ADB:Kühlwetter, Friedrich von
Ad. Stahr (Die preußische Revolution, S. 350) berichtet, sehr freisinnige Grundsätze verfochten, sich sogar für Erweiterung des Wahlrechts auch auf die Almosenempfänger ausgesprochen haben. Bei der Wahl der Abgeordneten zur deutschen Nationalversammlung, welche nach dem Decret vom 3. April dieser Landtag vorzunehmen hatte, erhielt er am 6. April in der Abstimmung der rheinischen Abgeordneten nur wenige Stimmen. In weiteren Kreisen hat sich K. hauptsächlich erst dadurch bemerklich gemacht, daß er in einer der bewegtesten Perioden des Jahres 1848 eine der einflußreichsten Stellen im preußischen Staate, wenn auch nur für kurze Zeit, bekleidete und daß, zum Theil von Fragen, die seinen Berufskreis betrafen, der Wendepunkt in der preußischen Revolution zu datiren ist. Das Ministerium v. Auerswald-Hansemann, welchem K. während der ganzen Dauer desselben (25. Juni bis 9. September 1848) angehörte, wollte in praktischerer Weise als das vorangegangene Ministerium Camphausen den preußischen Verfassungsneubau auf Grund der März-Errungenschaften aufzubauen versuchen. Es nannte sich ein „Ministerium der That“ und gedachte mit starker Hand die noch hoch gehenden Wogen der Volksbewegung beruhigen zu können. Die preußische Nationalversammlung, [323] gewählt auf Grund jenes von K. mitbearbeiteten Wahlgesetzes vom 8. April, hatte seit ihrem Zusammentritt (22. Mai) dem am 29. März ins Amt getretenen Ministerium Camphausen schwere Stunden bereitet, nicht blos indem sie den Verfassungsentwurf der Regierung zur Seite schob, sondern vor Allem dadurch, daß sie sich über die grundsätzliche Bedeutung der Märzrevolution mehrfach in einer Weise aussprach, welche das Ministerium nicht billigen konnte. Nachdem Camphausen am 30. Mai in der Versammlung erklärt hatte, die Minister hätten die Lage keineswegs so aufgefaßt, als sei durch die Märzereignisse eine vollständige Umwälzung eingetreten und die ganze Verfassung des Staates umgeworfen, ging die Landesvertretung immer mehr darauf aus, ihre staatsrechtliche Stellung im entgegengesetzten Sinne zur Geltung zu bringen. Dazu diente namentlich die Erklärung vom 8. Juni, daß sich die Märzkämpfer um das Vaterland wohl verdient gemacht hätten. Wurde schon durch die grundsätzliche Frage die Stellung des Ministeriums Camphausen immer schwieriger, so wurde sie es auch durch die Frage nach Maßregeln gegen die Straßendemagogie in Berlin, durch welche die Nationalversammlung unaufhörlich belagert wurde. Ueber diese Frage hatten, wie Hansemann (Das preußische und deutsche Verfassungswerk) sagt, schon seit Mai Meinungsverschiedenheiten im Ministerium bestanden. Einige Minister hielten solche Maßregeln für „opportun“, andere nicht. Andererseits erklärte nun die Nationalversammlung, daß sie keines besonderen Schutzes bedürfe. Nachdem Camphausen’s Versuch, drei ausgetretene Minister zu ersetzen, erfolglos geblieben war, begründete derselbe am 26. Juni in der Nationalversammlung seinen Rücktritt damit, daß man wegen seiner Grundsätze über die Bedeutung der Märzrevolution an die Dauer einer Verwaltung unter seinem Namen nicht glaube. Dem mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragten bisherigen Finanzminister Hansemann kam es also darauf an, zu Genossen im Ministerium Männer zu finden, welche einestheils die Revolution in freierem Sinne anerkannten, anderentheils zu entschiedenen Maßregeln gegen die Ausschreitungen der Straßendemagogie geeignet und entschlossen waren. Für das namentlich in letzterer Beziehung wichtigste Ministerium des Innern hatte er Anfangs sein Augenmerk auf den Abgeordneten Milde gerichtet (Stahr S. 349); als dies aber am Widerspruche des für das Fach des Cultus gewonnenen Rodbertus scheiterte, welcher jenen für willenlos gegenüber dem entschiedenen Hansemann hielt, lenkte dieser seinen Blick auf K., welcher als selbständiger Mann wie als energischer und geschäftskundiger Beamter bekannt war und nach seinem Verhalten in den Commissionen des zweiten vereinigten