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ADB:Luneslad, Kaspar

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Artikel „Luneslad, Kaspar“ von Wilhelm Crecelius in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 639–641, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Luneslad,_Kaspar&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:08 Uhr UTC)
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Luneslad: Kaspar L. (Luneslat, Lüneslat, sp. Lüneschloß, auch Leuneslat etc.), geb. 1550, † 1613, reformirter Pfarrer, stammte aus der bergischen Unterherrschaft Hardenberg, mit welcher damals die Familie von Bernsau als einem erblichen Pfandlehen von den Herzögen von Berg belehnt war. Luneslad’s Vater Jakob wohnte auf und trug seinen Namen von einem Hofe Luneslad (Lunenslo 1356, s. Zeitschr. des Bergischen G.-V. VIII, S. 222) in dieser Herrschaft; er stand in freundschaftlichen Beziehungen zu Wilhelm III. von Bernsau Herrn zu Hardenberg, der auch herzoglicher Amtmann von Solingen war. Gehörte der letztere zu der kirchlichen Mittelpartei am herzoglichen Hofe (s. oben unter Lo, Peter), so wendete sich sein Sohn Wilhelm IV. von Bernsau, ein Schwager des später von den Spaniern ermordeten, eifrig der Reformation ergebenen Grafen Wirich von Daun, mit Entschiedenheit dem reformirten Bekenntniß des Heidelberger Katechismus zu. Unter seinem Schirme wurde am 21. Juli 1589 zu Neviges, dem Hauptorte der Herrschaft Hardenberg (2 Stunden von Elberfeld), die erste Synode der reformirten Gemeinden in Berg abgehalten. L. machte seine Studien in Köln, Düsseldorf und Emmerich und wurde kaum 19 Jahre alt, zweiter Prediger in seinem Geburtsorte Neviges, dann 1550 von den evangelisch gesinnten Collatoren der Pfarrei Sonnborn (½ St. von Elberfeld) zum Nachfolger seines Oheims Wilhelm de Bruye an die dortige Gemeinde berufen. Von hier aus war er unermüdlich thätig, nach allen Seiten hin die Lehre und den Gottesdienst der deutsch-reformirten Kirche auszubreiten oder zu [640] befestigen. Alle Verfolgungen von Seiten des Hofes und der Regierung zu Düsseldorf, die immer mehr und mehr in die durch das Tridentinum bestimmte Richtung der römisch-katholischen Kirche einlenkte, vermochten nicht ihn in seinem Eifer irre zu machen; mitunter entging er, trotz der Wachsamkeit seiner Freunde, nur mit Mühe den Nachstellungen; vor allem bewahrte ihn vor Gefangennahme und Einkerkerung der Schutz und die Fürsprache, welche Wilhelm von Bernsau und dessen Schwager Wirich dem bedrängten zu Theil werden ließen. Bei den bergischen reformirten Synoden war L. eines der rührigsten Mitglieder, öfters Vorsitzender oder Scriba. In dieser Weise wirkte er bis zu seinem Tode (am 15. Jan. 1613) nicht nur in seiner Gemeinde, sondern auch in der ganzen Umgegend bis Düsseldorf, sowie in festem Zusammenhalten mit den benachbarten gleichgesinnten Geistlichen (z. B. Joh. Badius in Köln, Joh. Plange in Neviges, Joh. Kalmann in Elberfeld u. a.) auf den Synoden für die Erhaltung der schwerbedrängten reformirten Gemeinden in Berg und für die feste Begründung einer unabhängigen, nach den Grundsätzen der reformirten Kirche geordneten Kirchenleitung und Verfassung.

v. Dorth’s Mscr. im Düsseldorfer Staatsarchiv S. 219 ff. (Quelle für v. Dorth ist die zu Duisburg gedruckte Leichenrede des Elberfelder Pfarreres Petrus Curtenius). Bouterwek, Gesch. der lat. Schule zu Elberfeld, S. 17 ff.

