ADB:Mauritius, Erich
Lauterbach die Licentiatenwürde. Hierauf ging er mit den beiden Holstein-Plönischen Prinzen Hans Adolph und Karl Heinrich auf Reisen, besuchte Frankreich, England, Italien, die Niederlande, hielt Privatvorlesungen über Staatsrecht in Heidelberg und ward 1660 zum ordentlichen Professor des Staats- und Lehnrechts und, Beisitzer des höchsten Gerichts nach Tübingen berufen. Als 1665 die Universität Kiel gestiftet wurde, nahm er als deren erster juristischer Professor an den Einweihungsfeierlichkeiten hervorragenden Antheil. 1671 vom Schwäbischen Kreise zum Beisitzer des Reichskammergerichts präsentirt, begab er sich im folgenden Jahre nach Speier, von da 1689 kurz vor Zerstörung der Stadt nach Frankfurt a. M., zuletzt nach Wetzlar, wo er bald darauf starb. Eine Sammlung seiner meist akademischen Schriften veranstaltete Johann Nicolaus Hert: „Dissertationes et opuscula de selectis juris publici, feudalis et privati argumentis conscripta“ (Frankfurt a. M. 1692, 2. Ausg. Straßburg 1724. 4°). Wir erwähnen davon die Tübinger Dissertation „de denuciatione sagarum“ (1664), welche die Hexenprocesse vertheidigt, und die in Kiel geschriebenen „Positiones selectiores de libris juris communis“ (1666), worin der Verfasser einer in seinem Besitze befindlichen Handschrift der [709] Lehnrechtssammlung des Antonius Mincuccius gedenkt, die er herausgeben wollte, die aber nach seinem Tode abhanden kam.
Mauritius: Erich M. (Moritz), der Jüngere, Rechtsgelehrter, geb. am 10. August 1631 in Itzehoe, † am 10. September 1691 zu Wetzlar. Sein Vater, Erich M., der Aeltere, aus Westphalen stammend, 1631–53 Bürgermeister in Itzehoe und bei der Revision der Landgerichtsordnung betheiligt, starb am 21. April 1668 als königlich dänischer Regierungsrath und Vicekanzler der Herzogthümer Schleswig und Holstein in Glückstadt. Auf dem Hamburger Gymnasium vorgebildet, studirte Erich M. der Sohn seit 1647 zu Wittenberg, Frankfurt a. d. O., Gießen, Tübingen die Rechte und erwarb 1654 an letztgenannter Universität unter- Vgl. Ratjen in den Schriften der Universität Kiel aus dem Jahre 1856, Chronik S. 18 ff. A. W. Cramer’s kleine Schriften. Leipzig 1837. S. 204. Savigny, Geschichte des Römischen Rechts im Mittelalter. 2. Ausg. VI. S. 294, 307, 309e.