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ADB:Mommer, Aegidius

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Artikel „Mommer, Aegidius“ von Woldemar Harleß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 158–159, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mommer,_Aegidius&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:25 Uhr UTC)
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Mommer: Aegidius M., latinisirt auch Mummerius, geb. im Herzogthum Limburg an der Maas, ungewiß an welchem Orte und in welchem [159] Jahre, aller Wahrscheinlichkeit nach aber im ersten Decennium des 16. Jahrhunderts, wird als von Kindesbeinen an der Wissenschaft zugethan geschildert und erwarb an der 1527 gestifteten Universität Marburg den Grad eines Doctors der Rechte als einer der Erstpromovirten. Er blieb in der Eigenschaft eines Rechtslehrers zu Marburg bis 1558, zu welcher Zeit Herzog Wilhelm III. von Cleve-Jülich-Berg, durch den weitverbreiteten Ruf des tüchtigen Juristen aufmerksam geworden, ihn zum Rath in seinen Diensten ernannte. Von dem weitern Lebensgange Mommer’s ist im Ganzen sehr wenig bekannt; wir wissen nur, daß er demnächst, nach der Rückberufung des Konrad Fürstenberg, zum Jülichschen Assessor beim Reichskammergericht in Speyer bestellt wurde, wo er bis 1563 verblieb. Von da ab erscheint er wieder am Düsseldorfer Hofe thätig, und zwar unter eifriger Betheiligung an den daselbst gepflogenen Religionsverhandlungen, durch welche bekanntlich die Fortführung und Erweiterung der Reformbestrebungen Herzogs Johann III. von Cleve-Jülich-Berg, eine „in das Mittel gestellte“ Kirchenverbesserung, die Herstellung so zu sagen einer geläuterten altkatholisch-apostolischen Kirche ohne Bruch mit der überlieferten Kirchenverfassung bezweckt wurde. M., welcher nebst Wilhelm Ketteler, dem ehemaligen Bischofe von Münster, Konrad Heresbach und Georg Cassander unter dem 30. April 1564 den Auftrag zur Theilnahme an den Religionsberathungen erhalten, wohnte nicht nur diesen Conferenzen bei, denen die Zusätze Herzogs Wilhelm III. zu der Kirchenordnung seines Vaters Johann III. zu Grunde lagen, sondern auch den ferneren Verhandlungen im September 1566 und im Januar 1567, welche schließlich zur Aufstellung eines neuen Reformationsentwurfs nebst Katechismus und Agende führten. Es ist nicht zweifelhaft, daß M. mit Ketteler, Heresbach und A. hierbei die der lutherischen Reformation am meisten sich zuneigende Partei gegenüber dem conservativen Clevischen Kanzler Heinrich Bars genannt Olisleger und den mehr oder weniger römisch Gesinnten (wie der Jülichsche Kanzler Orsbeck, die Marschälle von der Reck, Rauschenberg und Gymnich) vertrat. Mommer’s Ideal war die Kirche der apostolischen Zeit, das Katholische, sagte er, müsse apostolisch sein, zum mindesten wollte er den Zustand hergestellt wissen, der in den ersten 500 Jahren nach Christi Geburt in der Kirche geherrscht habe. Er nahm nur die „zwei Sacramente der alten Kirche“ an, befürwortete den Gebrauch der deutschen Sprache beim Gottesdienste und erklärte sich gegen die Bilder in den Kirchen; denn diese, das betonte er, seien die Ursache der Spaltung der orientalischen und occidentalischen Kirche gewesen, Karl der Große habe in seiner Kapelle kein Bild gehabt. Den Stillstand und beginnenden Rückgang der kirchlichen Reformbewegung in den drei niederrheinischen Herzogthümern des Hauses Cleve-Jülich noch erlebend, starb M. zu Cleve im Jahre 1570. Er war verheirathet mit Gertrud von Arck, die ihm zwei Töchter, Charitas und Felicitas, geboren hatte. Viele Schriften hat M. nicht hinterlassen (vgl. Pet. Nigidii Elench. professor. acad. Marb. p. 44); erst 1600 wurde sein kurzer Wegweiser zum Studium der Rechtswissenschaft („Epistola de ratione legendi et discendi iura ad Callimachum Hessum Eobani filium“) von Antonius Mathäus (in dessen Notae ad IV libros Institutionum) veröffentlicht.

Hamelmanni Historia renati evangelii in aula Clivensi, in Opp. ed. Lemgov. (1711) p. 1004, 1008; Staatsarchiv zu Düsseldorf, insbes. das. W. Teschenmacheri Elogia virorum illustrium Cliviae Juliae Montium (Ms.).