ADB:Lintorff, Konrad von
Friedrich I. von Brandenburg auf der Burg Cadolzburg, daß er sich als Unterthan halten und stets zum Kurfürsten und dessen Erben stehen wolle. Unter dieser Bedingung erhielt er Anerkennung und Schutz. 1430 erließ er eine Kirchenordnung für seinen Sprengel, und in demselben Jahre schloß er einen Frieden mit dem mecklenburgischen Fürsten Wilhelm von Wenden oder Werle, um den alles verwüstenden gegenseitigen Raubzügen ein Ende zu machen, die freilich wegen des Zusammenhanges Havelbergs mit der Mark doch in dem 1432 erneuten Kriege des Markgrafen Johann, des Alchymisten, mit Wilhelm bald wieder entbrannten. Abermals begannen die Verheerungen durch Raubzüge des Adels, besonders seit 1454, unter Kaspar Gans zu Putlitz und dem Comthur zu Mirow, deren ersterer auch 1457 mit 300 Wegelagerern aus der Mark und aus Mecklenburg den Ueberfall gegen Lübecker Kaufleute unternahm. Gegen die Räubereien dieser übermüthigen Vasallen hatte der Bischof 1456 ein Bündniß zu gegenseitigem Schutze mit dem Grafen Albrecht von Lindow geschlossen. Trotz aller dieser Bedrängnisse und Verluste vermochte K. dennoch für jene Zeit ungeheure Summen in Grundbesitz, namentlich durch Pfandnahme, [581] anzulegen. Er zog sie aus den Erträgen der Wallfahrten zum heiligen Blut in Wilsnack, dessen definitive Sanctionirung durch den Papst er zu erlangen wußte. Grade auf dem Durchfechten dieses seit 1383 aufgekommenen Hostienkultus gegen die aufgeklärten Bestrebungen des Erzbischofs Friedrich von Magdeburg und seines gelehrten Rathes, des Domherrn Dr. theol. Heinrich Toke beruht Konrads, wenn auch nicht rühmliche, historische Bedeutung. Der Erfurter Magister und frühere Rostocker Professor Toke aus Bremen ist meist nicht in der Schreibweise Tocke (wo ck nur das o dehnt) oder Tacke (Allg. d. Biogr. Bd. VII, S. 549, Z. 16) erkannt. Friedrichs Kampf gegen die angeblichen Wilsnacker Hostien unterstützte der Cardinal Nicolaus von Cusa, später auch noch Johannes de Capistrano, während dem Bischof K. als eifrige Vertheidiger der Minoriten-Provinzial der Provinz Sachsen, Dr. theol. Matthias Döring, der Chronist, und M. Johannes Kannemann zur Seite standen. Die Ablaßbullen der Päpste Eugen und Nicolaus V. von 1446 und 47 hatten eigentlich den Streit schon für K. entschieden, doch erst im März 1453 beendete ihn Nicolaus V. durch Aufhebung der gegenseitig ausgesprochenen Interdicte. Beim Kurfürsten Friedrich I. von Brandenburg war K. als Rath hochangesehen, es war ihm ein Haus zu Berlin angewiesen, und 1440 bürgt er für jenen wegen des Bündnisses mit Joachim von Pommern-Stettin zu Prenzlau. Ebenso stand er in Gunst bei Kurfürst Friedrich II., der auch seinerseits wieder eifrig den Bischof in der Vertheidigung des hl. Blutes, an welches er fest glaubte, unterstützte. Als der Kurfürst und der Erzbischof Günther von Magdeburg 1443 in einem Compromiß wegen ihrer beiderseitigen Ansprüche auf die Grafschaft Wernigerode, den Kreis Jerichow, die Stadt Wollmerstädt und eine Anzahl Schlösser sich über einen Schiedsspruch einigten, wurde K. mit als Schiedsrichter ernannt. Er resignirte 1460 zu Gunsten des Wedego (Witicho) Gans zu Putlitz, dem Gerede nach seines Sohnes, und starb Anfang Juli 1462.
Konrad, Bischof von Havelberg, ein Herr von Lintdorf, hatte den bischöflichen Sitz von 1427–60 inne, sein Nachfolger Wedego, Edler Gans zu Putlitz, urkundet schon am 8. Novbr. 1460. Konrads Wahl fällt zwischen den 16. und 30. September; an letzterem Tage versprach er dem Kurfürsten- Riedel, Cod. diplom. Brandenb. I, 2, S. 130 ff., 414 ff. Wegen der Grenzräubereien Riedel, II. 4. Matth. Döring, Cont. Engelhus bei Mencken, III. 26 u. 27. E. Boll, Gesch. Mecklenburgs, I. Vgl. jetzt: Ernst Breest in d. Märkischen Forschungen, XVI. Meibom, Script. rer. Germ. II, 75 u. 359.