Landtags zu der Richtung dieses Ministeriums zu passen schien. Dasselbe constituirte sich am 25. Juni 1848 Abends. Folgenden Tags brachte der Staatsanzeiger die Ernennungen, die Kühlwetter’s mit dem Beisatze, daß ihm die Leitung des Ministeriums auf seinen Wunsch interimistisch übertragen werde. Vom 6. Juli an übernahm er dasselbe definitiv. Er gehörte zu der Mehrzahl der Minister, welche bis dahin dem größeren Publikum unbekannt waren; doch war er von diesen der erste, der seine politische Gesinnung besonders öffentlich kundgab. In dem von Hansemann am 26. Juni im Anschluß an obige Rede Camphausen’s der Nationalversammlung vorgetragenen Programm der Minister hieß es: „In der Gesetzgebung, in der Verwaltung, in unserm Thun und Handeln fassen wir die denkwürdigen Ereignisse des Monats März und unsere Anerkennung der damals stattgehabten Revolution auf, einer Revolution, deren ruhmvoller und eigenthümlicher Charakter darin besteht, daß sie, ohne Umsturz aller staatlichen Verhältnisse, die constitutionelle Freiheit begründet und das Recht zur Geltung gebracht hat. Auf rechtlicher Grundlage steht diese Versammlung, steht die Krone; diese Grundlage halten wir fest.“ Es läßt sich nicht behaupten, [324] daß in diesem Programme die grundsätzliche Bedeutung der Revolution, welche das Ministerium Camphausen nicht hatte anerkennen wollen, erkennbar zum Ausdruck gelangt sei. Dies schien erst durch eine Erklärung Kühlwetter’s in derselben Sitzung geschehen zu sollen. Denn als im Anschluß an obiges Programm Hansemann die Versammlung ersuchte, den soeben von ihrer Commission vollendeten Entwurf einer Adresse zur Beantwortung der vor einem Monat gehaltenen Thronrede mit Rücksicht auf den stattgehabten Ministerwechsel an die Commission zurückzuverweisen und dies auf Widerstand zu stoßen begann, wurde er hierin von K., welcher übrigens für diese Versammlung nur als stellvertretendes Mitglied für den Wahlkreis Aachen-Eupen gewählt war, durch den Hinweis unterstützt, daß der Ministerwechsel „eine so wichtige Veränderung“ sei, „daß alles dasjenige, was zu dem abgetretenen Ministerium nur in irgend einem Zusammenhang steht, einer neuen Prüfung unterworfen werden muß“. Und als er hinzufügte: „Es ist im Programm des Ministeriums die Rede von der Anerkennung der Revolution und das ist etwas Neues“ (Stenographische Berichte der preußischen Nationalversammlung, Bd. I S. 285), so schien man zu der Annahme berechtigt, daß er hiermit die Revolution als eine Recht schaffende Quelle im Allgemeinen habe anerkennen wollen, während Hansemann, den Punkt, um welchen es sich so wesentlich gehandelt, noch verdunkelnd, nur von der stattgehabten Revolution gesprochen habe. Es kam dieser Punkt noch 8 Jahre später in der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 7. Februar 1856 nochmals zur Sprache. Von allen Ministern fielen K. die größten Aufgaben zu. Sie bestanden in der Vollendung eines schon vom vorigen Ministerium in Angriff genommenen Entwurfs einer Gemeindeordnung und im kräftigen Einschreiten gegen die Straßendemagogie der Hauptstadt. Die Schwierigkeiten dieser Aufgaben wurden noch erhöht durch den Zwiespalt der Minister über die Art der Ausführung. Ein Theil derselben scheute die Unpopularität jenes Einschreitens, und was die Gemeindeordnung betrifft, so hatte sich der Kriegsminister v. Schreckenstein öffentlich gar für Erhaltung des bestehenden Zustandes ausgesprochen, also thatsächlich für das Ziel, für welches die reactionäre Junkerpartei agitirte. Noch weniger Beistand fand K. in der Nationalversammlung. Die rein sachlichen, präcisen, geschäftlichen Antworten, welche er schon von Ende Juni an hier auf eine Reihe wortreicher, leidenschaftlich vorgebrachter, mißtrauensvoller Interpellationen und Beschwerden gab, deren Leichtfertigkeit, Unnöthigkeit und Schädlichkeit durch jene einfachen Antworten hervortrat und nicht selten zur Beschämung für die deklamatorischen Redner führte, machten ihn diesen unbequem. Das war am Ende doch nicht der Mann der Revolution, wie sie ihn sich gedacht hatten. In obiger Weise behandelte K. am 28. Juni die Interpellation des Abg. Dierschke über die Frage, ob er „den reactionären Bestrebungen einer großen Adels- und Rittergutsbesitzer- wie auch Beamtenpartei durch einen öffentlichen Erlaß im Sinne des Fortschritts und der Freiheit entgegentreten wolle.