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ADB:Lodtmann, Justus Friedrich August

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Artikel „Lodtmann, Justus Friedrich August“ von Georg Winter in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 52 (1906), S. 55, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lodtmann,_Justus_Friedrich_August&oldid=- (Version vom 6. November 2024, 01:58 Uhr UTC)
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Lodtmann: Justus Friedrich August L., Osnabrücker Jurist und Historiker, am 19. April 1743 zu Osnabrück als Sohn des Osnabrücker Stadtrichters Justus Rudolf Christian L. und seiner Gemahlin Regina Dorothea Margarethe v. Lengerken geboren, war erst Advocat und seit 1768, in welchem Jahre er mit einer rechtsgeschichtlichen Abhandlung promovirte, fürstlicher Kanzleiregistrator, 1773 erster Kanzleisecretär und Archivar zu Osnabrück, 1778 im Nebenamt zum Advocatus patriae ernannt, 1780 evangelischer Kanzleirath, 1787 vorsitzender Rath beim evangelischen Consistorium, † am 18. März 1808. Wie die im Staatsarchiv erhaltenen Personalacten ihn als hervorragend befähigten Beamten erscheinen lassen, so hat er, unter fleißiger Benutzung der ihm anvertrauten archivalischen Schätze auch als Gelehrter und Sammler Hervorragendes geleistet. Seine im Druck erschienenen Abhandlungen beziehen sich auf alle Seiten der Osnabrücker Rechtsgeschichte, besonders aber auf die ganz eigenthümlichen socialen und wirthschaftlichen Einrichtungen im Osnabrücker Bauernstande, auf das Institut der Holzgrafschaft, auf das Verhältniß zwischen Gutsherren und eigenbehörigen Leuten, auf das Eigenthumsrecht überhaupt u. s. w. Als Quellensammlung von ganz besonderem Werthe und noch heute unentbehrlich sind seine 1778 und 1782 in zwei Bänden erschienenen „Acta Osnabrugensia oder Beyträge zu den Rechten und Geschichten von Westfalen, insonderheit vom Hochstift Osnabrück“. Das Werk ist keine irgendwie systematische Arbeit, sondern enthält in buntem Wechsel Abhandlungen über die verschiedensten Rechtsinstitute und Abdrücke sehr zahlreicher verfassungsgeschichtlicher Urkunden. Auch die ältesten Osnabrücker Lehnsprotokolle hat L. hier mitgetheilt; außerdem auch hier wieder noch eine größere Arbeit seines Onkels Karl Gerh. Wilhelm L. (s. u.). Aehnlichen Charakter tragen trotz ihres scheinbar populäreren Titels die in Gemeinschaft mit seinen Brüdern Karl (Verfasser einer Schrift über das Kriegswesen im Hochstift Osnabrück, 1782) und Gabriel herausgegebenen „Osnabrüggischen Unterhaltungen“. Sie enthalten zwar, da sie wohl für etwas weitere Kreise berechnet waren, einige kleine, herzlich unbedeutende Fabeln in Versen und Gelegenheitsgedichte, Leichen-Carmina und Grabinschriften, im übrigen aber ebenfalls rechtsgeschichtliche Abhandlungen und zahlreiche Urkunden-Veröffentlichungen.

Sein jüngerer Bruder Franz Gerhard Wilhelm L., Osnabrücker Jurist und Historiker, geboren am 2. December 1745, wird 1779 als Amtsauditor vereidigt und ist namentlich bekannt durch seine „Genealogischen Tabellen einiger Oßnabrüggischer Familien“, Osnabrück 1769.

F. G. W. Lodtmann’s Genealogische Tabellen einiger Osnabrüggischer Familien, Osnabr. 1769, mit handschriftl. Nachträgen. – Meusel, Das gelehrte Teutschland, Bd. 4 (Lemgo 1790), S. 487, Bd. 14 (4), S. 451 (Lemgo 1810). – Personalacten und andere handschriftliche Quellen im Staatsarchiv zu Osnabrück, in dem auch der reiche handschriftliche Lodtmann’sche Nachlaß ruht, der von verschiedenen Mitgliedern der gelehrten Familie herrührt.