ADB:Lith, Johann Wilhelm von der
[782] gleichfalls brandenburgisch-ansbachischer Kirchen- und Consistorialrath war, und wurde mit seinen acht Geschwistern im väterlichen Hause erzogen, das in Ansbach sich der allgemeinsten Hochachtung erfreute. Auch von unserem J. W. v. d. L. wird die Biederkeit des Charakters, sein gutes Herz, Dienstfertigkeit und Wohlthätigkeit besonders gerühmt. Ueber seine Lebensschicksale sind wir wenig unterrichtet; schon Vocke (Geburts- und Todtenalmanach Ansbachischer Gelehrter 1797 II S. 113) klagt, daß von dessen Lebensgeschichte, seines öfteren Ansuchens ohnerachtet, keine Nachricht erlangt werden konnte. Sein ganzes Leben war dem Staatsdienste in seinem Heimathland gewidmet; Rechtschaffenheit, Fleiß und Einsicht in den verschiedenen Zweigen des Justiz- und Kameralfachs zeichneten ihn immer aus und vielfache Verdienste hat er sich um das Fürstenthum Ansbach erworben. Von jeher ein Freund der Litteratur seines Faches, der deutschen wie der fremdländischen, hat er sich auch schon frühzeitig schriftstellerisch versucht – mit einer Reihe kleinerer Abhandlungen, die er dann als „vermischte Schriften“ (Onolzbach 1760) gesammelt herausgab. Es sind unter denselben 10 verschiedene kritische Ausführungen über philosophische Gegenstände, eine Abhandlung über das politische Verhältniß der deutschen Ordenscommenden Ellingen, Nürnberg und Virnsperg zum Hause Brandenburg, drei Streitschriften über Gebiete des öffentlichen Rechts und eine weitläufige Abhandlung von den Tugenden der alten Römer. Wichtiger und von bleibendem Werthe sind seine beiden Finanzschriften: „Politische Betrachtungen über die verschiedenen Arten der Steuern“, Breslau 1751, und „Neue vollständig erwiesene Abhandlung von den Steuern und deren vortheilhafter Einrichtung in einem Lande, nach den Grundsätzen einer wahren, die Verbesserung der Macht eines Regenten und die Glückseligkeit seiner Unterthanen wirkenden Staatskunst“, Ulm 1766. In diesen Schriften ist v. d. L. ein charakteristischer Vertreter des unter dem Einflusse Montesquieu’s modificirten Merkantilismus, sowie des aufgeklärten, politischen Absolutismus Friedrich’s des Großen. Die Interessen der möglichsten Volksvermehrung wie des wirthschaftlichen Abschlusses des Staates besonders in Bezug auf die im Lande zu behaltenden Geldmengen sind auch für v. d. L. die Ausgangspunkte seiner nationalökonomischen Ansichten. In der guten Einrichtung der Steuern erblickt er den Angelpunkt des ganzen Finanzwesens und ist hier der letzte warme Vertreter der Universalaccise, wie sie in Theorie und Praxis der vorangegangenen Zeit so vielfach empfohlen und versucht war; besonders die letztgenannte Schrift ist auch heute noch reich an Rüstzeug zur Vertheidigung der indirecten Besteuerung. An Gegnern hat es dieser Auffassung freilich auch in jener Zeit nicht gefehlt; der schärfste unter ihnen war jedenfalls Justi (s. d. Art.), dem sich v. d. L. auch nicht gewachsen zeigte; denn Justi war überhaupt der bedeutendste Vertreter jener vertieften Einsicht in die Bedingungen des Staatswohls, die sich’s an dem blinden Vertrauen auf die landesväterliche Fürsorge für das Wohl der Unterthanen nicht mehr genügen ließ, sondern nach den elementaren Kräften des Nationalwohlstands forschte. – Als posthumes Werk haben wir von L. das „Philosophische und juristische System von den Ehen“, Ansbach 1777, in welchem mit etwas altväterischer Gelehrsamkeit besonders ausführlich von der Ehescheidung, den Verwandtschaftsehen, der Ehe zur linken Hand und von der Herrschaft der Ehemänner über ihre Weiber gehandelt wird. – v. d. L. war dreimal verheirathet; von seiner dritten Gattin, Sophia Meyerin von Baireuth, die sehr gelobt wird, hatte er (vermählt seit 29. Januar 1743) sechs Kinder, zwei Töchter und vier Söhne, von denen drei Offiziere waren. Von seinem Vater J. W. v. d. L. existirt eine „Disquisitio theologica et historica de adoratione panis consecrati et interdictione sacri calicis“, die sein Sohn Johann Karl, Dechant zu Wassertrüdingen, im J. 1753 herausgab.
Lith: Johann Wilhelm von der L., Kameralist, geboren zu Ansbach 1709, † als fürstlich brandenburgischer wirklicher geheimer Hof- und Regierungs-, auch Consistorialrath ebendaselbst am 31. August 1775. Er war der älteste Sohn aus zweiter Ehe seines Vaters Joh. Wilh. v. d. L. († 1733), welcher