Johannes L. (er schreibt sich selbst von Lüneslat), reformirter Prediger, geb. 1583, † 1656, Sohn des vorigen. Er war zuerst Prediger in Heinsberg und wurde von dem Markgrafen Ernst von Brandenburg, der im Namen seines Bruders, des Kurfürsten Sigismund, zusammen mit dem Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm von Neuburg die Regierung über die von Brandenburg und Pfalz-Neuburg gemeinsam in Besitz genommenen Herzogthümer Jülich-Berg und Cleve führte, 1614 nach Solingen empfohlen und dort einhellig zum Pfarrer der reformirten Gemeinde erwählt. In dem Geiste seines Vaters wirkte er daselbst 42 Jahre. Mit dem genannten Jahre nämlich, in welchem Wolfgang Wilhelm römisch-katholisch wurde, begannen von Neuem die Leiden der Reformirten in Berg. Aber in all’ den schweren Anfechtungen, welche durch die unablässigen Versuche des Landesherrn zur Unterdrückung der reformirten Kirche, durch die Gewaltthaten der neuburgischen, spanischen und kaiserlichen Truppen, durch fanatische Mönche und Jesuiten, durch zeitweise Verdrängung aus der Kirche und dem Pfarrgut, sowie durch die allgemeine Noth des Krieges und die in seinem Gefolge auftretenden Krankheiten über die Gemeinde hereinbrachen, in all’ diesen Bedrängnissen bewährte sich die Treue, Gewissenhaftigkeit und Festigkeit des Predigers und die unerschütterliche Anhänglichkeit seiner Gemeindeglieder. Ja der erstere nöthigte zuletzt dem Pfalzgraf-Herzog Wolfgang Wilhelm bei einem persönlichen Verhör vor demselben durch seine Standhaftigkeit und Bestimmtheit gegenüber den glänzendsten Versprechungen solche Bewunderung ab, daß ihm das landesherrliche Versprechen der ungestörten Ausübung seines Pfarramtes zu Theil wurde. Schließlich ordnete und sicherte der Vergleich von Cleve zwischen dem Kurfürsten von Brandenburg und Wolfgang Wilhelm (1651) die kirchlichen Verhältnisse der beiderseitigen Lande, und die reformirte Gemeinde zu Solingen verblieb in ruhigem Besitz der Kirche und des Pfarrguts. L. starb am Sonntag Rogate (31. Mai) 1656 in der Chorkammer der Kirche, von einem Schlagfluß getroffen. Sein Sohn Abraham von Leuneschloß hatte dem Vater schon seit einigen Monaten als Gehülfe zur Seite gestanden, er wurde auch sein Nachfolger. Aber seine Unbedachtsamkeit und Heftigkeit verwickelte ihn bald mit seinem Collegen und dem größten Theil der Gemeinde in Streitigkeiten, welche bei leidenschaftlicher Erbitterung auf beiden Seiten jeden versuchten Ausgleich vereitelten, so daß zuletzt (1675 von der bergischen Synode, [641] 1676 von der Generalsynode) die Absetzung Luneslad’s beschlossen wurde. Zwar versuchte er, gestützt auf den Schutz der Regierung, sein Amt weiter zu führen; dafür wurde aber Excommunication über ihn verhängt. Nun kam es zu wüsten Schlägereien, ja zu Verwundungen in und außerhalb der Kirche, zur Verhängung von schweren Geldbußen und Pfändungen, zu militärischem Einschreiten von Seiten der Regierung, bis die letztere in Folge der Vermittelung von Kurbrandenburg 1677 die Absetzung anerkannte. v. L. trat darauf in Düsseldorf zum Katholicismus über und wurde Amtmann in Urdenbach.

Nach einer hdschr. Familienchronik u. a. Urkunden dargestellt bei Alfried Hengstenberg, Gesch. der ref. Gemeinde zu Solingen (Solingen 1842). S. 33 bis 91.