Zum Inhalt springen

ADB:Meyer, Johann Friedrich

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Meyer, Johann Friedrich“ von Carl Leisewitz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 585–587, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Meyer,_Johann_Friedrich&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 19:43 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Meyer, Johann Wilhelm
Band 21 (1885), S. 585–587 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Kein Wikipedia-Artikel
(Stand November 2014, suchen)
Johann Friedrich Meyer in Wikidata
GND-Nummer 10412511X
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|21|585|587|Meyer, Johann Friedrich|Carl Leisewitz|ADB:Meyer, Johann Friedrich}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=10412511X}}    

Meyer: Johann Friedrich M., kgl. großbritannischer und kurfürstlich braunschweigisch-lüneburgischer Oberlandes-Oekonomie Commissär, Mitglied der kgl. Landwirthschafts-Gesellschaft zu Celle, † daselbst am 3. Mai 1810. – Als der Sohn eines wegen seiner Biederkeit und Rechtschaffenheit allgemein geachteten Pachtmüllers zu Lindhorst [im hannoverschen Amte Harburg) am 11. April 1741 geboren, verlebte M. seine Kinderjahre in bescheidenen socialen Verhältnissen unter dem Einfluße einer veredelnd wirkenden Erziehung und auf den Besuch der gut geleiteten Schule in Hittfeld angewiesen. Hier wie im elterlichen Hause zeichnete er sich durch Fleiß und Lernbegierde, durch seltenere Geistesanlagen und durch vorzügliche Charaktereigenschaften aus. Von dem Ortsgeistlichen, Pastor Hemme, mit Wohlwollen beachtet, fand er auf dessen Fürsprache nach seiner Confirmation bei dem Generalsuperintendenten Wahrendorf zu Harburg Verwendung als Secretariatsgehilfe. Er rechtfertigte dort nicht nur das in ihn gesetzte Vertrauen, sondern war auch unablässig bemüht, seine Schulkenntnisse zu erweitern. Hierbei war er glücklicherweise nicht ganz auf sich allein angewiesen, sondern konnte diesen Bestrebungen durch Privatunterricht in der lateinischen und deutschen Sprache, wie in der Mathematik die beste Förderung sichern, so daß er während seines zweijährigen Aufenthaltes in Harburg eine breitere Grundlage für seine Geistesbildung zu gewinnen vermochte. In Anerkennung dieses mit so schönem Erfolge bethätigten Eifers entschloß sich der Gutsherr in Lindhorst, Freiherr Schenk von Winterstedt, ihm die Mittel zum Besuche der höheren Schule in Lüneburg, eventuell auch zum Studium an der Landesuniversität zu gewähren. Wider Erwarten konnten jedoch die von diesem Gönner zugesagten Unterstützungen nur für die Dauer von 2 Jahren geleistet werden, und M. sah sich aus Mangel an Mitteln genöthigt, die Schule in Lüneburg vor deren Absolvirung zu verlassen. Durch Empfehlungen gelang es ihm nunmehr eine Function als Registrator bei dem Amtmann Griesebach in Lüchow überwiesen zu erhalten. In dieser Stellung erwarb er sich sehr bald das Vertrauen und die Zuneigung seines Vorgesetzten, folgte demselben bei der Versetzung nach dem Amte Hoya und hatte an beiden Orten das Glück gefunden, mit verschiedenen angesehenen Männern in näheren Verkehr treten zu können, wobei er sich des wirksamsten Beistandes derselben in allen seinen Bestrebungen nach Aneignung bestimmter Berufskenntnisse erfreuen