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ADB:Malchus, Karl August Freiherr von

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Artikel „Malchus, Karl August Freiherr von“ von Karl Theodor von Inama-Sternegg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 132–137, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Malchus,_Karl_August_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 17:38 Uhr UTC)
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Malchus: Karl August Freiherr v. M., Staatsmann und staatswissenschaftlicher Schriftsteller, war geboren am 27. September 1770 zu Mannheim im Hause seiner mütterlichen Großeltern. Sein Vater (jüdischer Abstammung [?]) war Burgvogt der herzoglichen Schlösser in Zweibrücken und führte zugleich die Oberaufsicht über die übrigen herrschaftlichen Gebäude der Residenz des Herzogs Karl von Zweibrücken. Schon in seiner frühesten Jugend hat M. glückliche Anlagen verrathen, die, verbunden mit einer großen Lebhaftigkeit, die Veranlassung zu der besonderen Theilnahme geworden sind, die der Herzog Karl, sein Taufpathe, für seine fernere Ausbildung bezeigt hat. Den ersten vorbereitenden Unterricht hatte er im elterlichen Hause erhalten, bis er in seinem zehnten Lebensjahre das Gymnasium in Zweibrücken bezog, wo er außerdem noch den besonderen historischen Unterricht des älteren Exter genossen hat. Schon als Knabe von acht Jahren mußte er seinem Vater und zuweilen auch dem Herzog die Zeitungen vorlesen, welchem Umstand M. selbst, so unbedeutend er an sich scheinen möchte, doch einen wesentlichen Einfluß auf seinen Bildungsgang zuschrieb. Das Zeitungslesen weckte seine Wißbegierde, diese aber seinen Eifer für Lectüre, besonders historischer und geographischer Werke in einem solchen Grade, daß er beinahe auf allen Umgang mit seinen Jugendgespielen verzichtete und sehr oft die für seine Repetitionen bestimmten Stunden im Geheimen auf dieselbe verwendete. Im Herbst 1785 bezog er das Gymnasium zu Mannheim und trat dort als Pensionär in den bei demselben befindlichen Convict ein. Durch den Aufenthalt in dieser mit beinahe klösterlicher Ordnung eingerichteten Anstalt hat M. sich für sein ganzes Leben die strengste Ordnung in der Eintheilung seiner Zeit und seiner Geschäfte angewöhnt, die er dann später auch von seinen Untergebenen stets verlangt hat. Vielleicht weniger als andere vorzügliche Gymnasiasten mit eigentlichen Schulkenntnissen ausgerüstet, dagegen durch seine große Lectüre mehr als es Jünglinge gewöhnlich sind, für die höheren Studien vorbereitet, bezog M. im Herbst 1787 in einem Alter von 17 Jahren die Akademie in Heidelberg, um sich hier, ganz sich selbst überlassen, für einen Lebensberuf vorzubereiten. Eine Aeußerung des Herzogs Karl, dem er seine Gymnasialzeugnisse und Preise vorlegte, „daß wenn er ferner fleißig studiren würde, er ihn zu sich nehmen und etwas Rechtes aus ihm machen wolle“, war bestimmend für die Wahl des Studiums der Staats- und Cameralwissenschaften. Daneben betrieb er in Heidelberg und Göttingen, wohin er sich im Herbst 1789 begeben hatte, Jurisprudenz und unter Gatterer’s specieller Anleitung besonders auch Diplomatik mit so großem Eifer, daß er zum Mitgliede des historischen Instituts erwählt wurde. Noch bevor er seine akademischen Studien vollkommen abgeschlossen hatte, erhielt er im December 1790 von Martens und Pütter den Antrag, den zum Staatsminister in Mainz ernannten Grafen von Westfalen dahin als