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ADB:Meetkercke, Adolf van

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Artikel „Meetkercke, Adolf van“ von Otto Kaemmel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 173–175, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Meetkercke,_Adolf_van&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 17:47 Uhr UTC)
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Meetkercke: Adolf van M. (Mekerke), geb. im April 1528 zu Brügge, † am 6. October 1591 in London. Die Familie, der er entsproß, gehörte zum begüterten flandrischen Adel und führte den Namen nach ihrem Stammsitze zwischen Brügge und Blankenberghe. Sein Vater war Jakob van M., Sohn eines gleichnamigen Vaters, der sich Herr v. Marck nannte, seine Mutter Colette van Maulde. Durch Besitz und Bildung eng mit dem öffentlichen Leben seiner Heimath verflochten, ließ der Vater dem Sohne eine sehr sorgfältige Erziehung angedeihen, wie denn überhaupt Brügge damals ein Brennpunkt des wissenschaftlichen Lebens in den Niederlanden, das unferne Löwen bis 1575 ihre einzige Universität war. In den beiden classischen Sprachen war M. deshalb ebenso bewandert wie in Jurisprudenz, Geschichte und Politik, und bald rückte er so in wichtige amtliche Stellungen seines heimathlichen Gebietes ein, der sogenannten „Freiheit von Brügge“ (t’Land von de Vryen, les Francs de Bruges), welches den einen der vier Stände (membra) der Grafschaft Flandern darstellte und seine ausgedehnten Selbstverwaltungsrechte den Freibriefen von 1190 und 1427 verdankte. Im Dienste seiner ständischen Regierung übernahm M. hintereinander die Aemter des Schatzmeisters, des Pensionarius und eines immerwährenden [174] Rathes der „Freiheit von Brügge“. In diese erste Hälfte seines Lebens fällt auch der größte Theil seiner wissenschaftlichen Arbeiten, denn seit 1577 ließ ihm die stürmische Bewegung, in die er sich verwickelt sah, zu solchen kaum mehr Zeit. Mit seiner heimischen Provinz schloß sich M., wol schon früher dem Protestantismus gewonnen, damals dem niederländischen Aufstande an und spielte bald auch in den größeren Verhältnissen, in die er nun eintrat, eine nicht unbedeutende Rolle. Im J. 1576 sandten ihn die Generalstaaten zu Don Juan nach Marche en Famenne, um mit letzterem zu unterhandeln; M. war bei dieser Deputation beinahe der Einzige, auf den Oranien mit Sicherheit rechnen konnte, während die übrigen Mitglieder sich nicht abgeneigt zeigten, verschiedene der an Don Juan gestellten Forderungen fallen zu lassen. Da indessen der Kaiser auf Anregung der Fürsten, Prälaten und Herren des westfälischen Kreises seine Vermittlung zur Beilegung der niederländischen Wirren angeboten hatte, wurden die Verhandlungen zwischen Don Juan und dem Staatsrath mit einer Abordnung der Generalstaaten in Huy auf dem Lütticher Gebiete fortgesetzt. Nach lange hin- und herschwebenden Verhandlungen gab Don Juan nach und am 12. Februar 1577 erschien das „ewige Edict“, wodurch die Pacification von Gent auch vom Könige angenommen und bestätigt wurde und die spanischen Truppen das Land räumen mußten. Mit Havrech wurde M. 1577 nach England geschickt, um dem dortigen Cabinet die Nothwendigkeit der Berufung des Erzherzogs Matthias begreiflich zu machen, eine Sendung, die Oranien für nothwendig hielt, um das Mißtrauen Elisabeths gegen die von Oranien versuchte Anlehnung an Frankreich zu beschwichtigen. M. scheint sich der ihm gewordenen Aufgabe in glänzender Weise entledigt zu haben, denn Dawison, Leicester und Walsingham erklärten sich mit der Berufung des Erzherzogs für einverstanden. Sowol bei Oranien als auch bei Matthias stand er in großem Ansehen; im J. 1579 wohnte er den Friedensverhandlungen in Köln bei und die von Aggäus Abbada herrührenden „Acta Pacificationis quae Coloniae habita sunt“ wurden eine Zeit lang von verschiedenen Seiten ihm zugeschrieben. Im nächsten Jahre begleitete er Philipp Marnix von St. Aldegonde nach Frankreich, um mit dem Herzog Franz von Alençon den Vertrag von Plessis-les-Tours abzuschließen (29. September 1580), der diesem die Herrschaft über die aufständischen Provinzen (mit Ausnahme von Holland und Seeland) übertrug und wurde dann von dem neuen Herrn der Niederlande zum Vorsitzenden des flandrischen Staatsrathes ernannt. Als der Herzog im J. 1583 seine Stellung verspielt hatte und Graf Leicester als