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ADB:Kammermeister, Hartung

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Artikel „Kammermeister, Hartung“ von Albert Schumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 58–59, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kammermeister,_Hartung&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 06:55 Uhr UTC)
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Kammermeister: Hartung K., verdienter Erfurter Rathsmeister und Fortsetzer der von Johannes Rothe verfaßten und bis 1440 geführten deutschen Thüringer Chronik, entstammte einer zu Gotha ansässigen Familie. Gleich seinem Schwiegervater Daniel v. Schmira Ausgangs der 20er Jahre noch Rathsmann in Gotha, scheint K. durch die am 18. November 1431 vom Landgrafen Friedrich von Thüringen erlangte Belehnung mit dem Geleite in Erfurt zur Verlegung seines Wohnsitzes dahin veranlaßt worden zu sein und ist in der Stellung als Geleitsmann[WS 1] daselbst, wie von 1435 ab auch als Inhaber des Geleites zu Buttstedt, wahrscheinlich bis 1441 für allerlei Landes- und Hausinteressen der sächsischen Fürsten thätig gewesen. In die letzte Zeit seiner Amtsführung, auf den 25. Mai 1441, fällt die Publikation der einzigen erhaltenen umfassenden Geleitstafel für Erfurt, die in gleicher Weise von trefflichem Verständniß für die merkantilen Verhältnisse wie von lebhafter Vertretung der fiskalischen Zwecke zeugt. – Wann und wie er als Auswärtiger hierauf Aufnahme in den Erfurter Stadtrath gefunden, hat sich bisher nicht feststellen lassen; vielleicht haben Familienbeziehungen vermittelt, denn auch in Erfurt gab es eine Familie v. Schmira, oder Kammermeister’s Befähigung als Verwaltungsbeamter und seine Vertrautheit mit der sächsischen Politik haben den Ausschlag dazu gegeben, daß er bereits von 1447 ab als oberster Rathsmeister erscheint und die Würde als solcher in den verfassungsmäßigen Terminen bis zu seinem Tode immer wieder bekleidet. Unter seinem zweiten Consulate (1452) erfolgte die Aufzeichnung der Erfurter „Regiments-Ordnung“, d. h. die erste Codifikation des geltenden städtischen Verfassungs- und Verwaltungsrechtes, so daß K. gewiß als Urheber dieser bedeutsamen Maßregel anzusehen ist, und auch nach vielen anderen Seiten hin hat er sich sicherlich um die Stadt verdient gemacht; wenigstens fällt die Vornahme großer nützlicher Bauten im Innern der Stadt, sowie die Errichtung der erst neuerdings aufgegebenen äußeren starken Befestigungslinie in die Zeit seiner amtlichen Wirksamkeit. – Ohne seiner eigenen Person zu gedenken, gibt er in den bisher nicht veröffentlichten Theilen seiner Chronik Rechenschaft über die damalige glänzende Entwickelungsperiode des städtischen Gemeinwesens; auch anderer Vorgänge aus dem kirchlichen und politischen Leben der Stadt gedenkt er mit Ausführlichkeit und objectiver Anschaulichkeit; wie die Wahl des Rothe’schen Werkes als Grundlage für seine Aufzeichnungen zeigt, war indeß sein Gesichtskreis nicht auf die einfache Stadtgeschichte beschränkt; freilich setzten ihn auch seine alten Verbindungen mit dem Hause Sachsen in den Stand, sich als unterrichteter Berichterstatter über die gleichzeitigen Vorgänge in ganz Thüringen zu bewähren; in die diplomatischen Verhandlungen, die dem sogenannten Bruderkriege voraufgingen und folgten, zeigt er sich besonders eingeweiht; nicht selten greifen seine Mittheilungen auch noch über den Rahmen der Provinzialgeschichte hinaus auf die anderen Territorien und das Reich und scheint er hier manche von auswärtigen Stadtmagistraten nach Erfurt gelangte officielle Berichte benutzt zu haben; für die Zusätze über die Ereignisse vor 1440, um die er eine Abschrift der Rothe’schen Chronik vermehrte, hat er Quellen benutzt, die auf ein allgemein wissenschaftliches Interesse und eine gute Vorbildung bei ihm schließen lassen; seine zahlreichen Auslassungen über die damaligen schwankenden Münzverhältnisse [59] zeugen von besonderer Sachkenntniß und national-ökonomischer Einsicht; alles in allem genommen sind seine einfachen Berichte äußerst werthvoll. – Uebrigens scheint er in besonders innigen Beziehungen zum Augustinerorden gestanden zu haben; dem Gothaer Convente wandte er viele Geschenke zu und in der Ordenskirche zu Erfurt fand er, als er am 15. März 1467 starb, sein Grab; die Originalhandschrift seiner Chronik, die er bis 1466 fortgeführt hatte, vermachte er dagegen der Kirche St. Georgii, in deren Pfarrsprengel er wahrscheinlich gewohnt hatte; engherzige Befürchtungen veranlaßten indeß die damalige Gemeindevertretung, das ihr zugedachte Geschenk abzulehnen und dem Rathe der Stadt die Aufbewahrung des Manuscriptes zu übertragen; dennoch ist das Original nicht erhalten geblieben und das Werk nur in mehreren späteren Abschriften auf uns gekommen; aus einer derselben veröffentlichte Mencke im dritten Bande seiner Scriptores rer. German. p. 1185 seq. den von K. selbständig verfaßten Theil, allerdings nur lückenhaft, doch steht eine sorgfältige und vollständige Ausgabe des Werkes durch Dr. Robert Reiche zu Königsberg in der Neumark in den „Geschichtsquellen der Provinz Sachsen“ in der Kürze bevor.


Anmerkungen (Wikisource)