Ministerialprivatsecretär zu begleiten. M. nahm den Antrag, nachdem er die Einwilligung des Herzogs erbeten und zu einer zweijährigen Abwesenheit erhalten hatte, um so lieber an, als die Wirkungen der französischen Revolution auf sein Vaterland die Aussicht auf eine baldige Versorgung in demselben ohnehin getrübt hatten. In dieser Stellung erhielt er den ersten Einblick in die praktische Behandlung von Staatsgeschäften, insbesondere seit der Graf von Westfalen zum k. k. bevollmächtigten Minister bei den Kurhöfen zu Koblenz und Bonn und bei dem westfälischen Kreise ernannt und M. selbst als Legationssecrctär bei demselben bestellt worden war. Das Doppelverhältniß des kaiserlichen Hofes, als Reichsoberhaupt und als selbständige Macht, der Aufenthalt der französischen Prinzen in Koblenz, der bald darauf ausgebrochene Reichskrieg, die Beziehungen mit dem Generalcommando der k. k. Armeen und so manche andere Umstände hatten insbesondere die von dem Grafen von Westfalen geführte Legation zu einer der wichtigsten [133] im ganzen Reiche gemacht. Die Correspondenz mit dem kaiserlichen Hofe, mit den Reichs- und Kreisdirectorialgesandten, sowie mit den anderen Kurhöfen ging durch die Hand von M., und andererseits brachte ihn seine Stellung in persönliche Beziehungen zu dem Hauptquartier des Generals v. Clerfayt (1794 und 1795). Gerne erzählt er selbst von einem anstrengenden Kurierritte, mit dem er von hier aus betraut wurde, wodurch ihm die rechtzeitige Verproviantirung von Ehrenbreitstein gelang. Im J. 1792 wohnte er der Kaiserkrönung, später im selben Jahre der Wahl des Fürstbischofs in Lüttich, 1793 dem Kreisconvent in Köln, 1794 der Bischofswahl in Corvey bei. Im J. 1795 begleitete er den Minister nach Niedersachsen, im Herbst nach Wien; im März 1796 kehrte er nach Hildesheim zurück, um den wegen der Neutralität des nördlichen Deutschland daselbst versammelten Convent zu beobachten, nachdem wegen Mißbilligung desselben durch den kaiserlichen Hof der Minister selbst sich hatte entfernen müssen. Damit fand die Wirksamkeit von M. einen ersten Abschnitt, indem die politischen Verhältnisse die Thätigkeit der Gesandtschaft für Jahre hinaus lahm legten. In dieser unfreiwilligen Muße schrieb M. eine Abhandlung „Ueber die von Frankreich verlangte Uebertragung der Schulden der Länder auf dem linken Rheinufer auf das rechte Ufer“ (1798), nachdem er schon einige kleinere Schriften aus officieller Veranlassung veröffentlicht hatte, „Ueber das Matrikularwesen des niederrheinisch-westfälischen Kreises“, 1793; „Ueber die Verification der erzherzoglich österreichischen Gesandten mit denen der Kurfürsten des heiligen römischen Reichs“, 1794; „Anti-Fragmente“ 1795 und einige andere Flugschriften in der durch den Basler Frieden veranlaßten Fehde. Im Anfang des Jahres 1799 wurde M. vom Hildesheimer Domcapitel zum Domsecretär und Schatzactuar erwählt und bald darauf auch zum Hofgerichtsassessor ernannt. Eine Reihe neuer und schwieriger Aufgaben sind in dieser Stellung an ihn herangetreten. Als Domsecretär ward er mit der Vermögensverwaltung des Domcapitels betraut, als Schatzactuar war er dessen Rechtsvertreter in den landschaftlichen Angelegenheiten; in dieser Eigenschaft mußte er die Führung des bekannten Hildesheimer Bauernprocesses übernehmen, veröffentlichte darüber „Etwas über den Hildesheimer Bauernproceß“ und „Etwas über die Accise“, 1799, sowie die Schrift „Ueber die Hochstift-Hildesheimische Staatsverwaltung“, 1800, und