Elisabeths Generalstatthalter die Leitung der vereinigten Provinzen übernahm, schloß sich M. diesem entschieden an und wurde von ihm zum Mitgliede des niederländischen Staatsraths ernannt (Anfang 1586). Diese Parteistellung hielt er fest, auch als zwischen den Niederländern und Leicester eine feindselige Spannung eintrat, so daß die Stände ihn schließlich aus dem Staatsrathe entfernten, so daß er nach Leyden ging, wo er eine Zeit lang als akademischer Lehrer wirkte; ja sie veranlaßte ihn sogar zur Theilnahme an dem Versuche, im Einverständniß mit dem Obersten Pescarengis, Leyden in Leicester’s Hände zu spielen (October 1587). Das Mißlingen desselben trieb ihn schließlich in die Verbannung, denn Moritz von Oranien schloß ihn ausdrücklich von der sonst den Anstiftern des Versuchs gewährten Amnestie aus. So flüchtete M. nach England und verbrachte die letzten Jahre seines Lebens in London. Tief erschüttert durch den Tod seines ältesten Sohnes Nicolaus, der bei der Belagerung von Deventer fiel, starb er in der englischen Hauptstadt am 6. October 1591 und wurde in der St. Paulskirche bestattet. Die ausführliche Grabschrift, welche ihm hier sein Brügger Landsmann Peter van Heyla setzen ließ, hebt sein treues Festhalten am evangelischen Bekenntniß hervor; in hinterlassenen handschriftlichen Denkwürdigkeiten dagegen soll er sich als Katholik bekannt und sterbend seine [175] Tochter Anna gemahnt haben, zum Glauben ihrer Väter zurückzukehren. Meetkercke’s wissenschaftliche Thätigkeit wandte sich mit Vorliebe der griechischen Litteratur und Sprache zu, deren „Wiederhersteller“ ihn seine Grabschrift nennt. In der Schrift „De veteri et recta pronuntiatione linguae graecae commentarius“ (1. Auflage Brügge 1565, 2. Auflage Antwerpen 1576) trat er lebhaft für die sog. erasmische Aussprache des Griechischen ein. In demselben Jahre (1565) gab er „Moschi Siculi et Bionis Smyrnaei Idyllia quae quidem exstant omnia hactenus non edita“ mit Phanocles’ Elegie heraus, indem er die lateinische Uebersetzung in Prosa und Vers (letztere nach älteren Humanisten), sowie die Erklärungen älterer Bearbeiter hinzufügte (Brügge 1565). Seiner späteren Zeit gehören an: „Theocriti Syracusani Epigrammata, carmine latino reddita“ (Heidelberg 1595). Außerdem versuchte er sich auch in lateinischen Versen („Varia poemata“, Brügge 1565), die indeß nach der Ansicht competenter Beurtheiler wenig Gewandtheit verrathen. Mit einigen anderen Gelehrten, den Brüdern Lauwereys und Johann Radius, gemeinsam arbeitete er an rein historischen Werken, nämlich Consularfasten, Lebensbeschreibungen der römischen Kaiser und einer Darstellung Groß-Griechenlands. Eine Schilderung der Zeitgeschichte, De tumultibus Belgicis, blieb Manuscript. – M. war zweimal verheirathet und zwar in erster Che mit Jacobäa le Cerf, in zweiter mit Margaretha van Lichtervelde. Aus der ersteren entsprossen vier Söhne und eine Tochter, aus der zweiten ein Sohn und zwei Töchter. Von den ersteren fielen die beiden älteren Söhne im niederländischen Freiheitskriege, Anton (geb. 1567) bei der Belagerung von Zütphen (1586), Nicolaus (geb. 1561) vor Deventer (1591), nachdem er vorher einen englischen Seezug gegen Portugal mitgemacht hatte. Beide wurden in der St. Lebuinskirche zu Deventer beigesetzt. Die beiden jüngeren Söhne erster Ehe, Balduin und Adolf, traten in englische Dienste. Die Tochter Anna vermählte sich mit dem Rechtsgelehrten Paul Knibbe, Rath des Königs von Dänemark, starb aber als Wittwe in Brügge, nachdem sie zur katholischen Kirche übergetreten war und wurde im Kloster der Clarissinnen bestattet. Die Kinder Meetkercke’s aus der zweiten Ehe, Eduard, Elisabeth und Salome, standen beim Tode des Vaters noch in sehr jugendlichem Alter; die letztgenannten wurden später Stiftsdamen in Maubeuge, wo schon die beiden Schwestern Adolf van Meetkercke’s in gleicher Stellung gelebt hatten.

Vgl. (Paquot,) Mémoires pour servir à l'histoire littéraire des dix-sept provinces des Pays-bas, (Louvain 1770) XVIII, 243 ff. — Foppens, Bibliotheca belgica (Brüssel 1739), I. 6 ff. mit Porträt. — Hoffmann-Peerlkamp, De vita, doctrina et facultate Nederlandorum qui carmina latina composuerunt. Haarlem 1838. — Vgl. im Allg.: Allgemeine Geschichte der vereinigten Niederlande (Leipzig 1758), III. 345, 513, 577 f. – L. Müller, Geschichte der classischen Philologie in den Niederlanden (1869) 2 3.