ADB:Rindfleisch, Georg Heinrich
*): Georg Heinrich R., Jurist, zuletzt preußischer Unterstaatssecretär im Justizministerium, wurde geboren am 14. Mai 1834 zu Köthen im Herzogthum Anhalt. Früh der Eltern beraubt (der Vater war anhaltischer Regierungsrath), erhielt er mit seinen vier meist jüngeren Geschwistern in dem Hause des Großvaters von mütterlicher Seite, des Geheimen Obermedicinalrathes Dr. v. Brunn zu Köthen, eine neue Heimath. Die Erziehung und Pflege der Enkel übernahm in hingebender Weise die Großmutter, denn der Großvater war durch seine weit ausgedehnte ärztliche Thätigkeit an der unmittelbaren Fürsorge für dieselben gehindert. Dennoch hat er bedeutsam auf sie eingewirkt; denn er hat ihrem empfänglichen Geiste frühzeitig das Beispiel und Vorbild unermüdlicher Thätigkeit und gewissenhaftester Pflichttreue gegeben, welches noch verschönt wurde durch seltene Anspruchslosigkeit und reges Interesse für die Fortschritte seiner Wissenschaft. – Unter diesem Schutze genoß R. mit seinen Geschwistern in dem schönen und geräumigen Hause „auf dem Wall“, in dem damit verbundenen großen Garten oder in den daranstoßenden Parkanlagen der „Fasanerie“ eine fröhliche, unbekümmerte Jugend. Er entwickelte sich geistig wie leiblich ungemein schnell. Sein gesunder Körper, sein munterer Sinn und seine trefflichen Anlagen haben ihn die Mühen des Schullebens kaum empfinden lassen. Er war eine von jenen bevorzugten Naturen, deren heitere und gleichmäßige Stimmung die volle Herrschaft des Geistes über die Schwierigkeiten und Hindernisse des Daseins erkennen läßt. – Mit dem vierzehnten Jahre vertauschte er auf Wunsch des Großvaters das Köthener Gymnasium mit der Lateinischen Hauptschule zu Halle a. S., die er Ostern 1851 mit dem Zeugniß der Reife verließ. Er studirte die Rechte in Halle, Heidelberg, Leipzig und Berlin, ließ sich in Preußen naturalisiren, bestand im Herbste 1854 die Auscultator- und Anfang 1860 die große Staatsprüfung, die letztere mit Auszeichnung, und wurde, nachdem er einige Zeit als Assessor beim Kreisgericht in Halle und bei der Staatsanwaltschaft in Berlin gearbeitet hatte, im Herbste 1864 zum Kreisrichter in Merseburg ernannt. – Inzwischen hatte er auch als Auscultator in Preußen seiner Militärpflicht genügt und war danach als Lieutenant dem 27. Landwehrregiment zugewiesen worden. – Nach seinem Eintritte in das Staatsamt verheirathete er sich mit Elise Silberschlag, Tochter des Appellationsgerichtsraths S. in Naumburg, verlor aber die Gattin nach kurzer Ehe. – Die tiefgehenden Nachwirkungen der staatlichen Veränderungen im Jahre 1866 sollten auch auf R. ihren Einfluß geltend machen. Nachdem er einige Zeit als Hülfsarbeiter bei dem Naumburger Appellationsgericht beschäftigt gewesen war, wurde er am 10. Januar 1870 zum Obergerichtsrath in Celle ernannt. Seine Wahl zu diesem Amte war nicht ohne tiefere Erwägungen erfolgt. Wenn irgend ein [77] preußischer Beamter es vermochte, die bestehenden Gegensätze zu versöhnen, so war es R. Mit den Mitteln einer bedeutenden Persönlichkeit reichlich ausgestattet, vorurtheilsfrei, thatkräftig und gewissenhaft, dabei von ebenso gewinnender Liebenswürdigkeit als eindruckmachender Festigkeit im Auftreten und Umgange hat R. es verstanden, in kurzer Zeit die ihm zum Theil mißtrauisch, zum Theil schroff und abweisend gegenübertretenden althannöverischen Beamten, wenn auch nicht mit den neuen Verhältnissen auszusöhnen, doch zu der Anerkennung zu nöthigen, daß dieser preußische Eindringling an Tüchtigkeit und Zuverlässigkeit im Amte und an Schlichtheit und Ehrenhaftigkeit des Charakters keinem unter ihnen nachstehe. So kam es, daß er auch in der Fremde bald festen Fuß faßte. Sein gastfreundliches Haus – er hatte sich zum zweiten Male mit Mathilde v. Ibell aus Wiesbaden vermählt – und der Geist lauterer Herzlichkeit, der darin herrschte, verband in kurzem einen kleinen Kreis von alten und neuen Bekannten und Freunden, der eben anfing, ihm