erzielte damit eine günstige Sentenz des Kammergerichts. Außerdem wirkte er durch die Einrichtung des Schulden- und Steuerwesens der Exemten, wozu er auch eine Schrift „Ueber die Rechtmäßigkeit der Ausschließung vom Landtag und die nicht aufschwörungsfähigen Glieder der Paderborn’schen Ritterschaft“ 1801 veröffentlichte, auf die Verhältnisse dieses kleinen Staatswesens in hervorragender Weise ein und war überhaupt in allen Zweigen der landschaftlichen Verwaltung thätig, bis durch die Säcularisation des Fürstbisthums und seine Einverleibung in die preußische Monarchie (1. August 1802) seiner Thätigkeit eine neue Richtung gegeben wurde. Das Berliner Cabinet war schon durch seine Schrift über die Hildesheimische Staatsverwaltung auf ihn aufmerksam geworden und ernannte ihn bald nach der Besitznahme des Fürstenthums zum Mitgliede der Special-Organisations-Commission, in welcher Eigenschaft ihm bald darauf der Vollzug der Aufhebung der Klöster und Stifter zufiel. Auch hier bewährte sich wieder das große praktische Geschick von M. in Durchführung neuer und eigenartiger Aufgaben. Seine Commissionsakten wurden loco instructionis und als Muster an die Specialcommissionen in den übrigen Provinzen geschickt. Andererseits aber brachte es die Natur der von M. durchgeführten Maßregeln mit sich, daß sie ihm mehr Feinde als Freunde erzeugten und der Beamtenneid, der gegen den von der Regierung vielfach vorgezogenen und ausgezeichneten Mann erwachte, mag weiterhin dazu beigetragen haben, daß M. schon in dieser Periode seiner [134] Wirksamkeit eine zahlreiche Gegnerschaft hatte. Unter den übrigen Arbeiten, durch welche M. bei der Commission auf die neuen Verhältnisse des Fürstenthums eingewirkt hat, sind die Auseinandersetzung des Staates mit den Exemten wegen der Landesschulden und die Regulirung des Steuerwesens, sodann die Einleitung zur Errichtung eines stabilen Landmagazins die umfassendsten; der letzteren Maßnahme rühmt M. selbst nach, daß dadurch der Provinz die für dieselbe wichtige freie Kornausfuhr bleibend erhalten worden ist. Die preußische Regierung belohnte M. für seine vielfachen Verdienste durch die Ernennung zum wirklichen Kriegs- und Domänenrath bei der Kammer in Halberstadt, welche Stelle er im Juli 1803 antrat. Als seine Hauptleistung in dieser Stellung werden die Verhandlungen bezeichnet, welche er nach der unglücklichen Schlacht von Jena mit der französischen Regierung zu führen hatte; es ist ihm dabei gelungen die Lasten der Occupation für die Provinz nicht unbeträchtlich zu erleichtern. Es ward aber zugleich dieses Ereigniß zu einem weiteren bedeutsamen Wendepunkt im Leben von M. Ohne Aussicht, in dem stark verkleinerten Preußen eine seinen Fähigkeiten und Interessen entsprechende Stellung zu erhalten, strebte M., trotz seiner anhänglichen Gesinnung für Preußen, die Präfectur des Saaldepartements (Halberstadt) im neu gegründeten Königreich Westfalen an. Anstatt derselben erhielt er am 9. Januar 1808 seine Ernennung zum Staatsrath, ja der König von Westfalen schwankte eine Zeit lang bei der Wahl eines Finanzministers zwischen ihm und dem ehemaligen Magdeburgischen Kammerpräsidenten L. F. v. Bülow (s. Bd. III S. 534), entschied sich jedoch zu Gunsten des letzteren. M. aber ward bald darauf zum Generaldirector der Steuern (April 1808) und (im Mai) zugleich auch zum Generalliquidator der Staatsschuld und zum Generaldirector der Amortisationskasse ernannt, gerade durch diese hervorragende