“ Aehnlich verhielt es sich am 7. Juli mit der Interpellation des Abg. Gladbach, welcher verlangte, daß die Staatsbeamten vorläufig nur noch provisorisch angestellt werden sollten; ferner mit der Anfrage desselben Abgeordneten, „ob die Beamten, welche die Zuneigung des Volkes nie besessen oder verloren haben, nicht sofort entlassen oder suspendirt oder durch Vertrauensmänner provisorisch ersetzt werden sollten“. Kein Gericht und er selbst nicht, erwiderte K., könne prüfen, ob ein Beamter das Zutrauen des Volkes habe oder nicht; er könne dieselben nicht außerhalb des Gesetzes stellen und Gesetzlosigkeit sei kein Mittel zur Beruhigung des Volks. Die Beamten nahm er auch am 4. Juli in Schutz gegen die Angriffe, denen sie bei der Berathung über die Untersuchung bezüglich der blutigen Ereignisse in Posen ausgesetzt waren. Aufs [325] entschiedenste sprach er sich hierbei auch gegen die Niedersetzung einer isolirten Commission der Nationalversammlung behufs jener Untersuchung aus. Dieselbe müsse im Einverständnisse und unter steter Mitwirkung des Ministeriums handeln. Die Versammlung aber zog die Folgen des Revolutionsrechts und sprach sich für eine selbständige Commission aus. Bezüglich der Beamten sah sich K. freilich genöthigt, der Richtung der Versammlung ein Zugeständniß zu machen. Sein am 15. Juli an die Civilbeamten gerichteter Erlaß, worin Diejenigen, welche dem neuen Regierungssystem ihre Anerkennung versagten oder ihm geflissentlich zuwiderhandelten, mit Entfernung vom Amte bedroht wurden, hat sowohl grundsätzlich als wegen der Zweischneidigkeit dem späteren gemäßigteren Liberalismus nicht zugesagt. Ganz besondere Schwierigkeiten wurden von der Nationalversammlung K. bereitet wegen seiner Einführung der schon vom Ministerium Camphausen am 11. Juni beschlossenen und auch bei Mittheilung an die Versammlung am 15. Juni von dieser nicht beanstandeten Einrichtung einer Schutzmannschaft für Berlin. Das war die Maßregel, vor welcher seine Vorgänger und ein Theil seiner Collegen sich so sehr gescheut hatten. Das plötzliche Einschreiten der Schutzleute gegen ein Publikum, welches so lange Zeit in seinem wüsten Treiben auf den Straßen unbelästigt geblieben und in seiner Gewohnheit, auch die Nationalversammlung zu terrorisiren, von dieser durch den erwähnten früheren Beschluß gleichsam bestätigt war, hatte in dem betreffenden Theile der Berliner Bevölkerung großen Unmuth erregt und es wurde K. zur Last gelegt, daß die Schutzleute Anfangs in einzelnen Fällen ihren Anweisungen ungeschickt nachgekommen seien. Unbefugt sollen sie zuweilen mit Säbeln und Schießgewehren auf den Straßen erschienen sein, wodurch die Straßenaufläufe noch vergrößert worden. In der „Gegenwart“ (Bd. IV. Lpz. 1850) wird K. vorgeworfen, daß er nicht für „ein allmähliges Einschreiten“ Fürsorge getroffen habe. Nach den damaligen Zuständen erklärt es sich, daß die Landesvertretung ebenfalls unter diesen Eindrücken stand. Jedoch dem dadurch hervorgerufenen Antrage des Abg. Waldeck, einzelne Bestimmungen des Verfassungsentwurfs durch besonderes Gesetz als Habeas-Corpus-Acte alsbald zu verkündigen, trat K. am 1. August entgegen. Er war dagegen, daß „ein so wichtiger Theil aus der ganzen Verfassung herausgerissen und in unvorbereiteter Weise zum Beschluß erhoben werde“; Beschwerden über unrechtmäßige Verhaftungen sollten untersucht werden. Er verwahrte sich gegen die Unterstellung einer Rückkehr zum Polizeistaate und fügte hinzu: „Ich glaube, daß die wahre Freiheit nur da möglich ist, wo die Ordnung geschützt ist. In wieweit die Schutzmänner die Freiheit behindern sollten, begreife ich nicht. Es ist mit der öffentlichen Ordnung nicht verträglich, wenn ohne polizeiliche Gestattung fortwährend Volksversammlungen auf den Straßen gehalten und den bestehenden Gesetzen entgegen getreten wird.