durfte. – Einer schon längst empfundenen Neigung gemäß suchte M. nunmehr hauptsächlich im mathematischen Studium und in der Orientirung auf dem Gebiet der Culturtechnik Befriedigung. Unter der Gunst der Umstände brachte er es bereits in Hoya dazu, kleinere Aufgaben der landwirthschaftlichen Baukunst resp. des Geometerfaches selbständig auszuführen, wodurch er selbst die Aufmerksamkeit von Fachmännern sowie der Landesculturbehörde, des Kammercollegiums zu Hannover, auf sich zu lenken vermocht hatte. Letzteres übertrug ihm alsdann auch auf sein Ansuchen manche Vermessungsarbeiten, bei deren Erledigung M. große Umsicht und Sachkenntniß entwickelte. So war er mit den im Herzogthum Lauenburg 1773 begonnenen Verkoppelungen eine Reihe von Jahren beschäftigt und erwarb sich durch die gelungene Ausführung der verschiedenen Aufgaben dabei nicht nur die volle Zufriedenheit der Interessenten, sondern auch den ungetheilten Beifall des Kammercollegiums. In Folge dessen wurde er 1779 zum Kammerconducteur und 1783 bereits zum Oekonomie-Commissär ernannt und sah sich nunmehr durch die verschiedenen Functionen eines solchen Dienstes, wie sie bei Gemeinheitstheilungen, Abstellung der Herrendienste, Regulirung der Amtspachtungen, Niederlegung von Vormerken, Abwässerung der Moordistricte, Anlegung neuer Wiesen und dergl. gegeben waren, regelmäßig in Anspruch genommen. Die Resultate dieser Wirksamkeit bestimmten M., nachdem er bereits 1784 [586] eine Abhandlung über Gemeinheitsaufhebungen und Verkoppelungen (Göttingen bei Vandenhoeck) geschrieben und die Ueberzeugung gewonnen hatte, daß die Verkoppelungen nur auf der Basis der Gemeinheitstheilung ihrem wahren Zwecke entgegenzuführen wären, ein Werk über Gemeinheitstheilung zu schreiben, welches vorerst in 2 Theilen (Celle 1801) erschien. In demselben Jahre hatte er die Prinzipien und die Modalitäten der Theilung wie der Berechnung nach correcten Gesichtspunkten dargelegt und an Entwürfen zu demonstriren versucht, um damit zugleich dem bezüglichen Verfahren einen durchaus geregelten systematischen Gang vorzeichnen zu können. Zur Vervollständigung dieser Arbeit schrieb er noch einen III. Theil (Celle 1805): „Ueber die Grundsätze und Anleitung zum Bonitiren wie zu allen übrigen Veranschlagungsarbeiten.“ Durch dieses Werk begründete er seinen Ruf als tüchtiger Fachmann, „welcher nie mechanisch, sondern stets mit reiflicher Ueberlegung und mit dem Bestreben nach thunlicher Richtigkeit und Vollkommenheit sein Urtheil bildete“ (A. Thaer), und legte zugleich den Grund zu einem System, welches im nordwestlichen Deutschland fast bis auf die Gegenwart normative Bedeutung behielt. Mit demselben Werke erwarb er sich auch einen wesentlichen Antheil an der Verfassung der um jene Zeit seitens des Kammercollegiums entworfenen Gemeinheitstheilungsordnung, welche unter gleichzeitiger Mitwirkung von Thaer, Hagemann und von Bülow festgestellt und zunächst für das Fürstenthum Lüneburg legalisirt wurde. Als die mit dieser Institution verknüpften organisatorischen Erfordernisse im Jahre 1802 zur Einsetzung einer speciellen, als Landesökonomie-Collegium chrakterisirten Oberbehörde geführt hatten, wurde M. noch in demselben Jahre zum Oberlandesökonomie-Commissär ernannt, in welcher Eigenschaft er seine Amtsstation in Celle angewiesen erhielt.

