction entstand die bambergische Halsgerichtsordnung (L. Bambergensis), die 1507 von Bischof Georg III. zum Landesgesetz erhoben wurde. „Idee, Bearbeitung und Einführung derselben stellt eine große civilisatorische That dar, wodurch aus dem tendenziösen Inquisitionsprozesse ein gerechtes Untersuchungsverfahren neu geschaffen wurde.“ (Weißel.) So war es denn nur ein Act der Billigkeit, daß Schwarzenberg 1521 ins Reichsregiment berufen wurde, wo er im Religionsausschusse die schwebenden Fragen seiner Entscheidung unterzog, zeitweise sogar als Statthalter die Leitung des Regiments übernahm. Als aufrichtiger Bekenner der Lehre Luther’s, dessen vertriebenen Anhängern er Schutz und Aufnahme auf seinen Gütern gewährte, kam er 1522 mit dem Bischof Weigand von Redwitz in Conflict, legte seine Stelle, welche er unter dessen fünf Vorgängern versehen, nieder und begab sich in die Dienste der Markgrafen Georg und Casimir von Brandenburg, als deren Gesandter er nachmals bei Herzog Albrecht von Preußen erscheint. Sein letztes Werk war die in Verbindung mit Luther auf Grund der Schwalbacher Artikel eingeführte Kirchenvisitation in Brandenburg. Mitten in den Vorbereitungen zur Koburger Conferenz ereilte ihn der Tod am 21. October 1528 in Nürnberg. – Die schriftstellerische Thätigkeit Schwarzenberg’s erstreckte sich nicht ausschließlich auf die Jurisprudenz. Er, dem auch die ethische Erziehung des Volkes am Herzen lag, gesellte sich jenen Volksschriftstellern zu, die in didaktisch-satirischen Schriften die Laster der Zeit in unnachsichtlichem Ernste geißelten. In dramatisch lebendiger Darstellung wendet er sich im „Büchle wider das Zutrinken“ und in dem Gedicht „Wider das Mordlaster des Raubens“ gegen alltägliche Ausschreitungen der Jugend. Das weitaus gelungenste Werk ist das „Memorial der Tugend“, so genannt, „weil in kurzen Sprüchen, als in kleinen Gedenkzetteln, Zier und Lob viel guten Ding, auch Straf und Schand der Laster vermerkt werden“. Daß es ein beliebtes Volksbuch wurde, dazu trugen die herrlichen Holzschnitte von Dürer und Schäuffelin nicht wenig bei. Als Leiter des Religions-Ausschusses richtete er an [306] Luther eine Schrift über die Religionsstreitigkeiten, die von dem Reformator gebührend gewürdigt wurde, uns aber verloren ging. Gegen den ältesten Sohn Christoph, welcher der päpstlichen Partei angehörte und gegen den Vater in Wort und Schrift aufgetreten war, schrieb er 1524 die „Beschwörung der teuflischen Schlangen mit dem göttlichen Wort“ und 1526 gegen den Franciscaner Schatzger (s. A. D. B. XXXI, 783) das „Büchlein, Kuttenschlag genannt, das Teufels-Lehrer macht bekannt“. Um sich über den Verlust seiner geliebten Gemahlin (geb. Gräfin Kunigunde von Rieneck, † 1502) zu trösten, schrieb er das Gedicht „Kummertrost“. Neben diesen selbständigen Arbeiten lieferte S. als einer der ersten volksthümlich gestaltete Uebersetzungen aus Cicero’s philosophischen Schriften, so „von dem Alter“, „von den tuskulanischen Fragen“ und „von der Frayndtschaft“. Da er nach seinem eigenen Geständniß „nur die Muttersprach erlernt“, ließ er sich diese Schriften von seinem Hofcaplan Neuber wörtlich aus dem Lateinischen übertragen und bearbeitete dann den Stoff nach seiner Weise „nicht von Worten zu Worten, sondern von Sinn zu Sinnen“, stellte dazu „etlich Figur und Reime“ und ließ den Text von Gelehrten (L. Behaim, U. Hutten) revidiren. Seine Werke, schon von Zeitgenossen wie Luther, Hutten und Planitz in ihrem ethischen Werthe erkannt, erschienen zwischen 1502 und 1535 meist in Augsburg; ein Sammelband der philosophischen Schriften unter dem Titel „der teutsch Cicero“, dem das Memorial und der Kummertrost beigegeben war, wurde 1535 bei H. Steyner in Augsburg gedruckt.

Vgl. die Vorrede zu Schwarzenberg’s kleineren Schriften, verfaßt von unbekannten Zeitgenossen, in der Ausg. Augsburg 1535. – Christ, Dissert. de Joh. Schwarzenbergico, Halae 1726. – Roßhirt im Neuen Archiv des Criminalrechts IX, 234 ff. – E. Herrmann, Joh. Freih. zu Schwarzenberg, Leipzig 1841 (Festschrift). – L. Weißel, Hanns Freiherr von Schwarzenberg. Grüneberg i. Sch., 1878 (Vortrag). – Stintzing, Gesch. der deutschen Rechtswissenschaft, I. Abth., S. 612 ff. – Goedeke, Grundriß 2² im Index s. v.
J. Neff.