Verwendung im Finanzdienst aber in einen gewissen Gegensatz zu dem neuen Finanzminister v. Bülow gebracht, der sich denn auch zu einer ausgesprochenen Gegnerschaft der beiden entwickelte. Zunächst unterlag M. gegenüber dem Minister in dem Streit über die Fonds der Amortisationskasse, welche er dieser zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten erhalten wollte, während der Minister sie zum Staatsschatze einzog. Als M. hierin trotz der unmittelbar beim König gemachten Gegenvorstellungen nicht Recht behielt, legte er die Generaldirection der Staatsschulden und der Amortisationskasse (Juni 1809) nieder. Aber bald darauf fing Bülow’s Stern an zu sinken und als er am 7. April 1811 von Paris zurückkehrend ganz unverhofft seine Entlassung erhielt, ward M. sein Nachfolger im Finanzministerium, zu dem er dann seit October 1813 auch noch das Ministerium des Innern übernahm. Seine im J. 1814 veröffentlichte Schrift „Ueber die Verwaltung der Finanzen des Königreichs Westfalen“ ist eine herbe und angesichts der persönlichen Gegnerschaft kaum unparteiische Kritik der Bülow’schen Finanzwirthschaft, durch welche die im Uebrigen gewiß verdienstvolle Wirksamkeit von M. für die Ausbildung des Finanzsystems in Westfalen in um so helleres Licht gestellt werden sollte. Bis zum Umsturz des Königreichs hat M. in hohem Grade das Vertrauen des Königs genossen. Schon 1808 wurde er in einer Mission wegen Theilung der reservirten Domänen nach Berlin, im J. 1810 zur Vorbereitung der Organisation der hannoverschen Provinzen nach Hannover entsendet, wofür er das Baronat erhielt. Vom September 1810 bis Januar 1811 war er in Paris wegen Ausgleichung der Domänenstreitigkeiten und 1813 wurde er zweimal mit Specialaufträgen an den Kaiser Napoleon nach Mainz und Magdeburg abgeschickt. Die Unerschrockenheit, mit der er hier gegenüber dem Kaiser gegen die Fortsetzung des bedrückenden Requisitionssystems sprach, hatte zwar keinen Erfolg, zwang aber doch selbst dem gewaltthätigen Herrscher, der seine Ausführungen zuerst mit dem Worte unterbrochen hatte, „Qui êtes-vous, qui [135] m’osez parler de la sorte“, Anerkennung ab. Sein König aber ehrte ihn durch die Ernennung zum Grafen von Marienrode, welchen Titel er aber in der Folge nach dem Sturz des Königreichs und dem Verluste der mit demselben verbundenen Dotation nicht mehr führte. Ende October 1813 nach der Occupation des Königreichs begleitete er den König nach Paris und verblieb daselbst, bis er nach Abschluß des Pariser Friedens aus den Diensten des Königs entlassen wurde. Er wendete sich sofort wieder nach Deutschland zurück und schlug zuerst seinen Wohnsitz in Heidelberg auf, ganz den Studien und litterarischen Arbeiten lebend. Hier entstand seine schon früher erwähnte Schrift über die Finanzverwaltung von Westfalen, sowie eine weitere Rechtfertigung seiner ministeriellen Wirksamkeit in den „Deutschen Blättern“ (N. F. 2. Bd. 31. Stück) als Entgegnung auf die in denselben enthaltenen Angriffe (Nr. 242 Februar 1815): eine warm empfundene Biographie seines Lehrers Gatterer (in den Zeitgenossen 1816) und die Autobiographie (ebend.). Die beschauliche, aller äußeren Wirksamkeit bare Lebensweise mochte dem an eine große praktische Thätigkeit gewöhnten, in den thatkräftigsten Jahren stehenden Manne nicht genügen. Eine Veranlassung zu erneuter staatsmännischer Wirksamkeit gab die Thronbesteigung König Wilhelms von Württemberg, dem, als einem Schwager des Königs Jérome, M. wol schon