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ADB:Nietzsche, Friedrich August

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Artikel „Nietzsche, Friedrich August“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 691–692, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nietzsche,_Friedrich_August&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:19 Uhr UTC)
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Nietzsche: Dr. Friedrich August N., geboren zwischen März 1795 und Anfang Februar 1796 zu Nebra, einem preußischen Provincialstädtchen an der Unstrut, † am 16. Febr. 1833 zu Leipzig. Die biographischen Nachrichten über N. beginnen leider erst mit dessen Eintritt in die Praxis, sohin mit dem 2. Decbr. 1816, an welchem Tage nach bestandener juristischer Prüfung dessen Verpflichtung als Rechtsanwalt stattfand. N. widmete sich einige Jahre der Amtspraxis, wurde seit Frühjahr 1822 bei der Geheimen Finanz-, seit März 1823 bei der damaligen Appellationsgerichtskanzlei zu Dresden im Secretariatsdienste verwendet, und 1826 außerdem mit dem Fiscalate betraut. Schon damals mit germanistischen Studien beschäftigt, suchte er sich durch litterarische Arbeiten bekannt zu machen, von denen er als Mitarbeiter der (Hallischen) Allgemeinen Litteraturzeitung, seit 1827 einige in deren Spalten veröffentlichte. Hierher gehört vor Allem die „Kritische Besprechung des Sachsenspiegels oder des sächsischen Landrechts nach der Berliner Handschrift von 1369 von Dr. C. G. Homeyer“ im Jahrgang 1827 dieser Blätter (Nr. 294–97, S. 689–742), in welcher Besprechung Recensent bereits umfassende Rechts- und Litteraturkenntnisse verräth, wie er denn auch einen sehr auserlesenen Bücherschatz deutschen Rechtes besaß. Im Monate März 1829 kündigte er eine „Kritische Gesammtausgabe der Rechtsquellen des Mittelalters“ an. Die kurzen in Druck gegebenen Proben zeugen von einem mit Erfolg fortgesetzten, angestrengten Rechtsstudium und ebenso ausdauerndem als gründlichem Fleiße des Verfassers, weshalb dessen Bemühungen um Fortbildung des Rechtes bei den bewährtesten Germanisten wie: Mittermaier, Grimm, Spangenberg, Gaupp, Ortloff, Falke etc. ehrenvolle Aufnahme [692] fanden, und zur Folge hatten, daß gelegentlich des 1830 gefeierten Jubelfestes der Mitglieder Augsburgischer Confession zwei Juristenfacultäten – Rostock und Greifswalde – unserem Forscher die Doctorwürde honoris causa verliehen. Nicht minder hat die Gesellschaft für deutsche Geschichtskunde zu Frankfurt ihm mit einigen hervorragenden Germanisten die Bearbeitung der deutsch geschriebenen Rechtsbücher und der Rechte der städtischen Oberhöfe übertragen. Leider mußte sich N. auf einige Vorarbeiten beschränken, weil dessen Erkrankung und frühzeitiger Tod einer weiteren Antheilnahme an der weitaussehenden Sache ein jähes Ende bereiteten. Durch Ministerialdecret vom 15. August 1831 wurde N. auf Ansuchen zum außerordentlichen Professor an der Juristenfacultät zu Leipzig ernannt, und am 29. October von derselben verpflichtet. – Am 3. November vertheidigte er behufs Aufnahme in die Zahl der Leipziger Doctoren seine „Commentatio juris Germanici de Praelocutoribus“ und hielt zwei Tage später (am 5. Novbr.) seine Antrittsrede als außerordentlicher Professor, in der er sich über die livländischen Rechtsquellen verbreitete („Programma de juris Livonici fontibus“, Lips. 1831. 4°). Am 24. Januar 1833 schlug ihn der Universitätssenat in Anerkennung seines ersprießlichen Wirkens als Docent zum ordentlichen öffentlichen Professor für den heimischen Proceß vor; N. sollte jedoch die Freude seiner Beförderung nicht mehr erleben; wenige Tage später, am 15. Februar 1833 wurde er infolge eines hartnäckigen Leberleidens im 38. Jahre durch den Tod seiner Familie und der Wissenschaft entrissen. Er hinterließ eine Wittwe und zwei minderjährige Söhne. N. hat auf Forschungen und Sammlungen im Gebiete des deutschen Rechts den bedeutendsten Theil seiner angestrengten Thätigkeit verwendet, und es läßt sich mit Sicherheit behaupten, daß bei längerer Lebensdauer der von ihm behandelte Zweig der Wissenschaft in seiner weiteren Fort- und Ausbildung sehr bedeutend gewonnen hätte. –

Ein gleichnamiger älterer Jurist Fridericus Nitzschius (Fritz Nitzsche) ist am 8. März 1645 auf dem väterlichen Landgute bei Zittau geboren, wurde nach erworbenem Doctorgrade 1674 ordentlicher Professor der Rechte zu Gießen, hielt dortselbst hauptsächlich Vorträge über Reichsstaatsrecht, trat 10 Jahre später (1684) als Rath in das hessische höchste Revisionsgericht, und starb kurz nach erfolgter Ernennung zum Prokanzler von Gießen am 8. Septbr. 1702. Das Hauptwerk des auch als Schriftsteller rastlos thätigen Gelehrten: „Commentarius in capitulationem augustissimi Imperatoris Josephi etc. etc.“ wurde von dem Gießener Professor primarus und Prokanzler Dr. Joh. Nik. Hert[WS 1] herausgegeben (Frankfurt a. M. 1711. 4°. 792 Seiten), welcher dem Commentare eine Biographie dessen Verfassers voranstellte.

Leipz. Ztg. 1831, Nr. 217. – 1833, Nr. 12. – Neues allg. Repert. der Litt. von Pölitz, 1833, I, 386. – Intellig.-Bl. der Leipz. Lit.-Zeitung, Jahrg. 1833, Nr. 10, S. 86. – Briefl. Mittheil. namentlich aus der oberlandesgerichtlichen Kanzlei zu Dresden. – Ueber Friedr. Nitzschius siehe dessen Lebensbeschreibung von Dr. J. N. Hertius a. a. O.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Jos. Nik. Hert