“ (Stenogr. Ber. Bd. I. S. 658.) Der Waldeck’sche Antrag fiel zwar zur Vermeidung einer Ministerkrisis, aber schon am 9. August wurde dieselbe Sache in anderer Form wieder angeregt, und zwar von Rodbertus, dem schon am 4. Juli aus dem Ministerium geschiedenen bisherigen Collegen Kühlwetter’s. Der Antrag ging auf ein Ersuchen an die Regierung, um sofortige nachträgliche Vorlegung eines Gesetzes über die Schutzmannschaften. Auf die Begründung Seitens des Abg. v. Berg, wonach die Aufregung blos gewachsen sei, weil die Einrichtung keinen gesetzlichen Boden habe, wies K. darauf hin, daß letztere lediglich der Polizeiverwaltung angehöre und daß in den größeren Städten der Wunsch nach einer Organisation der Polizeiverwaltung laut geworden sei, da es der Executive an der nöthigen Macht fehle, um die Straßenpolizei in dem Maße aufrecht zu erhalten, wie es zum Schutze von Ordnung und Freiheit nöthig ist. „Meines Erachtens muß ein Staat, der recht frei sein will, gerade ein recht gutes Personal [326] als executive Macht haben“. Als hierüber in der Versammlung gelacht wurde, stellte er diesen Satz gegen Mißdeutungen klar. Gleichwohl ist ihm das Bedenkliche desselben in der Schrift „Radowitz. Eine Silhouette“ (Berl. 1849) vorgehalten; Temme, Mitglied jener Versammlung, sagt in seinen (aus dem Nachlaß herausgegebenen) „Erinnerungen“ (Leipzig 1883) S. 286, K. habe sein Ministerium mit jenem Ausspruche angetreten und ist im übrigen der Meinung, „unter dem polizeilichen Schutze Kühlwetter’s habe die Reaction doppelt rasch und kühn ihr Haupt erhoben“; die Camarilla in Potsdam habe nun ungescheut ihre Befehle nach allen Seiten ertheilt; die Kreuz-Ztg. habe jetzt täglich Schmutz und Gift auf das Ministerium, die Versammlung, jede freiheitliche Regung geworfen, den König als unfrei dargestellt und drohend zum Ungehorsam gegen das Ministerium aufgefordert, ohne daß Staatsanwalt und Polizei entgegengetreten seien. Wegen jenes Auftretens am 9. August war K. in der Nationalversammlung den heftigsten Angriffen ausgesetzt, welche auch deren Präsident v. Unruh in seinen „Skizzen aus Preußens neuester Geschichte“ (Magd. 1849. S. 49) maßlos nennt. An der ebenfalls am 9. August in der Versammlung berathenen Frage über die Folgen der blutigen Ausschreitungen, welche das Militär in Schweidnitz am 31. Juli gegen die dortige Bürgerwehr begangen, war K. nur in soweit betheiligt, als er Mittheilung über den Thatbestand und von der Einleitung der Untersuchung machte. Während auf der einen Seite dies der Versammlung nicht genügte, sodaß sie verhängnißvolle Beschlüsse faßte, hat, wie Reichensperger („Erlebnisse eines alten Parlamentariers“, Berl. 1882, S. 117) berichtet, der König am 30. Juli, als die Mitglieder der Nationalversammlung bei ihm im Neuen Palais bei Potsdam zu Gaste waren, K. unfreundlich angesprochen, „in nichts weniger als gnädigem Tone“ von der Mißachtung der preußischen Fahne bei einem Straßenkrawall in Berlin am 29. Juli geredet und sich für besser als K. hierüber unterrichtet bezeichnet. Diese Notiz würde angezweifelt werden können, da Reichensperger in jener Schrift auf K. als seinen Gegner im späteren kirchenpolitischen Streite übel zu sprechen ist und von dessen obiger „Anerkennung der Revolution“ viel Wesens gemacht hat; allein auch v. Unruh (Skizzen, S. 49) spricht von einer an jenem Tage für K. „sehr peinlichen Erörterung“ mit dem Könige. Weiterhin war K. heftigen Angriffen ausgesetzt in Folge eines Vorgangs in Charlottenburg, wo am 20. August ein angeblich von der reactionären Partei aufgestachelter Verein demokratisch gesinnter Handwerker unter Mißhandlungen auseinandergesprengt war. Die hierüber erregten Demagogen Berlins und ihr Anhang sandten eine Deputation an K., welche strenge Bestrafung forderte und versammelten am 21. August große Volksmengen, die sich vor die Wohnung