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ADB:Klausing, Heinrich

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Artikel „Klausing, Heinrich“ von Gotthard Lechler in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 64, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Klausing,_Heinrich&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 16:48 Uhr UTC)
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Klausing: Heinrich K. wurde geboren den 28. Decbr. 1675 in der Stadt Hervord, Grafschaft Ravensberg in Westfalen. Er studirte von 1695 an in Wittenberg, promovirte bereits das J. darauf zum Magister und wurde im J. 1700 Adjunctus der philosophischen Facultät; 1704 wurde er zum außerordentlichen Professor der Mathematik, 1707 zum ordentlichen Professor der Moral befördert. Im J. 1710 promovirte er zum Doctor der Theologie, erhielt 1712 den Lehrstuhl der Logik und Metaphysik, während er im gleichen Jahre zum außerordentlichen Professor der Theologie ernannt wurde; dessen ungeachtet erhielt er 1715 den Lehrstuhl der höheren Mathematik. Die kurfürstlich sächsische Regierung, auf seine Tüchtigkeit aufmerksam gemacht, beförderte ihn von der Wittenberger Universität 1719 nach Leipzig als Professor der Theologie. Als solcher erlangte er eine Würde um die andere, wurde Collegiat des großen Fürstencollegiums, Domherr zu Meißen, Senior der „sächsischen Nation“ und Stipendiatenephorus. Er starb, während er das Rectorat der Universität bekleidete, in seinem 70. Jahre, am 2. Octbr. 1745. Schon in Wittenberg hatte er, mit in Folge optischer und astronomischer Observationen, am linken Auge gelitten, das er zuletzt ganz verlor. – Seine Schriften sind durchweg nur kleine Dissertationen und Programme, in lateinischer Sprache geschrieben. Dem Inhalt nach gehören sie theils der Mathematik, Optik und Astronomie, der Psychologie und Moralphilosophie an, theils der Theologie. Von 1719 an, in welchem Jahre er nach Leipzig übertrat und seine Kraft vollständig der theologischen Wissenschaft gewidmet war, finde ich nur noch theologische Abhandlungen aus seiner Feder, theils exegetischen, theils dogmatischen und praktischen Inhalts, wenige, die in das kirchengeschichtliche Fach einschlagen. Die Themen sind mitunter originell und geistreich, z. B. „De oblivione docta augmento scientiarum“, eine von den Wittenberger Abhandlungen, 1714. Beim Uebergang nach Leipzig, welcher ihm schwer fiel, schrieb er mit bewegtem Gemüthe den 18. Aug. 1719 „De discrimine viarum Dei et hominum“ (Jesaia 55, 8). Noch aus seinem Todesjahr 1745 stammen zwei Programme zum Oster- und Pfingstfest: ersteres behandelt die drei Anforderungen, welche zu einem heilsamen Gedächtniß der Auferstehung Christi erforderlich seien; das letztere handelt nach Eph. 4, 30 von der versiegelnden Gnadenwirkung des h. Geistes.