von früher her bekannt war. M. wurde 1817 als Chef des Finanzfaches nach Württemberg berufen, wo er sofort eine sehr umfassende und vielseitige Thätigkeit eröffnete. Er reformirte das Staatsforstwesen, suchte eine theilweise Grundentlastung einzuleiten, veranlaßte die Errichtung der landwirthschaftlichen Akademie Hohenheim, ließ sich die Hebung der Universität Tübingen angelegen sein und trat, wie zeitgenössische Berichte sagen, „der althergebrachten Macht des Schreiberstandes entgegen“. Aber nicht lange dauerte diese Wirksamkeit; nach einem Jahre bereits wurde er seines Amtes wieder enthoben; ob nur als Opfer der Intriguen seiner alten und neuen persönlichen Feinde oder aus anderen Ursachen, ist nicht festgestellt; der König bewahrte ihm jedoch auch ferner seine Gunst. Nun kehrte M. wieder nach Heidelberg zurück, wo er fortan bis zu seinem Tode in strenger Zurückgezogenheit lebte, einzig seinen litterarischen Arbeiten zugewendet. In einer Reihe von systematischen Schriften legte er seine reichen administrativen Erfahrungen, seine umfassende Kenntniß der öffentlichen Einrichtungen und Zustände verschiedener Staaten nieder und suchte überall die Verbindungsglieder mit den wissenschaftlichen Lehrsätzen, wie sie sich in der Litteratur seiner Zeit abgeklärt hatten. Er ist in allen seinen Schriften weder reich an schöpferischen Ideen noch besonders glücklich in seinen Definitionen und in seiner Systematik. Seine Darstellungen fremdländischer Einrichtungen leiden vielfach an dem Mangel einer vollständigen Information und genügenden Quellenkenntniß; sie sind mehr aus dem Gedächtniß niedergeschrieben und dabei nicht selten nach dem subjectiven Urtheil des Darstellers gefärbt. Aber was ihnen ihren eignen Werth verleiht, das ist die große Anschaulichkeit der Darstellung und das gesunde Urtheil des erfahrenen Praktikers, das ihn die Fehler des schulmäßigen Doctrinarismus vermeiden ließ und dadurch auch den Einklang seiner Lehren mit den Bedürfnissen des Staatslebens sowie die Entwickelung wahrhaft anwendbarer, realpolitischer Grundsätze begünstigte. Zuerst erschien die Schrift über „Die Organisation der Behörden für die Staatsverwaltung“, 2 Bde., 1821, welcher bald das ausführlichere Werk „Politik der inneren Staatsverwaltung“, 3 Bde., 1823, folgte. Es wird immer ein Verdienst dieser beiden Schriften bleiben, daß sie in einer Zeit, welche in der Theorie wie in der Praxis über die Auffassung von Verfassung und Verwaltung noch so sehr im Unklaren war, mit großer Bestimmtheit den Gedanken durchführen, daß die Verfassung die Richtschnur der Verwaltung, die Verwaltung die Ausführung der Verfassung sei; ein Gedanke, an dem sich in der Folge erst das [136] Princip des verfassungsmäßigen Verwaltungsrechts heranbildete. In seiner „Statistik und Staatenkunde“ 1826 suchte M. die Schlözer’sche Auffassung der Statistik in größerem Maßstabe zur Geltung zu bringen und insbesondere auch durch Anwendung deä vergleichenden Verfahrens fruchtbar zu machen. Daß er dabei überwiegend die staatswirthschaftlichen Gesichtspunkte betonte, ist in der speciellen Richtung seiner ganzen Wirksamkeit begründet und gereicht auch dieser Schrift zum besonderen Vorzug um so mehr, als M. gerade hier ebenso über reiches wie genaues und kritisch wohl gesichtetes Material verfügte. In dem „Handbuch der Finanzwissenschaft und Finanzverwaltung“, 2 Bde., 1830, ist seine Darstellung der Organisationsformen, der Rechnungs- und Controleeinrichtungen, überhaupt