ADB:Rodorff, Johann
Hans Friedrich R., zwei Kölner Goldschmiede und, wenigstens der letztere, auch Münzmeister und Wardein.[WS 1] In großem Ansehen stand der „Codex numismaticus zygostaticus“, den diese beiden Männer zusammengetragen und mit eingezeichneten und zum Theil bemalten Abbildungen versehen haben. Die Wardirung wurde so richtig befunden, daß sowohl die Rentkammer in Köln wie auch die jülich- und bergische Rechnungskammer in Düsseldorf sich dieses „Codicis Rhodorpiani“, nach dem Zeugnisse Hartzheim’s in seiner Historia rei numariae Ubiorum, bei allen Vorfällen einzig und allein bedienten. In dem Düsseldorfer Exemplar nimmt der Verfasser mitunter auf Proben und Erfahrungen Bezug, die er den Mittheilungen seines Vaters, des Goldschmiedes Johann R., verdankt. In jüngerer Zeit hat auch Hüllmann (Städtewesen I, 456) des im Kölner Stadtarchiv aufbewahrten Exemplars ausführlich gedacht, für dessen Verfasser er den Friedrich R., der Stadt Köln vereideten Wardein hält, mit dem Bemerken, es müsse gegen das Ende des 16. Jahrhunderts geschrieben sein. Andere Angaben wollten es viel früher entstehen lassen; so bezeichnet z. B. Hartzheim es als „Liber ab Waradino Coloniensi anno 1546 Coloniae scriptus“. Wäre dieses richtig, so könnten die Rodorffe nur auf der Grundlage eines anderen, ihnen vorangegangenen Münzmeisters weiter gearbeitet haben. Ihre Chronologie beweist dies. Der ältere R. erwarb sich nämlich erst im J. 1597 die Meisterschaft bei der Goldschmiedezunft, und sein Sohn wurde 1640 in die von den Kölner Goldschmieden unterhaltene Bruderschaft vom heil. Achatius aufgenommen, in deren Rechnungsbuch er noch 1658 als „Hannß Freytrig Rodtorff Werdein Goltschmidt“ vorkommt.
Rodorff: Johann und
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Wardein, auch Guardein, ist der Titel eines Beamten, dem im Mittelalter die Kontrolle des Münzmeisters, des Prägegutes und seiner Qualität sowie der Legierung und des Gewichts oblag.