Kühlwetter’s begaben um dessen Abdankung zu verlangen. Sie erzwangen den Eingang, fanden ihn nicht zu Haus und begingen dann an anderen Stellen der Stadt Ausschreitungen, bis es vor der Wohnung Hansemann’s zu einem erbitterten Kampfe mit der Schutzmannschaft kam. Der in Folge dessen in Kühlwetter’s Ressort ausgearbeitete, alsbald der Nationalversammlung vorgelegte Gesetzentwurf über Tumulte und unerlaubte Versammlungen wurde trotz der Bestimmungen, welche die Mehrheit für einen Verstoß gegen die Märzerrungenschaften hielt, für dringlich klärt, weil sie gegenüber der sich bereits offen zeigenden reactionären Partei das Ministerium stützen zu müssen meinte. Die ganze Schwierigkeit von Kühlwetter’s Stellung ergiebt sich, wenn die Meinung Temme’s (Erinnerungen, S. 274–277), daß die Straßendemagogie Berlins vom 13. Mai bis 9. November lediglich von der reactionären Camarilla in Potsdam veranlaßt sei, auch nur zum geringsten Theile auf Wahrheit beruhen sollte. Als die Nationalversammlung am 4. Septbr. auf ihren Beschluß vom 8. August wegen eines an [327] das Militär zu richtenden Erlasses zurückkam, legte K. dar, daß ein Antrag nicht ausgeführt werden könnte, welcher wie jener die politische Gewissensfreiheit beschränke, indem er fordere, daß „das Militär durch Annäherung an die Bürger zeigen solle, daß es mit Aufrichtigkeit und Hingebung an der Verwirklichung eines constitutionellen Rechtszustands mitwirken wolle“. Auch wies K. auf den großen Unterschied eines solchen Erlasses von seinem am 15. Juli an die Civilbeamten gerichteten hin. Im weiteren Verlaufe der höchst erregten Verhandlungen erklärte er, das Land werde es dem Ministerium Dank wissen, keinen Schritt breit in dieser Frage gewichen zu sein. Der Beschluß der Versammlung, wonach sie auf ihrer Aufforderung vom 9. August bestehe, hatte das Entlassungsgesuch Kühlwetter’s und Genossen zur Folge. In der Begründung desselben hieß es: „Unserer Ansicht nach muß das von uns vertretene und in der Sitzung der Nationalversammlung vom 7. Septbr. vertheidigte Princip, daß derselben die Festsetzung von Verwaltungsmaßregeln nicht zustehe, aufrecht erhalten werden, weil ohne dasselbe die constitutionelle Monarchie nicht bestehen könnte.“ Dieser Ansicht trat der König in seiner Antwort vom 10. Septbr. bei, worauf am 11. Septbr. der Rücktritt angekündigt wurde. Hansemann giebt in seiner Schrift von 1850 unter den Gründen des Rücktritts auch den an, daß nicht, wie er, alle Minister zur Mitwirkung an der bei ihrem Verbleiben im Amte nothwendigen Auflösung der Nationalversammlung bereit gewesen wären. Es ist wahrscheinlich, daß K. hierin gleicher Ansicht war. Von diesem Ministerium, in welchem K. neben Hansemann die bedeutendste Persönlichkeit war, läßt sich sagen, daß es Alles, was unter den damaligen Umständen möglich war, gethan hat, um vom gemäßigt-liberalen Standpunkte aus den Versuch zu unternehmen, eine Verständigung zwischen der Krone und der Revolution über neue, dauerhafte Einrichtungen zu Stande zu bringen, daß es aber gegenüber sowohl der erstarkenden Reaction als auch der sich noch in ungebrochener Kraft fühlenden, in ihren Organen unverständigen Revolutionspartei den Versuch bald aufzugeben genöthigt wurde. Es lag von vorn herein etwas Zwiespältiges in den Aufgaben dieses Ministeriums, namentlich Kühlwetter’s. In der Absicht kräftig mit dem Antiquirten zu brechen und Zeitgemäßes zu begründen, mußte es sich der Umstände halber doch gerade gegen diejenige Seite wenden, von welcher es am ehesten Unterstützung hätte erwarten können. In kleineren deutschen Staaten mit überwiegend gemäßigt-liberaler Bevölkerung gelang dies, in Preußen mißlang auch dieser zweite Anlauf wegen des jeden ordentlichen Zustand in Frage stellenden Uebermaßes revolutionärer Elemente. Die Tadel Kühlwetter’s und Genossen rühren noch von Mitgliedern oder Genossen dieser Partei her. Stahr (S. 326 u. 335) nennt dieses Ministerium „nur eine Fortsetzung des alten“ und ein „Krämerministerium“, hat aber in gewissem