ADB:Schmalzgrueber, Franz
[628] wurde an der Universität Ingolstadt 1698 Professor der Logik, 1702 der Moral, 1705 Professor des kanonischen Rechts an der Akademie zu Dillingen, 1709 für dieses Fach Professor in Ingolstadt als Nachfolger M. Friederich’s, im October 1716 wiederum nach Dillingen versetzt zur Verwaltung des Kanzleramts. S. hat sich seit dem ersten Drittel des vorigen Jahrhunderts sowol bei der Curie wie bei allen curialen Schriftstellern eines großen Ansehens erfreut und wird auch von protestantischen Schriftstellern als Autorität infolge dessen mit Vorliebe angeführt. Er verdankt dies dem aus verschiedenen bei Disputationen u. s. w. benutzten, in Ingolstadt gedruckten Abhandlungen entstandenen Werke: „Ius ecclesiasticum universum brevi methodo ad discentium utilitatem explicatum, seu lucubrationes canonicae in quinque libros decretalium Gregorii IX. P. M., in quibus praecipuae, quae tum in theoria tum in praxi occurrunt, difficultates solvuntur, allatis etiam contra sententiam fundamentis et horum solutionibus“. Dilling. et Ingolst. 1717—1727 sq. in 7 T. 4; Ingolstad. 1728, 5 T. fol.; Neap. 1738 f.; Rom. 1843—1845, 12 vol. 4°. ex rev. typ. Cam. Apost. Dasselbe befolgt ganz die Methode Reiffenstuel’s, legt aber ein ganz besonderes Gewicht auf die Gesetzgebung und Praxis der römischen Curie bis auf seine Zeit, und ist entschieden der für das Rechtsleben bequemste und ausgiebigste Commentar. Hierin liegt sein wirklicher Werth; hinsichtlich der Selbständigkeit ragt es nicht hervor, da es auf Pirhing, Laymann und vorzüglich auf Reiffenstuel ruht. Ausschließlich der Praxis dienen seine „Consilia seu responsa iuris“. Ingolstad. 1722, 2 vol. fol.; Dill. 1740, 2 vol. fol.
Schmalzgrueber: Franz S., Kanonist, geboren im J. 1663 zu Griesbach (Oberbaiern), † zu Dillingen am 7. November 1735. Er trat in den Jesuitenorden,