ADB:Jung, Johann
Isenbiehl’s (s. d.) als einen entschiedenen Gegner desselben zu erkennen. J. besaß mannichfaltige Kenntnisse und hinterließ eine große Zahl von Schriften (s. Meusel, Lexikon, Bd. VI. S. 326–328), in deren chronologischer Aufeinanderfolge sich die Stadien seiner Lehr- und Berufsthätigkeit abspiegeln. Als Lehrer der Humaniora begrüßte er 1753 den neugewählten Fürstbischof von Bamberg, Graf Stadion mit einer lateinischen Rede, welche das Ideal eines ächten Fürsten ausmalte; als Lehrer der philosophischen Fächer veröffentlichte er Schriften psychologischen und physikalischen Inhaltes; als Lehrer der Theologie in Heidelberg entfaltete er eine reiche schriftstellerische Thätigkeit, die sich über die Mehrzahl der theologischen Fächer ausbreitetete, vornehmlich aber das kirchliche Recht und seine Geschichte zum Inhalte hatte. Eine lateinisch geschriebene Einleitung in die Kirchengeschichte erlebte zwei Auflagen. Eine letzte Schrift aus seiner Mainzer Epoche ist betitelt: „Betrachtungen über die Abänderungen der geistlichen Gegenstände in der Wahlcapitulation des Kaisers Leopold II. Mit Erörterung verschiedener in den Artikel XIV einschlägiger Fragen, z. B. ob und wie die Gerichtsbarkeit des römischen Hofes und seiner Nuntien zur Erkennung des Reichstages geeignet etc.“, Mainz 1791.
Jung: Johann J., geb. zu Bingen 1727, † am 10. Septbr. 1793, trat in seiner Jugend in den Jesuitenorden und lehrte als Angehöriger desselben die Humaniora in Bamberg, Philosophie in Aschaffenburg, Kirchengeschichte in Heidelberg. Als Lehrer der Kirchengeschichte an der Heidelberger Universität verblieb er auch nach Aufhebung des Jesuitenordens noch 10 Jahre, und wurde mit dem Titel eines kurpfälzischen geistlichen Rathes ausgezeichnet; 1784 wurde er an die Mainzer Universität berufen, zum kurmainzischen wirklichen geistlichen Rathe ernannt, weiter auch mit einem Canonicate bedacht und zur geistlichen Verwaltung der Mainzer Erzdiöcese beigezogen. Zu seiner Berufung nach Mainz mögen vornehmlich seine vom J. 1782 an erscheinenden „Origines historiae Juris sacrorum“ Anlaß gegeben haben, wie er denn insgemein von jener Zeit an als kanonistischer Schriftsteller erscheint, und zwar im Sinne der dazumal in den geistlichen Kurfürstenthümern herrschenden Anschauungen. Es ist ungewiß, wol auch nicht einmal wahrscheinlich, daß J. der Verfasser jenes Pamphletes sei, in welchem der 1786 zum päpstlichen Nuntius in Köln ernannte Erzbischof i. p. Pacca wegen unbefugter Ausübung einer ihm nicht zustehenden Jurisdiction unfein angelassen wurde; aber eine bald darauf erscheinende Schrift Jung’s über die bischöflichen Dispensationsrechte, sowie eine andere über die kirchliche Fastendisciplin lassen in ihm einen eifrigen Verfechter der dazumal zur Geltung gelangten Ansichten in Sachen des kirchlichen Rechtes und der kirchlichen Disciplin erkennen. Er gab denselben auch in den an der Mainzer Universität gehaltenen kirchengeschichtlichen Vorlesungen Ausdruck; ein Cursus dieser Vorlesungen vom J. 1788 hatte laut dem Mainzer Vorlesungskatalog aus jenem Jahre den Zweck, nachzuweisen, welche Aenderung die kirchliche Verfassung vom 8. bis zum 15. Jahrhundert in Folge der pseudoisidorischen Decretalen zum Schaden der Gerechtsame der Metropoliten und Bischöfe erlitt. Dem kirchlichen Positivismus als solchem wollte J. nichts vergeben; im Gegentheil gab er sich in der seiner Zeit Aufsehen erregenden Sache