seine neue Heimath lieb und angenehm zu machen, als der Krieg von 1870 ausbrach. R. ward zum Heere einberufen und als Lieutenant dem 7. westphälischen Infanterieregiment Nr. 56 zugetheilt. Am 28. August betrat er den Boden Frankreichs, lag mit der 20. Division, der er angehörte, bis zur Uebergabe der Festung vor Metz, zog dann mit dem 10. Armeecorps nach der Loire, nahm rühmlichen Antheil an den Gefechten bei Beaune la Rolande, vor Orleans, bei Vendome und an der Schlacht bei Le Mans, und erhielt am 2. Januar 1871 das eiserne Kreuz. – R. hatte in dem Feldzuge seine ganze Mannestüchtigkeit entfaltet. Es waren an ihm Eigenschaften zur Erscheinung gekommen, welche neben allem, was ihn bisher auszeichnete, ihn auch noch als einen vortrefflichen Krieger und heldenmüthigen Führer offenbarten. Sie hatten ihren Ursprung in dem, was seiner Seele als kostbarer Besitz eingeboren war: in seiner hohen und begeisterten Vaterlandsliebe, in seiner Treue und in seiner Tapferkeit. Ein herrliches Zeugniß geben hiervon seine „Feldbriefe“, 2. Aufl. Halle 1889, die er während des Krieges an seine Gattin und einige seiner Verwandten schrieb. Mit Recht hat man sie in Rücksicht auf die Schilderung militärischer Verhältnisse mit den Arbeiten v. Clausewitz’s verglichen. Aber das ist nur die eine Seite derselben. Sie enthalten außerdem die Erfahrungen, Urtheile und Gefühle eines hochbegabten und feingebildeten Mannes, der trotz eigener Betheiligung an denselben fast nie die Höhe des objectiven Standpunktes verläßt. Sie sind zugleich „der treueste Spiegel jener großen Zeit und die lauterste Offenbarung einer edlen Seele“. – Was andere Amtsgenossen fürchteten und mieden, hätte er nicht ungern übernommen. Nach seiner Rückkehr in die Heimath würde er eine Stellung im neuen Reichslande ohne Bedenken angenommen haben. Aber er wurde zu einem anderen Amte ausersehen: Am 1. August 1871 wurde er zum vortragenden Rathe im Justizministerium ernannt. Damit war er in eine Stelle gerückt, welche ihm den Zugang zu den höchsten Staatsämtern eröffnete, und seinem Geiste die reichsten Mittel zu seiner Entfaltung und Bethätigung bot. An den meisten der neuen gesetzgeberischen und Justizverwaltungs-Entwürfe, besonders an den letzteren hat er auf das Eifrigste und Erfolgreichste mitgearbeitet, und bei seiner außerordentlichen Arbeitskraft, Umsicht und Ausdauer waren es nicht die leichtesten Materien, die ihm übertragen wurden. „Dauernd wird der Name R. mit der großen Justizreorganisation des Jahres 1879 verknüpft bleiben.“ Man sah es ihm auch bald äußerlich an, wie sehr er im Dienste des Staates sich angriff. Er alterte frühzeitig, allerdings ohne dabei zu sehr die Spannkraft und Schlagfertigkeit und lebendige Frische einzubüßen, welche ihn immer ausgezeichnet hatten. Er bethätigte dieselben immer aufs neue, so oft er zur Vertretung von Vorlagen in der Landesvertretung erscheinen mußte. Ob er sich dabei unter einem Minister [78] Leonhard, von dem man urtheilte: „Wohl selten hat es einen Mann gegeben, der wie Leonhard für politische Charakterfestigkeit und unwandelbare Ueberzeugungstreue ein so geringes Verständniß hatte und seine Verwunderung bei Anderen, die sich nach dieser Richtung auszeichneten, war oft von unerhörter und kaum begreiflicher Naivetät“ (Magdeb. Zeitung 21–5, 11. Mai 1880), immer wohl fühlte, ist sicher fraglich. Eins durfte ihn indeß über alle Beschwerden des Amtes und des Lebens erheben: Es war ihm vergönnt gewesen im Kriege wie im Frieden mit Einsetzung seiner eigenen Person an der Durchführung der größten Wandlungen und Fortschritte des neuen preußisch-deutschen Staates mitzuwirken. – Am 29. November 1879 wurde er zum Unterstaatssecretär ernannt; nachdem er nur wenige Jahre dies Amt bekleidet hatte, starb er am 13. December 1883.
Rindfleisch- Vgl. E. Ornold, Georg Heinrich Rindfleisch, eine biographische Skizze. Halle 1884. – Dazu eigene Erinnerungen des Verfassers.
[76] *) Zu Bd. XVIII, S. 628.