In dieser mit erweiterten Befugnissen ausgestatteten Stellung war M. unablässig darauf bedacht, seine vielseitigen Kenntnisse und seine große Arbeitskraft im Dienste der Landescultur zu bethätigen; demgemäß ergriff er bei vielen wichtigen Aufgaben der Landesmelioration die Initiative, übernahm die Leitung und Durchführung derselben, erstattete in derartigen Angelegenheiten die vortrefflichsten Gutachten für Behörden wie für Private und betheiligte sich auch ferner mit Erfolg activ auf dem Gebiete der einschlägigen Litteratur. Sein Eifer in der Verfolgung solcher Aufgaben war mehrfach mit bestem Erfolge gekrönt: so wurde eine von ihm als Concurrenzschrift gefertigte Abhandlung: „Ueber die Anlage der Schwemmwiesen und die Wiesenbewässerung im Lüneburgischen überhaupt“, von der kgl. Landwirthschafts-Gesellschaft zu Celle preisgekrönt, auch eine andere Preisfrage, welche sich auf die Urbarmachung und den Anbau des im Wege der Theilung angefallenen Neulandes bezog, beantwortete M. in einer 1803 von derselben Stelle prämiirten Abhandlung. Bald darauf veröffentlichte er noch eine kleine Schrift: „Ueber die Herrendienste und deren Aufhebung“, in welcher er seine bei Regelung und Abstellung der Domanialgerechtsame gewonnenen Erfahrungen im öffentlichen Interesse zu verwerthen suchte. Auf Veranlassung seines Freundes Albrecht Thaer schritt M. endlich noch dazu, die von ihm bei vielen Pachtregulirungen erprobten Grundsätze und Methoden in einem größeren Werke niederzulegen, welches unter dem Titel: „Grundsätze zur Verfertigung und Beurtheilung richtiger Pachtanschläge über alle Zweige der Landwirthschaft“, in Begleitung einer von Thaer geschriebenen Vorrede (Hannover 1809) der Oeffentlichkeit übergeben wurde. Dieses von großer Sachkenntniß und besonders von einer geläuterten Tendenz hinsichtlich der Ermittelung des Pachtwerthes beherrschte Werk, das sich ebenso durch Gründlichkeit wie durch Vollständigkeit auszeichnete, erntete bald großen Beifall in den Fachkreisen und trug nicht wenig dazu bei, seinem Verfasser den Ruf eines landwirthschaftlichen [587] Schriftstellers I. Ranges für jene Zeit zu verschaffen. M. hatte bei seiner vielseitigen Inanspruchnahme und der bedeutenden Tragweite seines dienstlichen Aufgaben stets den ihm anerzogenen Sinn für ein häusliches, anspruchsloses und von der Weihe der Religion getragenes Leben bewahrt. Erholungen suchte er fast nur im Familienkreise oder in besonders zusagenden Privatstudien. Mit vortrefflichen Geistesgaben und frischem Humor ausgestattet, von Bescheidenheit, Gewissenhaftigkeit und Unbefangenheit nie verlassen, erwarb er sich manche Freunde aus den angesehensten Kreisen und gewann ebenso durch seinen offenherzigen und biederen Charakter, durch seine Besonnenheit und große Uneigennützigkeit neben der allgemeinen Verehrung zugleich ein unbedingtes Vertrauen in den Kreisen der schlichten Landleute. – Die vielen Anstrengungen, welchen er sich zu unterziehen hatte, die Last seiner großen Verantwortlichkeit und zuletzt noch der Gram über den Druck der Fremdherrschaft zehrten indeß an seiner abnehmenden Körperkraft, so daß er den Folgen einer im Frühjahr 1810 davongetragenen Erkältung unter Erduldung vieler Beschwerden erliegen mußte.

Festschrift zur Säcularfeier der kgl. Landwirthschafts-Gesellschaft zu Celle, 1. Abthlg. Hannover 1864, Nekrolog über Joh. Friedr. Meyer von Kanzleidirector Th. Hagemann, in „Cellesche Nachrichten für Landwirthe“, Jahrg. 1822 I. Bd. 3. Stck., auch J. F. M., Grundsätze zur Verfertigung u. Beurtheilung richtiger Pachtanschläge, Hannover 1809, und Privatmittheilungen vom Kammer-Commissär J. Kirchner in Wandsbeck.