ADB:Oom, Friedrich
Gesterding, Schildener. In der Jurisprudenz, der Geschichte und der classischen Litteratur erwarb er ebenso gründliche wie umfassende Kenntnisse, bestand nach beendigten Studien seine juristischen Prüfungen als Notar und Advocat beim Tribunale zu Greifswald und ward im J. 1815 als gelehrtes Mitglied des Rathes nach Barth berufen. Dort wirkte er mit Treue, Umsicht und rastloser Thätigkeit, von der Einwohnerschaft hoch geachtet, 34 Jahre lang bis [362] an seinen Tod. Im J. 1835 ward er zum Bürgermeister erwählt und dadurch an die Spitze der städtischen Verwaltung gestellt. In dieser Eigenschaft wandte er der Vorgeschichte der Stadt ein gelehrtes Interesse zu, machte sich mit derselben durch genaue Untersuchung des Archivs aufs innigste vertraut und lieferte im ersten Hefte der baltischen Studien, Stettin 1832, S. 173–246 einen schätzbaren Aufsatz über die älteren Kircheneinrichtungen zu Barth und die erste Gründung der lutherischen Kirche daselbst unter dem Titel: „Das alte Barth in kirchlicher Rücksicht“. Auch ließ er eine von ihm ausgearbeitete zusammenhängende „Geschichte der Stadt Barth“ in den letzten Jahren seines Lebens im Barther Wochenblatte erscheinen, von welcher Separatabdrücke veranstaltet worden sind; aus ihnen ging die „Chronik der Stadt Barth von Friedrich Oom, nach dem Tode des Verfassers herausgegeben von K. Dumrath, Barth bei Anthony 1851“ hervor. Ungedruckt befinden sich mehrere interessante Studien zur pommerschen Geschichte von Oom’s Hand unter Kosegarten’s handschriftlichem Nachlaß auf der Greifswalder Universitätsbibliothek. Als Abgeordneter zu den pommerschen Communal- und Provinziallandtagen, sowie zum vereinigten Landtage in Berlin 1847 nahm er wiederholt an den Verhandlungen über die allgemeineren Landesangelegenheiten Theil. Infolge der neuen Einrichtung der Gerichtsverfassung legte er zu Anfang des Jahres 1849 seine städtischen Aemter nieder und übernahm dafür, in Barth seinen Wohnsitz behaltend, als königlicher Kreisgerichtscommissarius und Mitglied des königlichen Kreisgerichts zu Stralsund das Amt eines Einzelrichters für Barth und die umliegende Landschaft. Aber die Geschäfte dieses Amtes strengten seine Kräfte, obwol er sich dem richterlichen Berufe am liebsten widmete, in hohem Grade an; am 8. November desselben Jahres von einem scheinbar leichten Unwohlsein befallen, schied er Tags darauf aus seinem glücklichen Familienkreise. Kosegarten nennt ihn einen Mann von erprobter Rechtschaffenheit, von christlicher Frömmigkeit, der selten den Gottesdienst versäumte, von biederem Wesen, schlecht und recht, ohne allen Flitterglanz.
Oom: Friedrich O., als Bürgermeister der Stadt Barth um die Verwaltung derselben, als Gelehrter um die Erforschung ihrer Geschichte verdient, war geboren zu Garz a. Rügen am 6. Juni 1793 als Sohn des dortigen Bürgermeisters und starb am 9. November 1849. Nachdem er von Privatlehrern im elterlichen Hause unterrichtet worden und ungeachtet der durch die Kriegsunruhen in den Jahren 1806–1808 oft herbeigeführten Unterbrechungen des Unterrichts sich für die Studien vorzubereiten bemüht gewesen, bezog er 1810 die Universität Greifswald und studirte dort die Rechte unter den Professoren Voigt,- Dumrath, Nekrolog im Barther Wochenblatt, 17. Nov. 1849. – Kosegarten, Baltische Studien XIV, 2 S. 41 ff.