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ADB:Rantzau, Emil Graf zu

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Artikel „Rantzau, Emil Graf zu“ von August Sach in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 277–278, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rantzau,_Emil_Graf_zu&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:28 Uhr UTC)
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Rantzau: Christian Emil Heinrich Julius Graf zu R., das Haupt des jüngeren Zweiges der älteren Linie des reichsgräflichen Hauses Rantzau-Oppendorf, ward als Sohn des damaligen Hofchefs des Prinzen Christian, Grafen Christian zu R. am 12. Juli 1827 in Lymby bei Kopenhagen geboren. In dem vormaligen Herzogthum Lauenburg, wo sein Vater bis zum Jahre 1848 Gouverneur und Landdrost war, aufwachsend, besuchte er die lateinische Schule zu Ratzeburg, um dann nach dem althergebrachten Beispiel des schleswig-holsteinischen Adels in Berlin, Heidelberg und Kiel Jurisprudenz zu studiren. An der Theilnahme an der schleswig-holsteinischen Erhebung während der Jahre 1848–51 durch Krankheit verhindert, legte er nach Beendigung des Krieges vor dem Oberappellationsgericht in Kiel mit glänzendem Erfolge sein Amtsexamen ab und wurde mit dem ersten Charakter ausgezeichnet. Unter den damaligen politischen Verhältnissen war ihm wie dem größten Theil seiner schleswig-holsteinischen Standesgenossen der Eintritt in den dänischen Staatsdienst verschlossen. Durch die Wahl des adeligen Convents zu Uetersen zum Klosterpropsten berufen, trat er damit in die Reihe der Prälaten ein und blieb auch nach dem Tode seines Vaters (am 26. April 1857), wodurch ihm das Gut Rastorff bei Preetz mit Zubehör als Familienmajorat zufiel, und nach seiner Vermählung mit Caroline v. Reventlow aus dem Hause Wittenberg bis zum Jahre 1863 in dieser Stellung. Von fester schleswig-holsteinischer Gesinnung und ein treuer Verfechter des Landesrechts, aber allen Extremen abgeneigt, trat er, seit 1861 Mitglied der holsteinischen Stände, doch während der dänischen Zeit bis 1864 ebenso wie in den politischen Kämpfen der Jahre 1864–1866 persönlich wenig öffentlich hervor. Erst als seit 1867 Schleswig-Holstein in die Reihe der preußischen Provinzen eingegliedert ward, beginnt seine segensreiche Thätigkeit im Dienste seines Heimathlandes. Durch Vaterlandsliebe und Gemeinsinn, durch Lauterkeit des Charakters und gewissenhafte, selbstlose Hingabe an das öffentliche Leben nicht weniger ausgezeichnet, wie durch hervorragende Begabung, ungemeine Arbeitskraft und glänzende Beredsamkeit, galt er zugleich als einer der besten Kenner der provinziellen Verhältnisse und war als solcher der gewiesene Vertreter der Provinz, wie wenig er auch selbst nach dieser Ehre strebte. Seit dem Bestehen des Provinziallandtages Landtagsmarschall und Vorsitzender des provinzialständischen Ausschusses, daneben Mitglied des Synodalausschusses und in den letzten Jahren Präsident der Gesammtsynode, hat er sich nach allen Richtungen hin bleibende Verdienste um Schleswig-Holstein erworben. Als Mitglied der fortwährenden Deputation der Ritterschaft, an der Spitze der Verwaltung des gemeinschaftlichen Fonds der adeligen Klöster [278] und Güter, als Rechtsritter des Johanniterordens konnte er zugleich als das hervorragendste Mitglied der schleswig-holsteinischen Ritterschaft gelten. Politisch der conservativen Richtung angehörend, war er doch kein einseitiger Parteimann; als ein echter „framer Holste“ öffentliche Ehren und Würden nicht erstrebend, wie sehr sie ihm auch ungesucht zu theil wurden, fand er im Zusammenleben mit seiner zahlreichen Familie die reinste Befriedigung. Schriftstellerisch nicht thätig, hinterläßt er doch in seinen Reden und Ansprachen ein schönes Denkmal seines reichen Geistes. Bei allen Provinzialfeierlichkeiten in den Vordergrund tretend, hatte er insbesondere bei Gelegenheit der Festversammlung zur Einweihung des Nordostseecanals die Ehre, das Hoch auf den anwesenden Kaiser auszubringen. Es war das letzte öffentliche Wort, welches er gesprochen. Eine letzte Anerkennung seiner Verdienste, die in der Ertheilung des Prädicats Excellenz ihren Ausdruck finden sollte, fand ihn nicht mehr am Leben. Er starb nach längerer Krankheit in der Frühe des Morgens am 15. Februar 1888 in Kiel und wurde unter dem Geleit der Mitglieder des Landtags, der Spitzen der provinziellen Behörden und seiner Standesgenossen in der Familiengruft zu Preetz bestattet. Er hinterließ eine Wittwe und elf Kinder.