ADB:Müller, Arthur
Grabbe’s erinnert; dazu gehören „Geächtet“ (oder Otto der Große und sein Haus, Berlin 1866, in 5 Acten), die „Kaiserglocke zu Speyer“, „Kepler“ und „Fürst und Bischof“, welche in München und Berlin zur Aufführung kamen. Im Lustspiel zeigte M. eine harte an die Caricatur streifende ausgesprochene Vorliebe zu grellen Lichtern und scharfen Contouren (Der verhängnißvolle Feldwebel, Gute Nacht Hänschen, Die Verschwörung der Frauen). Glücklicher, wenn auch nicht frei von Uebertreibung war M. in sogenannten Volksstücken, wie „Das Haberfeldtreiben“ (1866, Preisstück des Münchener Actientheaters), „Das Wichtel“ (welches in Berlin an hundertmal gegeben wurde), „Johannisfeuer“, „Auf der Gant“ u. a., worin er ein schönes Geschick in dramatischem Aufbau und entschiedene Bühnenkenntniß, patriotisches Gefühl, aber auch eine Neigung zur sentimentalen Rührung bekundete. Jedenfalls ist sein frühes Ende zu beklagen; M. besaß nicht gewöhnliche Gaben, welche jedoch nicht zur vollen Entwicklung reiften. Der harte Kampf ums Dasein, vielfach nicht immer unverdiente Streitigkeiten und bittere Erfahrungen umwucherten sein Leben; bei günstigen äußeren Umständen und ruhiger Thätigkeit hätte sich der Dichter gewiß zu bleibenden Leistungen geklärt.
Müller: Arthur M., dramatischer Dichter, geb. 1830 zu Breslau, trat bald nach vollendeten Studien als Schauspieldichter auf, ging dann nach Süddeutschland, lebte theils in München, theils sommerfrischelnd im altbaierischen Gebirge, insbesondere zu Frauenchiemsee, auch zu Wien als „Theaterdichter“, kehrte nach München zurück und endete daselbst in der Nacht vom 10. auf den 11. April 1873 durch Selbstmord. M. hatte sich vielfach als Lyriker und Novellist bekannt gemacht, insbesondere aber durch seine Dramen; letztere kennzeichnet eine Beweglichkeit, Frische und Volksthümlichkeit nebst einer gewissen Derbheit. Weniger Glück hatte er mit seinen Tragödien, man wird mitunter an die markige, kraftgeniale doch unfertige Art- Vgl. Beil. 148 Allg. Zeitung 1873. Gottschall, Unsere Zeit. 1873. II, 285. Brockhaus, Lex. 1877. XI, 786. Bornmüller, Lex. 1882. S. 515.