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ADB:Krautt, Christian Friedrich von

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Artikel „Kraut, Christian Friedrich“ von Siegfried Isaacsohn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 89–90, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Krautt,_Christian_Friedrich_von&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:02 Uhr UTC)
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Kraut: Christian Friedrich K., stammte aus dem Magdeburgischen, woselbst seine Familie seit längerer Zeit ansässig war. Sein Geburtsjahr, das sich nicht genau ermitteln läßt, fällt etwa in die Zeit von 1650–60. K. zeigte schon als junger Mann im Dienste der Magdeburgischen Amtskammer zu Halle hervorragende Anlagen, die ihn frühzeitig zu dem wichtigen Amte eines Magdeburgischen Kammermeisters und Directors des Salzwesens emporhoben. Als Kurfürst Friedrich Wilhelm den Besitz des Herzogthums Magdeburg angetreten hatte (1680), lenkte sich seine Aufmerksamkeit bald auf den jungen Kammermeister, dessen Verdienste um die Hebung der magdeburgischen Kammer-Intraden für sich selbst sprachen. Er berief ihn nach Berlin in die Stelle eines kurmärkischen Landrentmeisters, mit der er nach der Ernennung Wilhelm Heinrich Happe’s zum General-Einnehmer der Kriegsintraden, das von diesem bis dahin bekleidete Amt eines Ober-Contributionseinnehmers der Kurmark verband. Zu noch bedeutenderer Wirksamkeit stieg der noch jugendliche Mann unter dem Nachfolger des Großen Kurfürsten, Friedrich III./I. Bei der Begründung der Geh. Hofkammer zu Berlin, der Centralbehörde für die Verwaltung der Civil-Intraden, Februar 1689, erhielt er auf die Empfehlung des ersten Hofkammerpräsidenten, Dodo Frhrn. v. Knyphausen, Sitz und Stimme in dieser hohen Behörde in der freieren Stellung eines „Amtskammerraths in allen Provinzen“, eines ständigen Hilfsarbeiters, wie man heute sagen würde. Sein fester Anschluß an die Administration Dankelmann-Knyphausen, sein Talent, wie seine unerschöpfliche Arbeitskraft brachten ihn seitdem immer höher hinauf, so daß er zuletzt, seit 1696–1698 die Leitung der General-Kriegs- und der General-Domänen-, wie einer Anzahl von Special-Kassen in seiner Hand vereinigte. Ohne den Namen zu führen, ist er der erste Generaleinnehmer und gleichzeitig der erste Generalcontroleur der brandenburgisch-preußischen Finanzen, der erste Finanzminister, wie wir es heute bezeichnen würden. Diese ebenso wichtige wie verantwortungsvolle Stellung versah er mit der Unterbrechung einer kurzen Zeit 1698/99 bis zu seinem Tode, Mitte August 1714, nahezu zwei Jahrzehnte hindurch. Es ist nicht erstaunlich, daß er auf diesem bedeutsamen und lukrativen Posten unter der faktiösen Regierung Friedrichs Anfechtungen aller Art zu erdulden hatte. Zunächst wurde er schon 1698 in den Sturz seiner Gönner Dankelmann-Knyphausen verwickelt. Zwar war er noch gleich dem letztgenannten in die zur Untersuchung der Finanzen 1698 gebildete Commission berufen worden. Doch wurden bei dieser scharfen und parteiischen Untersuchung sowohl gegen Knyphausen wie gegen ihn soviel Verdachtsgründe zusammengebracht, daß sie aus [90] der Commission auszutreten und ihre eigene Geschäftsführung zu vertheidigen angewiesen wurden. Es war nicht schwer ein Schuldig zu sprechen über Männer, die man schuldig finden wollte und die selbst beim besten Willen die von ihnen eingeführte strenge Etatsaufstellung den ihnen gemachten Zumuthungen gegenüber nicht immer hatten aufrecht erhalten können. Wegen „Malversationen“ seiner Dienste enthoben und mit empfindlicher