Sinne wohl darin Recht, daß er es auch als „zwar kein Ministerium der Reaction, wohl aber der Restauration“ bezeichnet. Temme (Erinn. S. 286) zählt K. zu „den rheinischen Beamten, die bei allem liberalen Schein und Anstrich etwas Absolutistisches gehabt“; K. habe auch „Manier und Formen“ gefehlt. Der General der Infanterie z. D. Dr. H. v. Brandt, welcher am 10. August 1848 als Unterstaatssecretär im Kriegsministerium zu dessen Vertretung in der Nationalversammlung bestellt war und demgemäß vielen Sitzungen des Staatsministeriums beiwohnte, schildert in seinen unter dem Titel „Berlin vor, unter und nach dem Ministerium Pfuel“ in der „Deutschen Rundschau“ (Bd. XI von 1877, S. 140) veröffentlichten Denkwürdigkeiten K. also: „K., eine ganz interessante Erscheinung, stark und muskulös gebaut, mit einem Gepräge von Entschlossenheit in seiner Physiognomie und etwas ungelenkiger Haltung, entsprach diesem Aeußern nur, wenn es darauf ankam, einen Gegenstand auf dem Gebiete des Rechts zu [328] verfechten. Gewandt vielleicht als Jurist, um schnell den wunden Fleck in einer Sache aufzufassen und sich mit hundert Gründen für oder gegen dieselbe loszulassen, mangelte es ihm an staatsmännischer Gewandtheit. Vor den Kammern fehlte ihm die überzeugungsmächtige Beredtsamkeit, die die Parteien versöhnt und fortreißt; eintönig, einfach, ja zu einfach, unbeholfen in der Diction, blieben seine Reden, welche nur ab und zu eine herausfordernde Festigkeit und einen ohne Zweifel aus gründlicher Erwägung erwachsenen Zorn durchschimmern ließen, meist ohne entscheidendes Resultat. Ich fand ihn, als ich ihn das erste Mal sah, seines Amtes bereits überdrüssig. Gewiß hätte er die Lasten desselben gern länger ertragen, wenn er nicht der allgemeinen Stimmung, die damals in den Rheinlanden herrschte, erlegen wäre. Während er nämlich nach dem Beifall seiner Landsleute strebte, sah er doch die Nothwendigkeit ein, auf der Bahn, die er betreten, mit Energie entschieden vorzugehen; dies aber brachte ihn gerade mit seinen Landsleuten und politischen Freunden auseinander. Nicht stark genug, den Eindrücken von dort her zu widerstehen und den conservativen, wahren Interessen des Landes seine Anstrengungen zu widmen und deren Vertretern Vertrauen einzuflößen, trat er im Moment, als es sich darum handelte, die Aufrechthaltung der Repressivgesetze zu vertreten, die Disciplin unter den Beamten wiederherzustellen und die Staatsgewalt zu befestigen, die Brust voll quälender Gedanken und das Herz voll Bitterkeit von dem Schauplatz seiner ministeriellen Thätigkeit, die ihm unaufhörliche Kämpfe und sturmvolle Erörterungen ohnedies verleidet hatten, zurück.“ Nach seinem Austritt aus dem Ministerium nahm K. seinen Sitz in der Nationalversammlung ein, in die er vom Bezirk Aachen-Eupen als Stellvertreter gewählt war, nahm auch an den Sitzungen in Brandenburg Theil, und vertrat, der Fraction Auerswald-Beckerath angehörend, denselben Bezirk in der zweiten Kammer, legte aber schon am 21. Octbr. 1850, kurz vor Beginn der zweiten Session das Mandat nieder. Am 28. Juni 1866 wurde er, unter dem Ausdrucke der besonderen Zufriedenheit mit seiner bisherigen Thätigkeit und des ungeänderten Vertrauens des Königs Wilhelm, zum Präsidenten der Regierung in Düsseldorf ernannt, auch wurde ihm im gleichen Jahre der Adel verliehen. In dieser Stellung hat er sich in weiteren Kreisen sehr beliebt gemacht und hier trat, wie es in der „Essener Ztg.“ vom 7. Decbr. 1882 heißt, „zuerst hervor, welch warme Theilnahme er auch denjenigen Zweigen entgegenbrachte, die nicht innerhalb des nächsten Gesichtskreises eines Verwaltungsbeamten liegen, besonders den Künsten und der Wissenschaft.