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ADB:Prokop (Markgraf von Mähren)

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Artikel „Procop von Mähren“ von Hermann Markgraf in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 624–625, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Prokop_(Markgraf_von_M%C3%A4hren)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:39 Uhr UTC)
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Procop von Mähren, aus dem Hause Luxemburg, jüngster Sohn des Markgrafen Johann Heinrich von Mähren aus dessen zweiter Ehe mit Margaretha von Troppau, geboren zwischen 1350 und 1360, † am 24. September 1405. Er hatte nur einen Theil des väterlichen Landes unter der Oberhoheit seines älteren Bruders Jost zur Regierung, ein Verhältniß, das bei dem habsüchtigen Charakter beider Brüder sie nicht lange in Freundschaft mit einander leben ließ. Schon 1382 sind sie in Fehde. Bei der Verpfändung der Mark Brandenburg an den kinderlosen Jost 1388 wird indeß Procop’s Anfallsrecht anerkannt und demselben darauf gehuldigt. Jemehr sich sonst Jost seinem Vetter König Sigismund von Ungarn anschloß, destomehr hielt sich P. zu König Wenzel von Böhmen. Schon 1387 und 1388 erscheint er als Vorsitzender des obersten Landgerichts in Böhmen, 1393 hat er an dem Streite des Königs mit dem Erzbischof Johann von Prag einen sehr lebhaften Antheil. Eben damals brach auch zwischen ihm und seinem Bruder Jost offener Krieg aus, wobei Jost die dem Bruder von der Mark geleistete Erbhuldigung für ungültig erklärte. Im März 1394 finden wir ihn als Gesandten Wenzel’s am polnischen Hofe. Im J. 1395 sind beide Brüder wiederum im Kriege gegen einander, gegen dessen ungünstige Folgen wohl Wenzel den Vetter schützte. Im folgenden Jahre übertrug dieser ihm während seines Zuges ins Reich die Statthalterschaft in Böhmen; auf ihn setzte der argwöhnische König noch das meiste Vertrauen. Es zeugt nun freilich von einem geringen Vertrauen Procop’s in Wenzel, wenn der erstere am 23. Mai 1398 mit dem Markgrafen Wilhelm von Meißen einen Vertrag abschließt, wonach sie Wenzel im Königreich Böhmen getreuen Beistand leisten wollen, insofern er ihnen folgen wolle; wolle er ihnen aber nicht folgen, so sollen Beide seinen Dienst aufgeben. Wenzel konnte indeß bei seinen zerfahrenen Verhältnissen Procop’s gar nicht entbehren. Ende 1398, als er mit Jost in neuen Streit über die Lausitzen gerathen war, ernannte er ihn wieder zum Statthalter Böhmens. Als P. dann Truppen zum Kriege sammelte, ließ ihn allerdings der König im Stich und schloß in Böhmen einen Waffenstillstand mit Jost, während P. in der Lausitz lag. Ohne Ruhm geerntet zu haben, zog er von da im Juli über Schlesien nach Mähren zurück, wo er nun auch mit dem Bischof von Olmütz in eine Fehde gerieth, die ihm schließlich den Bann eintrug. Auch Sigismund schloß sich jetzt seinen Feinden an, der Krieg zog sich bis ins Jahr 1400 hinein, erst Wenzel’s Absetzung vom Reiche brachte den Streit der Brüder vorübergehend zur Ruhe. Trotz Wenzel’s Unthätigkeit hielt P. doch auch in der Folge weiter zu ihm und trat 1402, als Sigismund den Bruder gefangen nahm und aus Böhmen wegführte, an die Spitze der königlichen Partei in Böhmen, sogar in Verbindung mit König Ruprecht, dem Nachfolger des abgesetzten Wenzel. Da lockte ihn Sigismund durch die Zusage freien [625] Geleits aus seiner Hauptburg Pösing und nahm ihn hinterlistig gefangen, am 3. Juni. Eine Zeit gab er ihn an Jost zur Verwahrung, führte ihn dann aber mit sich nach Preßburg, wo er ihn über Jahr und Tag in Gefangenschaft hielt. Man hat noch Proben von lateinischen Versen, mit deren Abfassung und Niederschreibung sich der Gefangene die Langeweile vertrieb. Er muß darnach doch früher eine gelehrte Erziehung genossen haben. Als es Wenzel gelang, aus seiner Haft in Wien zu entkommen, war P. schon frei. Jetzt einigten sich P. und Jost mit Wenzel zum Kampfe gegen Sigismund, der ihrer aller Selbständigkeit bedrohte. Während dessen starb P. unvermählt am 24. September 1405, worauf seine Besitzungen an Jost fielen. Man wird kaum Unrecht thun, wenn man auch P. einen Theil der Schuld an der schlimmen Zwietracht des luxemburgischen Hauses zuschreibt; blieb doch fortan das Einvernehmen zwischen Jost und Wenzel bis zu des ersteren Tode ungestört.

Nach Lindner, Geschichte des deutschen Reichs unter König Wenzel I, II. Palacky, Geschichte Böhmens III, 1 etc.