Strafe bedroht, gelang es ihm durch eine bedeutende Zahlung aus seinen Privatmitteln eine Amnestie, bald den Wiedereintritt in sein Amt zu erwirken; beides gleich charakteristisch für die Verwaltung Wartenberg-Wittgenstein, die eben eingesetzt hatte. Eine zweite ähnliche, wenn auch minder gefährliche Krisis machte K. ein Jahrzehnt später, 1708 durch. Wieder regten sich wider ihn Beschuldigungen verfänglicher Natur. Er sollte die 8 oder 9 Kassen, die er gleichzeitig verwaltete, nicht klar auseinander gehalten, Virements aus der einen in die andere vorgenommen, den eigenen Vortheil bei Vorschüssen zu Kriegszwecken gar zu sehr wahrgenommen haben. Daß er von seiner kaum kontrolirbaren Stellung den zu jener Zeit üblichen Gebrauch gemacht, sich durch Vorschüsse an den Staat einen hohen Zins zu erwirken, scheint schwer bestreitbar. Dies mag er selbst empfunden haben, denn freiwillig bot er seine Demission aus allen seinen Stellungen an. Dieselbe wurde jedoch nicht angenommen. Der unermüdliche, überaus gewandte und inzwischen persönlich reichgewordene Mann war in den Finanzen während der schweren Kriegszeit nicht zu entbehren. Er stieg im Gegentheil bald darauf, 1712, bei der kollegialischen Einrichtung des Generalkriegskommissariats zur Stelle des ersten Raths in dieser Behörde unter der Leitung Blaspiels und Fr. Wilhelms v. Grumbkow empor. Mit der feinen Witterung eines in der Verwaltung ergrauten Beamten beeilte er sich indeß schon Ende 1712, kurz vor dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I., abermals seine Entlassung anzubieten. Dieselbe wurde auch jetzt nicht angenommen und K. behielt seine Stellung wie oben berührt, bis zu seinem Tode. Doch nahm er unter Friedrich Wilhelm entfernt nicht mehr die frühere Stellung ein. Eine der ersten Maßregeln dieses Königs war die Bestellung eines besonderen General-Kontroleurs der Finanzen in der Person seines persönlichen Vertrauten Ehrenreich Bogislav v. Creutz. Damit war auch für K. und vielleicht für diesen in erster Reihe ein Aufseher geschaffen, der ihn auf Schritt und Tritt überwachte. Er beschränkte sich seitdem auf die Erledigung der speciellen Pflichten seines Amts im General-Commissariat, der Sorge für das Marsch- und Verpflegungs-, Quartier-, Subsidien- und Kassen-Wesen der Armee, eine Thätigkeit, die nach seinem Tode auf seinen jüngeren Bruder Joh. Andreas, den Geh. Kriegsrath und späteren dirigirenden Minister überging. Als Kraut’s Verdienst ist es in erster Reihe zu bezeichnen, daß das Heer die langen Jahre des spanischen Erbfolgekrieges hindurch trotz der großen Ansprüche des Hofes, richtig verpflegt und besoldet, ausgerüstet und noch beträchtlich vergrößert werden konnte. Seine Gewandtheit in der Beitreibung der Subsidien, Contributionen Befreundeter und Anleihen, in der Ueberweisung der Kriegsgelder an die verschiedenen zeitweilig über halb Europa zerstreuten preußischen Corps stand zu seiner Zeit ohne Gleichen da und erweckte die Bewunderung der Zeitgenossen. Zum Glück für ihn starb er im rechten Augenblick, als in dem jungen Könige eine neue Kraft erstand, die seine Thätigkeit in ebenso vollendeter und gänzlich uneigennütziger Weise zu übernehmen gewillt und im Stande war. Von Kraut’s Familienverhältnissen verlautet nichts. Ob ein in der Kammerverwaltung der folgenden Regierung vorkommender Rath seines Namens direct von ihm oder seinem Bruder Joh. Andreas abstammte, muß dahingestellt bleiben.

Neben den Akten des Geh. Staats-Archivs zu Berlin, Histor.-politische Beiträge II, 1. S. 108–110. Isaacsohn, Geschichte des Preuß. Beamtenthums II, 185, 259 ff., 305 ff., 351, 352.