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ADB:Schoder, Adolf

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Artikel „Schoder, Adolf“ von Eugen Schneider in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 212–213, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schoder,_Adolf&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 16:20 Uhr UTC)
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Schoder: Adolf S., geboren in Stuttgart als Sohn eines Oberregierungsregistrators am 2. December 1817, bildete sich zuerst im praktischen Dienste des Notariats und Verwaltungswesens aus und studirte 1835–38 in Tübingen die Rechtswissenschaft. Hier wurde er auch nach Beendigung seiner Studien als Gerichtsactuar angestellt, bis er 1843 als Oberjustizassessor bei dem Gerichtshof für den Neckarkreis Verwendung fand. Minister Schlayer, welcher begabte Männer für sein Ministerium auszusuchen wußte, ernannte S. im J. 1845 zum Regierungsrath. Trotz dieser Stellung blieb derselbe im engen Verkehr mit den liberalen Führern. 1848 wurde er in die Nationalversammlung gewählt und gründete in Frankfurt den Club Westendhall, näherte sich aber immer mehr der Linken, da er vor der Gewalt nicht weichen wollte. Von ihm ging der Antrag aus, daß der Bundespräsident durch die Regierungen vorzuschlagen, von dem Parlamente aber zu genehmigen sei. Auch 1849 bei der Kaiserfrage trat er für Errichtung einer Präsidentschaft ein, beugte sich aber dem Beschlusse der Mehrheit und gab seine Stimme für den König von Preußen ab. Schoder’s hauptsächlichstes Bestreben ging dahin, die Berathung der Grundrechte zu beschleunigen und deren Annahme zu betreiben in einer Zeit, da der Anerkennung derselben in den kleinen und mittleren Staaten nichts im Wege stand. Er galt als der Vater der Grundrechte. Im September 1848 war S. vom Bezirke Besigheim auch in die Ständeversammlung gewählt worden. Hier kämpfte er für Anerkennung der Nationalversammlung als höchster Autorität, suchte zwar die Bewegung in ruhigem Gange zu halten, sprach sich aber, als im April 1849 König Wilhelm von Württemberg die Annahme der Reichsverfassung verweigerte, für Einsetzung einer provisorischen Regierung aus, wenn der König nicht nachgebe. Als das Rumpfparlament in Stuttgart tagte, beantragte S., der erste Vicepräsident desselben, in der württembergischen Abgeordnetenkammer Anerkennung der Regentschaft und Unterstellung des Militärs unter dieselbe. Die Kammer ging nicht darauf ein, das Märzministerium suchte sich der unbequemen Versammlung zu entledigen und S. selbst gab am 18. Juni durch seine herausfordernde Erklärung, daß die nächste Sitzung Nachmittags stattfinde, Anlaß zur Sprengung des Rumpfparlaments. Sein Antrag in der [213] Kammer, das Ministerium deshalb vor Gericht zu ziehen, wurde abgelehnt. Es war dem Ministerium nicht zu verübeln, wenn es nach der im August erfolgten Auflösung der Kammer S. zur Ablösungscommission versetzte; er machte sich aber ganz frei, indem er sich der Advocatur zuwandte. Die drei verfassunggebenden Versammlungen, die sich von 1849 an folgten, wählten S. zu ihrem Präsidenten; nach Auflösung der letzten ließ er in würdevoller Haltung trotz Einsprache der Regierung die Wahl des ständischen Ausschusses vornehmen. 1851 trat er wieder als Mitglied in die Ständeversammlung ein. Neben dieser Thätigkeit hat sich S. als Anwalt in politischen Processen einen Namen erworben, indem er mit viel Scharfsinn und Redegewandtheit die Anklagen zu zerpflücken wußte. Auf der Höhe seines Ruhmes als Volksmann traf ihn am 12. November 1852 in seiner Vaterstadt ein früher Tod[WS 1].

Vgl. (J. Hölder,) Das Leben A. Schoders.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Tad