ADB:Molkenbuhr, Marcellinus
[92] über historische, theologische, insbesondere patristische Gegenstände, eine Reihe canonistischer, viele polemische; das Fastenwesen, der Cölibat, die Unauflöslichkeit des Ehebandes, die Superiorität des Papstes über das allgemeine Concil etc. geben den Stoff. Um seine Ansichten zu beweisen, erschöpft er sich in einer vielfach höchst unhistorischen Hyperkritik, sucht die Unechtheit bezw. Illegitimität der Synoden von Elvira, Ancyra, Neocäsarea, Gangra, Laodicea, der Trullanischen, der Acten des 6. allgemeinen Concils darzuthun, zu beweisen, daß P. Honorius nicht anathematisirt sei, Cephas im Briefe an die Galater II, 11 nicht Petrus sei, tritt auf gegen den Mainzer Theologen Jung u. A. Gegenüber manchem Gegner und auch überhaupt anderen Schriftstellern seiner Zeit ragt er durch positive Kenntnisse hervor.
Molckenbuhr: Marcellin M., geb. am 1. September 1741 zu Rheine in Westfalen, 1758 Noviz der Observanten in Hamm, 1764 Priester, in mehreren Klöstern seines Ordens Lector der Philosophie und Theologie, 1786 Guardian in Paderborn, seit 1789 dreimal Provinzial der 700 Mönche zählenden westfälischen Provinz, 1796 von Heidelberg zum Dr. theol. hon. causa promovirt, zuletzt als Jubilar im Franziscanerkloster zu Münster lebend, seit dessen Aufhebung (1811) in Rheine, seit 1815 im Kloster zu Paderborn, wo er am 16. Juni 1825 starb. M. zeichnet sich unter den katholischen Theologen des 18. Jahrhunderts durch eine schriftstellerische erstaunliche Fruchtbarkeit aus. Er schrieb eine Menge von Abhandlungen, darunter 26 lateinische Dissertationen,- Seine sämmtlichen Dissertationen sind aufgezählt in: Felder, Gel.-Lex. II, 18 ff. Raßmann, Nachrichten, S. 219.