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ADB:Kirchhoff, Johann Heinrich Wilhelm

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Artikel „Kirchhoff, Johann Heinrich Wilhelm“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 12, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kirchhoff,_Johann_Heinrich_Wilhelm&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 10:56 Uhr UTC)
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Kirchhoff: Johann Heinrich Wilhelm K., Dichter und humoristischer Schriftsteller, geb. am 27. Septbr. 1800 zu Jamund bei Köslin in Hinterpommern, † am 16. Febr. 1861 als Bürgermeister in Grimmen. Von seinem Vater, Johann Jakob K., damals Prediger in Köslin, dann in Marrin, erhielt er einen ausgezeichneten Unterricht, besuchte 1814–16 das Joachimsthal’sche, darauf zwei Jahre das Stettiner Gymnasium und bezog 1818 die Universität Greifswald, woselbst er ein Jahr juristischen und philosophischen Studien oblag und namentlich die Vorlesungen der Professoren Ahlwardt, Voigt und Muhrbeck besuchte, ging hierauf nach Halle, um besonders Schmelzer, Pfotenhauer, Salchow und Maaß zu hören und studirte das letzte Jahr wiederum in Greifswald unter Anleitung von Mende, Gesterding und v. Haselberg. Nachdem er von 1821–24 die Prüfungen als Notar, Advocat und Richter bestanden und auf Grund einer später gedruckten Dissertation „De commodo repraesentationis et calculo ad computationem ejus adhibendo“, zum Doctor der Rechte promovirt war, übernahm er 1824 die interimistische Verwaltung der Stadtrichter- und rechtsgelehrten Bürgermeisterstelle zu Grimmen; die definitive Ernennung erfolgte durch königliche Bestallung am 19. Febr. 1844. Während einer fast 36jährigen Amtsführung erwarb er sich um das Gemeinwesen in Grimmen ein allseitiges und bleibendes Verdienst, welchem seitens der Bürgerschaft bei seinem 25jährigen Dienstjubiläum am 8. Mai 1849 die ehrenvollste Anerkennung zu Theil wurde. Seine Wirksamkeit ging aber über den engeren Bereich der städtischen Interessen hinaus, indem er auf den Provinzial- und Communallandtagen zu Stettin und Stralsund die meisten Kleinstädte Neuvorpommerns vertrat. Ungeachtet dieser ausgebreiteten Thätigkeit, fand er noch Zeit zu litterarischen Arbeiten. Außer einigen juristischen Abhandlungen und manchen Beiträgen zu Zeitschriften, namentlich der „Sundine“, gab er 1835 „Blumen und bunte Steinchen, spielend gesucht“ heraus, eine ansprechende Sammlung von Dichtungen und prosaischen Aufsätzen vielseitigen Inhalts, sowol treffliche Uebersetzungen griechischer Classiker und neugriechischer Volkslieder als humoristische Schilderungen[WS 1] heimathlicher Gegenden, insbesondere Rügens und des norddeutschen Volkslebens, wie ihm dasselbe in seinem juristischen Berufe täglich vor Augen trat.

Zober, Berichte des litterarisch-geselligen Vereins zu Stralsund, XIII. S. 40–56. Stralsundische Zeitung, 1861, Nr. 46 u. 48.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Schildungen