“ Das Vertrauen in seine Umsicht und Energie zeigte sich wiederum im Jahre 1870. Er wurde am 14. August zum König in das Hauptquartier nach Herny berufen und erhielt am 26. August durch königl. Befehl aus Bar-le-Duc die schwierige Stellung eines Leiters der Civilverwaltung in dem am 14. August errichteten Generalgouvernement für die besetzten Bezirke des Elsaß, also die eroberten französischen Departements Ober- und Niederrhein, wozu am 21. August noch das Departement der Mosel und am 7. Novbr. die Kantone Schirmeck und Saales kamen. Seine Functionen wurden näher bestimmt durch eine Instruction vom 26. August und einen Erlaß des Bundeskanzlers vom 3. Septbr. 1870. Nach letzterem sollte er Sorge tragen für die Erhebung der Steuern und für Einziehung der für das deutsche Heer von der Bevölkerung zu beschaffenden Lieferungen; er selbst sollte die allgemeine Verwaltung leiten und in allen diesen Functionen die den Ministern nach der französischen Gesetzgebung zustehenden Befugnisse ausüben. An die Ansprache, mit welcher der am 14. August ernannte Generalgouverneur Graf Bismark-Bohlen am 30. August seine Stellung antrat, schloß sich an demselben Tage eine Ansprache Kühlwetters, wonach alle Behörden und Beamten, ohne Rücksicht auf ihre politischen Sympathien, in ihren Stellungen bleiben sollten. Hiermit glaubte er der Bevölkerung einen Dienst zu leisten; allein da [329] die französischen Behörden überall ihre Thätigkeit einstellten und mit den Akten das Land verließen, wurde Kühlwetter’s erste Aufgabe, die Herstellung einer geregelten Verwaltung, sehr erschwert, doch gelang dies nach Zuziehung deutscher Beamten in verhältnißmäßig kurzer Zeit. Der Sitz der Regierung war zunächst in Hagenau und wurde, nach dem Falle Straßburgs, Anfang October 1870 hierhin verlegt. Durch verschiedene Verordnungen aus der Zeit vom 7. Decbr. 1870 bis 12. März 1871 führte er die Kreiseintheilung ein und durch Verordnung vom 14. Septbr. 1870 gab er allen Bürgermeistern auf, für die Fortsetzung des Unterrichts zu sorgen, hielt auch streng darauf, daß den Lehrern rechtzeitig der Gehalt ausbezahlt werde. Dadurch war Ende October in fast allen Theilen des Gebiets der Elementarunterricht wieder in Gang gebracht. Zugleich wurde die Autorität des Unterrichtsministers sowie der Akademien in Straßburg und Nancy suspendirt. Weniger Beifall fand K. in Berlin mit seinem im December 1870 an den Bischof von Straßburg gerichteten, von diesem sofort der gesammten katholischen Geistlichkeit am 22. Decbr. mitgetheilten Briefe, in welcher er der letzteren Aussicht auf die Herrschaft über die Volksschule eröffnete. Es hieß darin: „Comme le curé est le membre le plus instruit et le plus capable du comité locale, il est particulièremen de son devoir de porter l’attendion sur la situation de l’école. par exemple sur la situation de l’école. par exemple sur la méthode d’enseignement qu’on y suit sur les études et les progrès personnels de l’instituteur.“ Löning (Die Verwaltung des Generalgouvernements im Elsaß, Straßburg 1874. S. 173) meint, daß K. hiermit „in einer allerdings schwer zu begreifenden Kurzsichtigkeit die Sympathien des katholischen Clerus zu gewinnen gehofft“ habe. Daß er aber selbst als Katholik im Allgemeinen nicht Willens war, der staatlichen Gewalt gegenüber der Kirche etwas zu vergeben, ging schon aus seinem am 12. Septbr. 1870 an die Geistlichkeit aller Glaubensbekenntnisse im Generalgouvernementsbezirk gerichteten Erlasse hervor. Von seinen sonstigen Verordnungen ist noch die vom 18. April 1871 über die Einführung des Schulzwangs hervorzuheben. Sie ist die einzige, durch welche von ihm das bestehende Landesrecht abgeändert ist und hatte, wie er selbst zugab (Elsaß-Lothringen unter deutscher Verwaltung. Eine Denkschrift von G. Mitscher, Berlin 1874), viele durch die Zeit großer Erregung veranlaßte Mängel. Als im Januar 1871 in Folge des Bourbaki’schen Feldzugs eine große Aufregung im Elsaß herrschte, sah er sich zur Ausweisung von Beamten genöthigt. Auch war die Gefangennahme des republikanischen Präfecten von Straßburg, Valentin, eine Maßregel der Vorsicht. Kühlwetter’s Amt dauerte in dieser Weise fort auch nachdem am 10. Mai 1871 an Stelle der völkerrechtlichen Verwaltung des deutschen Reichs die Souveränetät desselben getreten war; doch wurde er, nachdem eine Einigung zwischen den Bundesregierungen und dem Reichstage über das am 9. Juni verkündete Gesetz bezüglich der Einverleibung von Elsaß-Lothringen in das deutsche Reich zu Stande gekommen war, bereits am 2. Juni 1871 aus dieser Stellung abberufen und, unter Verleihung des Titels eines Wirkl. Geh. Raths mit dem Prädikate Excellenz, zum Oberpräsidenten der Provinz Westfalen ernannt. Als solcher hat er, wie in der „Essener Ztg.