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ADB:Schneider, Christian Wilhelm

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Artikel „Schneider, Christian Wilhelm“ von Gustav Frank in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 102–103, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schneider,_Christian_Wilhelm&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 17:59 Uhr UTC)
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Schneider: Christian Wilhelm S. wurde im Pfarrhaus zu Martinroda bei Ilmenau am 3. October 1734 geboren. Den Achtjährigen nahmen die Brüder seiner Mutter Wilhelm Ernst und Johann Christian Bartholomäi, jener Hofprediger, dieser herzoglicher Bibliothekar in Weimar (s. A. D. B. II, 108; der Verfasser der daselbst angeführten anonymen Biographie des Bibliothekars Bartholomäi ist unser S.) zu sich und überwachten seine weitere Ausbildung, die er auf dem Gymnasium zu Weimar, damals unter dem Rectorate des bekannten Wolffianers Jakob Carpov (s. A. D. B. IV, 8), erhielt. Verwaist und auch des älteren Oheims durch den Tod beraubt, bezog er 1753 die Universität Jena, wo er besonders die Wolffianer Reusch (s. A. D. B. XXVIII, 296), Polz und Darjes (s. A. D. B. IV, 758) hörte. Nachdem er am Stiftungstage der Universität eine Rede: „De Academia Jenensi nunquam armorum strepitu labefactata“ und eine öffentliche Disputation: „De theologiae revelatae partibus et speciebus curatius dignoscendis“ gehalten, ging er nach Weimar zurück und trat als Hofmeister in das Haus des Hofmarschalls v. Schardt ein. Im J. 1762 wurde er Collaborator, bald darauf Pastor zu St. Jakob und Garnisonprediger in Weimar, übernahm 1773, zum Assessor des Oberconsistoriums ernannt, das arbeitsvolle Archidiakonat an der Stadtkirche und siedelte 1782 als Oberconsistorialrath, Generalsuperintendent und Pastor primarius nach Eisenach über. Die schwedische Societät pro fide et christianismo und die Haager Gesellschaft zur Vertheidigung der christlichen Religion erwählten ihn zu ihrem Mitgliede. Er starb am 7. Juli 1797. Weder die von ihm herausgegebenen Predigten und geistlichen Singgedichte (Oratorien), vom „Kirchen- und Ketzeralmanach auf das Jahr 1797“ als kaum mittelmäßig bezeichnet, noch seine Schriften über die Ziehen’sche Prophezeiung, über das Neue Jerusalem der Swedenborgianer in England, über Stark’s Kryptocalvinismus (den er für unerwiesen hält) würden seinen Namen auf die Nachwelt gebracht haben. Sein Gedächtniß ist erhalten geblieben durch das für die Kirchengeschichte noch heute zu verwerthende Sammelwerk „Acta historico-ecclesiastica“, begonnen vom Weimarischen Hofprediger Colerus (s. A. D. B. IV, 403), fortgesetzt von den oben genannten Brüdern Bartholomäi. Zur zweiten Serie, unter dem Titel „Nova acta historico-ecclesiastica“ seit 1758 erschienen, fügte S. 1773 den 12. Band hinzu und edirte sodann die dritte Serie als „Acta historico-ecclesiastica nostri temporis“ (1774–88). Das Universalregister zur zweiten und dritten Serie (Weimar 1790 erschienen) hat Schneider’s älterer Bruder, Immanuel Wilhelm († 1790 als Pastor zu Rastenberg), verfaßt. Eine vierte Serie der Acta begann S. 1788 unter dem Titel „Acten, Urkunden und Nachrichten zur neuesten Kirchengeschichte“. Von den drei erschienenen Bänden dieser [103] Fortsetzung sind nur die beiden ersten von S., der dritte ist vom Superintendenten Johann Samuel Schröter in Buttstedt herausgegeben worden. Auch eine 1779 von S. begonnene „Bibliothek der Kirchengeschichte“ hörte mit dem zweiten Bande wieder auf. Doch S. hat sich nicht begnügt, für die Kirchengeschichte zu sammeln, er versuchte auch, reagirend in sie einzugreifen. Von Lehrern gebildet, welche die kirchlichen Dogmen durch algebraische Demonstration erhärten wollten, war er der Orthodoxie ergeben. Schon 1775 hören wir ihn klagen: „Der gegenwärtige Zustand der Kirche, wo selbst unter ihren Lehrern Männer auftreten, die den Naturalismus öffentlich predigen, den ewigen Sohn Gottes von seinem Thron stürzen und den Werth seiner verdienstlichen Leiden vernichten wollen, muß allen redlichen Gottesgelehrten zu Herzen gehen.“ Als Generalsuperintendent mochte er es für seine Pflicht halten, als Schützer der reinen und gesunden Lehre aufzutreten. Auf seinen Antrieb stellte das Oberconsistorium in Eisenach, auf schriftliche Aussagen Studirender gestützt, 1794 an Herzog Karl August, als Rector der Universität Jena, das Ansinnen, den Professoren bei sonst unvermeidlichem Verlust ihrer Lehrstellen zu gebieten, der reinen evangelischen Lehre nach den libris symbolicis getreu zu bleiben. Der Meiningensche Minister von Dürckheim secundirte. Karl August forderte, unter Mittheilung des Communicates Serenissimi Saxo-Meiningensis, von den Oberconsistorien zu Eisenach und Weimar Beibringung sicherer Beweise für das Treiben der angeblichen Irrlehrer und Aeußerung über die zu ergreifenden Maßregeln. Eisenach beantragte, nach vorausgeschickten Klagen über Profanirung der Geschichte Jesu und seiner Apostel durch Lehrer der Theologie und Irreführung der Jugend durch Lehrer der Kantischen Philosophie, Einsetzung einer Commission, welche die Professoren in die gehörige Ordnung weise, und einer höheren akademischen Polizeianstalt zur Ueberwachung ihrer künftigen Lehrvorträge. Das Oberconsistorium in Weimar, an seiner Spitze Herder, erklärte Strafpräcepte gegen akademische Lehrer als unnöthig, unzweckdienlich und der Akademie nachtheilig. Der herzogliche Geheime Rath war für ein mildes Ermahnungsschreiben. Karl August aber ließ sämmtliche Schreiben und Berichte einstweilen ad acta legen, wo sie verblieben sind (G. Frank, Die Jenaische Theologie, S. 100 ff.).

J. R. G. Beyer, Allgem. Magazin für Prediger, Bd. VI, St. 6, S. 619–31. – Uebrige Litteratur sammt Schriftenverzeichniß in J. G. Meusel’s Lexikon der v. 1750–1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller, XII, 334–37 und bei H. Döring, Die gelehrten Theologen Deutschlands, III, 861.