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ADB:Schlegel, Johann Karl Fürchtegott

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Artikel „Schlegel, Johann Karl Fürchtegott“ von Julius August Wagenmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 388–389, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schlegel,_Johann_Karl_F%C3%BCrchtegott&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 12:44 Uhr UTC)
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Schlegel: Johann Karl Fürchtegott S., Consistorialsecretär und Rath in Hannover, geboren zu Zerbst am 2. Januar 1758, † am 13. November 1831 in Hannover. – Sein Vater war der damalige Prediger und Gymnasiallehrer in Zerbst Johann Adolf S. (s. o. S. 885), der als Consistorialrath und Generalsuperintendent in Hannover gestorben ist, sein ältester Bruder Karl August Moritz S., geboren 1756, † 1826 als Generalsuperintendent in Harburg (s. u.), seine jüngeren Brüder die beiden Romantiker August Wilhelm und Friedrich S. (s. diese Artikel). Sein Taufpathe, von welchem er den Namen Fürchtegott erhielt, war der mit seinem Vater eng befreundete Gellert. Als einjähriges Kind mit seinen Eltern nach Hannover übergesiedelt, besuchte er die dortigen Schulen und wuchs auf in einem zahlreichen und anregenden Familien- und Freundeskreise. 1779–82 studirte er in Göttingen Philosophie, Geschichte und Jurisprudenz. Bald nach seinem Abgang von der Universität wurde er 1782 beim Consistorium in Hannover als Auditor angestellt, später zum Consistorialsecretär und Rath befördert und wirkte in diesen verschiedenen Stellungen bei einem und demselben Collegium nahezu 50 Jahre lang mit unermüdlichem Fleiß, großer Gewissenhaftigkett und ausgezeichneter Geschäftskenntniß bis zu seinem nach kurzer Krankheit im 74. Lebensjahre erfolgten Tode. Mit seiner Gattin, einer Tochter des Göttinger Professors J. Chr. P. Erxleben, führte er ein glückliches Familienleben; sein froher, heiterer Sinn ließ ihn in der Stille des Hauses wie in anregender Geselligkeit volle Befriedigung finden; Herzensgüte und Wohlwollen gegen alle seine Mitmenschen zierten ihn. Diese Eigenschaften bethätigte er auch als Mitglied der hannoverschen Ständeversammlung durch den von ihm 1831 gestellten, von beiden Kammern angenommenen Antrag auf Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Hannover. Als Schriftsteller hat er besonders durch zwei Werke sich bekannt und verdient gemacht: 1) durch sein „Kurhannover’sches Kirchenrecht“ in 5 Bänden. Hannover 1801–6; und 2) durch seine dreibändige „Kirchen- und Reformationsgeschichte von Norddeutschland u. Hannover.“ Hannover 1828–32 (eine dankenswerthe Materialiensammlung, wenn auch ohne höheren wissenschaftlichen Werth). Außerdem schrieb er ein religionsgeschichtliches Werk: [389] „Ueber den Geist der Religiosität aller Zeiten und Völker“. Hannover 1819, 2 Bände; zwei kleinere Arbeiten über Ehescheidung. Hannover 1809 und über Schulpflichtigkeit und Schulzwang. Hannover 1824, sowie Beiträge zum Hannoverschen Magazin und zur Jenaischen Litteraturzeitung.