ADB:Rudolf von Diepholz
Friedrich’s von Blankenheim auf ziemlich unregelmäßige Weise und nicht ohne Zwang zu dessen Nachfolger als Bischof gewählt. Er war damals Propst in Osnabrück und Domherr in Köln, doch ganz und gar ein Weltmann, dem der Papst alle Fähigkeit zur Verwaltung geistlichen Aemter abzusprechen wagte, als er seine Wahl gutzuheißen sich weigerte und die vacante Stelle dem Bischof von Speier antrug, der jedoch dieselbe dem geschlagenen Gegencandidaten Rudolf’s, dem Utrechter Dompropst Sweder von Culemborg übertrug, der des Papstes Bestätigung erhielt. Damit war der politische sowie der kirchliche Krieg erklärt, denn Sweder war der Schützling der mit den holländischen Kabeljaus verbundenen Partei der Lockhorsten, während die Freunde der Hoeks, die Lichtenberger, welche namentlich in den Utrechter Städten mächtig und mit denen von Overyssel verbunden waren, Rudolf’s Wahl durchgesetzt hatten. Und zugleich galt es dem päpstlichen Renovationsrecht und der Wahlfreiheit der Capitel, während der alte Streit der Utrechter Domherren gegen die vier übrigen Kathedralkirchen noch dazu kam. Die Beschützer Sweder’s erzwangen jedoch schon 1425 dessen Anerkennung von Seite der Hauptstadt, wo die Anhänger Rudolf’s hart verfolgt wurden, und dieser selber mit dem Bann betroffen nur bei den Städten Overyssels Schutz fand, welche ihm als Postulat die Regierung zuerkannten, bis ein Generalconcil den Streit geschlichtet hätte. Im nächsten Jahre eroberten die Lichtenberger unter Führung Johann’s von Renesse die Stadt Utrecht durch einen Handstreich und seitdem herrschte R., auch von dem Utrechter Adel und der Geistlichkeit als Postulat anerkannt, im größten Theil seines Stiftes, wenn auch im steten Kampf mit Sweder und der burgundisch-kabeljauschen Partei, die ihn von Holland, Gelderland und Brabant aus bekriegten und unter hartnäckiger Abweisung der päpstlichen Autorität. Als Sweder fast von allen verlassen, nach dem Tode des Papstes Martin zum Baseler Concil gereist und im J. 1433 verstorben war, wurde R. von einem Legat des Papstes Eugen IV. vom Bann gelöst und als rechtmäßiger Bischof eingesetzt. Doch die Domherren von Sweder’s Partei erwählten zu Dordrecht den Propst Wolrad von Mörs, der schon vorher ein Concurrent Rudolf’s gewesen war und das Baseler Concil trat für denselben gegen den jetzt päpstlichen R. ein. So blieb das Schisma auch in Utrecht bestehen, wenn auch die Aussöhnung Rudolf’s mit Philipp von Burgund, mit welchem er 1434 ein Concordat schloß, dem verderblichen Krieg ein Ende gemacht hatte. Erst 1450 überließ Wolrad, zum Bischof von Münster gewählt, dem Gegner das Bisthum. Doch schon im nächsten Jahre entbrannte eben aus dem zwischen beiden geschlossenen Vertrag ein Krieg zwischen den an einander grenzenden Stiften, welcher R. zu schweren Geldforderungen an seine Geistlichkeit und dadurch einen harten [563] Kampf mit derselben veranlaßte, der bis zu Rudolf’s Tode im J. 1455 währte.
Rudolf von Diepholt, Bischof von Utrecht aus dem bekannten Grafengeschlecht, wurde 1423 nach dem TodeSo war die ganze Amtsführung Rudolf’s ein unaufhörlicher Kampf, so daß von einer ordentlichen Seelsorge in jenen Jahren keine Rede sein konnte. Dazu war R. durchaus weltlich gesinnt, sein Leben war das eines Laien, geistliche Functionen versah er nur selten. Die Katholicität der Niederländer und namentlich der Utrechter erhielt während des Schismas einen argen Stoß, während zugleich die Ohnmacht des Bischofs dem burgundischen Fürsten gegenüber allgemein erkannt wurde. Rudolfs bischöfliche Verwaltung war so in mehrerer Hinsicht der Anfang des Endes.