ADB:Haselberg, Gabriel Peter von
Gadebusch und Schlichtekrull die Rechte und vollendete dann seine Studien bis 1785 unter Böhmer, Pütter, Runde, Waldeck u. A. in Göttingen, wo er auch am 17. Sept. 1787 beim 50jährigen Jubiläum der Georgia Augusta zum Doctor der Rechte promovirt wurde. Nachdem er ebendaselbst als Privatdocent von 1785 bis 1788 und seit 1788 als außerordentlicher Professor in Helmstädt gelehrt hatte, wirkte er sodann als Ordinarius von 1791–97 zu Erlangen, wo er auch am 20. October 1793 das Magisterdiplom der dortigen philologischen Facultät erhielt. Nachdem er während dieser Zeit eine Reihe sorgfältiger juristischer Untersuchungen in kleineren lateinischen Abhandlungen, sowie Recensionen in den Göttinger gelehrten Anzeigen, den Helmstädter Annalen und der Jenaer Litteraturzeitung veröffentlicht hatte, erwarb er sich ein besonderes Verdienst um die juristische Litteratur und Rechtsgeschichte durch die Herausgabe der „Juristischen Bibliothek“, Göttingen 1789–90, der später die „Neue juristische Bibliothek“ in mehreren Bänden 1791–94 folgte, deren Bedeutung auch von Hugo in seiner Rechtsgeschichte hervorgehoben wird. Sein wissenschaftlicher Ruf erregte in Folge dessen die Aufmerksamkeit der heimathlichen Regierung, welche ihn am 1. Mai 1797 an das Tribunal nach Wismar berief; mit diesem siedelte er 1803 nach Greifswald über, wo er im J. 1831 die Würde eines Präsidenten dieses höchsten Gerichts erhielt und am 1. Octbr. 1838 sein 50jähriges Amtsjubiläum feierte. Vermählt war er mit Friderike Luther, einer Tochter des Generalsuperintendenten in Clausthal, welcher seinen Ursprung von einem Oheim des Reformators ableitete, auch führte die Familie in ihrem Wappen einen Schwan und der jedesmalige älteste Sohn ward zur Erinnerung an den großen Vorfahr Martin getauft. Einen sinnigen Nachruf hat ihm Karl Lappe in den „Blüthen des Alters“, Stralsund 1841, S. 172 gewidmet.
Haselberg: Gabriel Peter v. H., gleich verdient als praktischer wie als gelehrter Jurist, geb. am 4. August 1763 in Greifswald, gest. am 28. Oct. 1838, war ein Sohn des in juristischer Praxis ausgezeichneten Landsyndicus Peter Matthias H. (geb. 1712, † 1780), aus einer alten von Mecklenburg nach Pommern eingewanderten, früher in Barth wohnhaften, seit 1810 geadelten Gelehrtenfamilie. Er besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt und studirte ebendaselbst von Michaelis 1778 bis Ostern 1781 unter Becker,- D. H. Biederstedt’s Nachrichten etc., Stralsund 1822, S. 51 ff., woselbst auch die Schriften verzeichnet stehen. – Hugo, Geschichte des römischen Rechts 1818, S. 49, 517.