ADB:Schmedenstede, Hinrich
Herzog Heinrich der Friedemacher von Mecklenburg (s. A. D. B. XI, 542) an die damals in Theologicis völlig darniederliegende Universität Rostock, wo er am 23. November 1542 mit einem Bruder Hieronymus honoris causa gratis immatriculirt wurde. Er las theologische Collegia und Dialektik, konnte aber als fürstlicher Professor in das Concilium nicht eintreten, da der Rostocker Rath strenge darauf hielt, daß dieses nur durch die von ihm ernannten Professoren gebildet wurde. Gleichzeitig ernannten ihn die Herzöge zum Pastor an St. Nicolai und damit zum Domherrn, wodurch abermals Hader mit dem Rathe entstand, welcher das Patronatsrecht nach der Einführung der Reformation für sich verlangte und das Domcapitel nicht mehr anerkannte. Der heftige, dadurch erbitterte Mann brachte harte persönliche Ausfälle neben seinen scharfen theologischen Befehdungen auf die Kanzel, ohne daß wiederholte Briefe der Herzöge und mündliche Weisungen durch Konrad Pegel (s. A. D. B. XXV, 314) ihn zur Mäßigung zurückrufen konnten. Ueberaus heftig wurden seine Predigten nach dem schmalkaldischen Kriege und ergingen sich in den härtesten Ausfällen gegen den Kurfürsten Moritz, zumal als dessen Gesandte in Rostock anwesend waren. Auf der Letzteren Klage wurde S. 1548 vom Herzog Heinrich abgesetzt und ausgewiesen. Er wandte sich, gefolgt von einer größeren Zahl seiner Zuhörer, nach Greifswald, wohin er schon 1547 einmal gerufen war, um dort als promotor die erste lutherische theologische Doctorpromotion vorzunehmen. Doch trat S. nicht in den Lehrkörper von Greifswald ein, scheint aber privatim gelesen zu haben, bis er nach Dithmarschen berufen wurde. In Rostock wurde Johannes Aurifaber 1550 sein Nachfolger. In demselben Jahre wurde S. Pastor zu Lunden und Superintendent des Meldorfer Sprengels, paßte aber in das verwilderte und zügellose Bauernleben wie die Faust aufs Auge. Er begann alsbald zu eifern, warf den freiheitsstolzen und übermüthigen Dithmarsen ihre ungesühnten Todtschlägereien, Räubereien und Meineide vor und erhob diese Anschuldigungen selbst gegen die Regenten des Landes, die „Achtundvierziger“, welche die Schandthaten für Geld dulden sollten. Er prophezeite ihnen Gottes Rache durch Kriege des Herzogs von Holstein und anderer von Gott gesandter Feinde. Dieses Vorgehen erbitterte umsomehr, als der Herzog von Holstein gerade ernstlich zum Kriege rüstete; die „Achtundvierziger“ [633] zogen ihn daher vor Gericht und suspendirten ihn vom Amte. Die von S. angerufene Landesversammlung setzte ihn indessen wieder ein, und die „Achtundvierziger“ verboten nun bei 40 Mark Lübisch sich an ihm zu vergreifen. Das beweist die Unsicherheit, in welcher er schwebte, 1552 wich er daher über die Landesgrenze nach Holstein, nachdem noch 1551 das theologische Ansehen, in dem er auswärts stand, durch sein Tagen mit den Theologen der wendischen Städte in Lübeck klar hervorgetreten war. S. wandte sich 1552 nach Wismar, wo er als Gehülfe für den sehr alten Pastor Henning Block an St. Marien auftrat, ohne eine Anstellung zu finden. Hier eiferte er von der Kanzel und unter den Bürgern gewaltig gegen die Ende 1553 dort gelandeten flüchtigen englischen Protestanten von a Lasco’s Gemeinde und erreichte mit der übrigen Geistlichkeit von dem Rathe deren Ausweisung als Wiedertäufer und Sacramentirer im Februar 1554. Am 18. October 1554 ist er in Wismar gestorben; noch 1566 feierte Lucas Lossius (s. A. D. B. XIX, 220) den berühmten Sohn Lüneburgs als „ingenio excellens magno, dialecticus acer“.
Schmedenstede: Hinrich S. (Smedenstede, Smedenstädt, Schmidenstedt, Smedenstein), ein eifriger Streittheolog und Feind des Interim, war in Lüneburg geboren und auf der dortigen Schule vorgebildet. Am 22. Mai 1524 wurde er in Wittenberg immatriculirt, erst am 28. August 1532 promovirte er dort zum Magister und wurde 1533 in das Collegium der Artistenfacultät als M. Henricus Schmidenstedt pater Luneburgensis, wo pater vielleicht verlesen ist, aufgenommen. Er las dann in Wittenberg, zuletzt als D. theol., und war 1540 Decan der philosophischen Facultät. 1542 berief ihn- Krey, Andenken an die Rostock. Gel. I, 28 ff., wo die meisten Quellen. – Dazu noch: Dieder. Schröder, Kirchenhist. d. evang. Meckl. II, 64 ff. – Krabbe, Univers. Rostock, S. 441 ff. u. S. 454 ff. – Album Viteberg. S. 121. – Köstlin, Baccal. u. Magister d. Wittenb. philos. Facultät, S. 21 u. 25. – Chalybaeus, Gesch. Dithmarschens, 1888, S. 241 u. 325. – Zeitschr. f. Schl.-Holst.-Lauenb. Gesch. XIX, 96.