der formalen und technischen Seite des Finanzwesens entschieden vorzüglicher als die eigentliche Theorie der Finanzwirthschaft. Ja es ist als ein bleibender Gewinn für die Finanzwissenschaft zu bezeichnen, daß er die eigentliche Finanzverwaltung zu einem selbständigen Theil derselben erhoben und damit zur Ausbildung des Finanzrechts Anregung und werthvolle Beiträge gegeben hat. Dagegen zeigt sich in der Wirthschaftslehre der Finanzen, wo er sich mit nationalökonomischen Fragen vielfach berührt, wie wenig er mit der vertieften Einsicht in die nationalökonomischen Probleme Schritt gehalten, welche doch gerade sein Zeitalter hervorgebracht hat. Wol scheint es überflüssig, daß er sich selbst gegen den Vorwurf des Physiokratismus vertheidigte, der gegen ihn erhoben wurde, weil er als Finanzminister die Ablösung der gutsherrlichen Rechte befördert und die gleiche Besteuerung alles Grundeigenthums angestrebt hat. Dafür bestehen aber noch in seinen Schriften so manche Anklänge an veraltete Anschauungen des Merkantilismus, wenn es auch zutreffend ist, was M. von sich selbst aussagt, daß er überhaupt für keines der bestehenden nationalökonomischen Systeme eine besondere Vorliebe gehabt habe. Für M. war in der That immer das Studium der verschiedenen Gesetzgebungen, ihrer Wirkungen und Folgen mehr als die theoretische Abstraction das Verfahren, um zu allgemeinen Principien der Verwaltung zu gelangen; ja er bezweifelte überhaupt den Werth solcher Generalisirung und war der Meinung, daß jeder Staat sich seine Verwaltungsmaximen aus den Local- und übrigen concreten Verhältnissen abstrahiren und diesen anpassen müsse. Gewiß ebenso verständig für den Praktiker wie unfruchtbar für die Wissenschaft. Sein letztes größeres Werk ist das „Handbuch der Militärgeographie“, 2 Bde., 1833, in welchem er ein Muster umfassender Landesbeschreibung aufstellen wollte, welche alles für die Zwecke des Heerwesens nur irgend Wichtige darbieten sollte. Besonders der auf die Terrainkunde bezügliche beschreibende Theil sowie die umfassende Berücksichtigung der Interessen des Militärverpflegungswesens haben große Anerkennung gefunden. Sein Interesse am Heerwesen war überhaupt in dieser Zeit besonders stark hervorgetreten, seit seine Söhne selbst dem militärischen Berufe sich widmeten. Ihnen ist auch das Buch zugeeignet. Noch kurz vor seinem Tode machte es ihm Freude die Manövers des württembergischen Corps (Juni 1840) auf der Karte zu verfolgen. Eine letzte Arbeit über „Die Sparkassen in Europa“ 1838 unternahm der bereits seit Jahren kränkelnde M. schon mit stark geminderter Kraft und fand sich auch selbst von derselben nicht befriedigt. Eine solche rein statistische Arbeit war auf diesem Gebiete in der That ein verfrühtes Unterfangen, das an der Unvollkommenheit der Nachweisungen scheitern mußte. Mit um so größerem Eifer mühte sich der an Ausdauer in Verfolgung seiner Pläne gewöhnte M. an dem undankbaren Stoffe ab und es ist nicht unwahrscheinlich, daß sein asthmatisches Leiden dadurch gesteigert wurde. Am 24. October 1840 starb M. zu Heidelberg in Folge eines Schlaganfalls, betrauert von einer Tochter und drei Söhnen, welche Offiziere im königlich württembergischen Armeecorps waren.

[137] Autobiographie in den „Zeitgenossen“, Bd. I, Abthl. 3, 1816. Beilage zur Augsb. Allg. Zeitung 1840, Nr. 320. – Neuer Nekrolog d. D. 1840, Nr. 324. – Pierer, 6. Aufl. – Michaud, Biogr. univ. Nouv. éd.Roscher, Gesch. d. Nat.–Oek., S. 747 ff.