ADB:Regenbrecht, Eduard
E. Th. Gaupp zu Michaelis desselben Jahres, wurde am 9. October 1821 zum außerordentlichen und am 12. April 1826 zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt und blieb in dieser Stellung bis zu seinem Tode. Er trat infolge der Ronge’schen Bewegung aus der römisch-katholischen Kirche aus und begründete diesen Schritt durch eine „Erklärung an den Bisthumsverweser und Weihbischof Dr. Latussek über seinen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche“, Breslau 1845, meldete aber mit einem Schreiben vom 31. December 1846 auch seinen Austritt aus der „christkatholischen“ (deutschkatholischen) Gemeinde, weil diese unter der Vorstandschaft des Nees van Esenbeck zu Grunde gehen müsse. – Schriften: „Diss. de acquirendo rerum dominio“, Berl. 1820; „Disp. de origine regiminis ecclesiastici. P. I.“, Bresl. 1824; „De canonibus apostolorum [550] et codice ecclesiae Hispanae“, Vratisl. 1828 (Habilitationsschrift für die ord. Professur 28. Dec. 1828); „De origine regiminis ecclesiast. partic. I“, Lips. 1840.
Regenbrecht: Michael Eduard R., geb. zu Braunsberg 1792, † an der Cholera zu Breslau am 9. Juni 1849. Er war anfänglich zum Kaufmann bestimmt, wandte sich dann aber dem juristischen Studium in Breslau zu, verließ dieses 1813, um in die Armee einzutreten, machte als Officier im 2. westpreußischen Infanterieregiment die Feldzüge mit und erwarb das eiserne Kreuz II. Classe. Nach Beendigung des Krieges studirte er von neuem die Rechte in Breslau, Göttingen und Berlin, promovirte in letzterer Stadt am 8. Juli 1820 mit der anzuführenden Dissertation, habilitirte sich in Breslau gleichzeitig mit