ADB:Leonrod, Ludwig Freiherr von
Feuerbach) des Appellationsgerichts Ansbach bewies er sich als scharfsinnigen Juristen und gewandten, viele nützliche Reformen einführenden Geschäftsmann. Nicht minder legte er (seit 1825) in der bairischen Kammer der Abgeordneten, deren zweiter Präsident er 1827 wurde, hohe Begabung und glänzende Rhetorik an den Tag. 1828 durch Ernennung zum lebenslänglichen Reichsrath, 1831 durch Verleihung des Charakters „Geheimrath“ ausgezeichnet, arbeitete er, nach Auftrag, einen Entwurf eines neuen Civilgesetzbuchs aus. Derselbe ist nicht gedruckt, da er den Kammern nicht vorgelegt [315] worden ist. Er umfaßt 1395 Artikel in vier Theilen. Nach Feuerbach’s Tode übernahm er 1833 das Präsidium des Appellationsgerichts Ansbach und siedelte 1838 nach Eichstädt um. Schwerhörigkeit nöthigte ihn, seine Reichsrathstelle niederzulegen. Die Universität Erlangen verlieh ihm 1843 honoris causa den Titel eines Dr. juris, die Regierung den Titel Staatsrath. Von allen Seiten mit Ehren und Gaben bei Gelegenheit seines 50jährigen Dienstjubiläums (1845) überhäuft, trat er 1847 in den Ruhestand, verlebte die letzten Jahre in Ansbach und Nürnberg und verstarb an Lungenlähmung am 2. Jan. 1859. – Von schriftstellerischen Leistungen, außer dem oben erwähnten, bedeutenden Entwurfe, sind eine Reihe kleinerer, sämmtlich 1817 in Nürnberg erschienener Schriften über Depositalordnung, Hypothekenordnung, freiwillige Gerichtsbarkeit, Erbrecht u. a. zu erwähnen. – L. genoß in den weitesten Kreisen die wohlverdiente allgemeine Verehrung als ritterlicher, liebevoller Charakter. Ein Sohn ist Landgerichtsdirector in München.
Leonrod: Karl Ludwig Freiherr v. L., Rechtsgelehrter, wurde zu Steinheim bei Hanau am 6. April 1774 geboren, verlor schon früh (1778) seinen Vater und bildete sich in Heidelberg und Wetzlar für den Justizdienst aus. 1795 zum Rath bei der Regierung in Amberg ernannt, studirte er das preußische Landrecht, trat 1797 als Referendar in preußische Dienste und wurde 1804 Director des Stadtgerichts zu Dinkelsbühl. In den späteren Stellungen, als Director des Stadtgerichts Nürnberg, dann (unter