ADB:Schaller, Jakob
Johann Gerhard in ein sehr nahes Verhältniß trat. In das Elsaß zurückgekehrt, wurde S. 1633 Professor der praktischen Philosophie in Straßburg, 1634 daselbst Dr. der Theologie, 1637 Canonicus des Thomascapitels, 1666 Decan, 1674 Propst desselben. S. war 4 Male, 1636, 1646, 1656, 1666 Rector der Universität. Er starb am 24. Juni 1676. S. hat eine sehr große Zahl von Disputationen philosophischen, theologischen und kirchenrechtlichen Inhaltes verfaßt, wie z. B.: „An papa habeat potestatem indirectam in temporalibus?“ (1639); „An retentio vel abdicatio bonorum temporalium quicquam faciat ad beatitudinem?“ (1645); „De superstitione“ (1661); „Parallelismus assumtionis Alcumenae ex Plutarchi Romulo et assumtionis B. Virginis“ (1664); „De esu carnium“ (1665); „De talionis jure“ (1673); „De invito per ignorantiam“ (1676). Die Titel der übrigen Disputationen Schaller’s finden sich verzeichnet bei Jöcher. Einige Notizen über ihn enthält die, im Archiv des Thomascapitels zu Straßburg befindliche Einladung des Rectors der Straßburger Universität Johann Rudolf Salzmann, zu Schaller’s Beerdigung am 26. Juni 1676.
Schaller: Jakob S., Philosoph, geboren am 25. Februar 1604 zu Heiligenstein im Elsaß, als Sohn des dortigen Pfarrers Wolfgang S., welcher später in Straßburg Münsterprediger und Senior des Kirchenconventes wurde. Er besuchte seit 1611 in Straßburg das Gymnasium, studirte daselbst Philosophie, und nachdem er den Grad eines Magisters der Philosophie erlangt hatte, auch Theologie. Seit 1626 besuchte er verschiedene deutsche und schweizerische Universitäten, hielt sich bei der Gelegenheit 2 Jahre in Jena auf, woselbst er zu- Vgl. Jak. Christ. Beck und Aug. Joh. Buxtorff, Supplement zu dem Baselischen allgemeinen historischen Lexikon (2. Thl. 1744).