ADB:Rudolf I. (Bischof von Schwerin)
Lisch und Beyer schließen möchten, ist sehr unsicher. Er hatte anscheinend, schon ehe er Bischof wurde, Lehen im Lande zu vergeben, da er aus einem solchen, das der Starost (Burchgavius) Thetlev v. Gadebusch, Herr v. Loitz, ihm aufließ, 1250 die Cantorei am Dome begabte. Er hat historisch dadurch eine Bedeutung gewonnen, daß er den Parchim’schen (Richenberg’schen) Zweig des mecklenburgischen Fürstenhauses aus seinem Erbe gedrängt hat, welches darnach unter den Häusern Mecklenburg, Werle und den Grafen von Schwerin zur Theilung kam. Unter den unruhigen mecklenburgischen Knesen saßen die Bischöfe von Schwerin auf ihrem Tafelgute Bützow unsicher genug, sie waren auch in Bezug auf die Zehnten-Erhebung auf den guten Willen der Fürsten angewiesen; im Parchim’schen Theile jedenfalls erhielt der Fürst die eine Hälfte, wofür er die andere für den Bischof einzuziehen hatte – ein Anlaß zu ewigem Streite. Namentlich seit der jüngste der Söhne Heinrich’s Burwy II. von Rostock und der schottischen Königstochter Christine, Pribislav, volljährig und seit 1247 Herr der Herrschaft Parchim geworden war, ließ der Streit dieses herrischen und auf seine Macht eifersüchtigen Fürsten gegen die Bischöfe nicht auf sich warten. Die Begründung der Städte Goldberg (Golce, Golz) und Sternberg, namentlich aber der Burg Richenberg an der Warnow, wonach sich Pribislav von 1229–56 Herr v. Richenberg nannte, umspannte beklemmend das stiftische Gebiet, über welches das fürstliche Haus ohnehin immer von neuem die Landesherrschaft zu behaupten suchte. R. umgekehrt suchte sich von der letzteren vollständig zu lösen, und vielleicht ist zu diesem Zwecke das für gefälscht angesprochene Privileg König Konrad’s IV. von 1240 „des Stiftes Städte und Häuser zu bauen bessern und befestigen“ etc. geschaffen. R. begann daher 1252 die Befestigung von Bützow und die Erbauung einer neuen bischöflichen Burg daneben; wurde aber, als er auf Pribislav’s Verlangen den Bau nicht einstellte, von ihm überfallen und, während seine eigene Burg in Flammen aufging, gefangen auf die Burg Richenberg geführt. Er mußte sich durch ein Lösegeld befreien und geloben, die Befestigung nicht zu erneuern. Dann erhob sich der Zehntenstreit abermals, die Klagen des Bischofs liefen an den König Wilhelm (von Holland) und den Papst Alexander IV., vermuthlich fiel der Bann auf das Land, und Pribislav mußte sich am 3. März 1255 zu einem vorläufigen Vergleiche, und nach dem Schiedsspruche einer großen Herrenversammlung zu Doberan zu einem demüthigen Nachgeben im April desselben Jahres bequemen. Einer seiner Vasallen, Wedekind von Walsleben, aber bemächtigte sich aus völlig unbekannten Gründen im J. 1256 durch einen Ueberfall des Fürsten, der möglicherweise abermals wegen eines Güterstreites mit dem Abte von Cismar vom Abte Theodorich von Stade gebannt sein könnte, und lieferte ihn dem Bischof aus. Die Gefangennahme war ohne Frage in seinem Auftrage geschehen. Nur der volle Verzicht auf sein Land konnte den Fürsten im Vertrage vom 28. Nov. 1256 lösen. Seine zwei mit ihren Besitzungen angrenzenden Brüder, Johann von Mecklenburg und Nicolaus von Wenden, und sein Schwager Graf Gunzel von Schwerin übernahmen die Verpflichtungen Pribislav’s, zahlten für ihn 400 M. löth. Silbers und entschädigten sich durch Theilung des Landes Parchim, von dem ein Theil des Sternberger Gebietes aber zunächst dem Bischofe verpfändet werden mußte. Dieser hatte vollständig gesiegt und die Landeshoheit [562] abgeschüttelt. Ein Versuch durch einen Vertrag mit dem Markgrafen Johann von Brandenburg (zu Sandow, am 3. September 1261), unter Vermittelung seines Schwiegervaters, des edlen Herrn Richard v. Frisack und Jerichow, wieder zu seinem Lande zu kommen, blieb für Pribislav ohne Erfolg. Sonst wäre auch die Rache an R. noch kurz vor dessen Tode schwerlich ausgeblieben. R. starb nach Beyer am 19. December, nach Potthast am 18. November 1262 und wurde im Dom zu Schwerin begraben.
Rudolf I., Bischof von Schwerin (1249–1262). Ob R. aus rügischem Fürstengeschlechte stamme, wie- Mag. Bernh. Hederich, Verzeichn. der Bischöfe zu Schwerin in Gerdes, Samml. V, 378 ff. – Beyer in Lisch’s Jahrbb. XI, 57. 73; XIV, 292; XVII, 95; XXXVI, B. 166 Anm. 1 (wo Rudolf I. statt II. zu lesen). Die Untersuchungen Beyer’s über Pribislav in Lisch, Jahrbb. XI sind sehr erheblich berichtigt durch Wigger, Jahrb. I., 268–275. – Meckl. Urk.-Buch II.