“ (Nr. 286 vom 6. Decbr. 1882) ausgeführt ist, „in einer elfjährigen Verwaltung unter den schwierigsten Verhältnissen für das Wohl der Provinz eine so energische, hingebende, aufopfernde Thätigkeit entfaltet, daß, außer dem Oberpräsidenten v. Vincke, nicht leicht ein anderer seiner Vorgänger ihm wird an die Seite gestellt werden können“. Namentlich wird von ihm gerühmt, daß er das für ersprießlich Erkannte trotz aller Hindernisse mit der größten Ausdauer verfolgt und endlich durchgesetzt habe. Mit besonderem Eifer nahm er sich des Lehrerstandes an und betheiligte sich gern an den größeren Versammlungen der Lehrer der Provinz. (Näheres: [330] Essener Ztg. Nr. 291 vom 12. Decbr. 1882). Auch um die Akademie in Münster hat er sich sehr verdient gemacht. Er suchte sie zu einer vollständigen Universität zu erheben und verschaffte auch der philosophischen Facultät das Recht der Doctorpromotion. Er selbst wurde von ihr am 3. August 1880 promovirt. Daß er als pflichttreuer Beamter den Pflichten nachkam, welche ihm in Folge der kirchenpolitischen Gesetze oblagen, daß er 1876 die Bischöfe von Münster und Paderborn zur Niederlegung ihres Amtes aufforderte, wurde ihm von den Ultramontanen Westfalens sehr verübelt. Näheres darüber, welch’ starke Stütze er in der That dem kirchenpolitischen Systeme des Ministers Falk war, wird vielleicht erst später bekannt werden. Nach längerem Leiden starb er in Münster am 2. Decbr. 1882. Der mit Wahrnehmung der Oberpräsidialgeschäfte beauftragte Regier.-Präs. v. Rosen widmete ihm Namens der obersten Provinzialbehörden einen ehrenden Nachruf in den Blättern der Provinz. Der Nekrolog des R.- und Staatsanz. (Nr. 291 vom 11. Decbr.) ist sehr mager, der der „Essener Ztg.“ (Nr. 286), nachgedruckt von der Berliner „Nordd. Allg. Ztg.“ (Nr. 574 vom 7. Decbr.) und vielen anderen deutschen Blättern, dagegen der würdigste. In diesem Nachrufe hieß es: „Die Traditionen der geistlichen Herrschaft saßen in Münster noch so fest, daß für einen königl. preuß. Oberpräsidenten eigentlich gar kein Raum da war. Jedenfalls war so viel gewiß, daß ihm dieser Raum nicht eingeräumt wurde, wenn der Inhaber des Postens sich nicht mit Energie zur Geltung brachte. Ganz natürlich, daß sich ein Conflict entwickelte, der durch den Culturkampf noch verschärft wurde. K. erkannte mit dem sicheren Blick, der ihm eigen war, daß in diese Zustände nur mit Hülfe neuer geistiger Strömungen, die freilich erst in der Jugend groß gezogen werden konnten, Bresche zu legen sei. Aus diesem Gesichtspunkt hat er vom ersten Moment an der Hochschule in Münster seine besondere Sorgfalt zugewendet, und wenn künftige Geschlechter im Münsterland eine anders gesinnte Generation sehen werden, so wird es eine Frucht der Saat sein, die K. unter schweren Kämpfen gesäet hat.“ Daß diese Sätze der „Essener Ztg.“ von der zuweilen als Regierungsblatt geltenden „Nordd. Allg. Ztg.“ mit abgedruckt waren, hat die Berliner „Germania“ vom 8. Decbr. und die Berliner „Polit. Gesellschaftsblätter“ (Heft 10 vom 14. Decbr. 1882), letztere in einem mit K. überschriebenen Artikel, sehr erzürnt. In der „Elberfelder Ztg.“ (334 vom 3. Dec.) wurde betont, K. habe nicht wenig dazu beigetragen, die Communalangelegenheiten von Münster vom alten Schlendrian zu befreien und zu mancherlei Verbesserungen den Anstoß gegeben; er sei „stets bedacht gewesen, Neues zu schaffen, Gutes zu stiften“. Aehnlich sagte die „Westf. Ztg.“ vom 2. Decbr. „Was K. geleistet, wie viel fruchtbare Anregungen er gegeben, das sichert ihm auf lange hinaus einen Platz im Herzen der Männer von der rothen Erde“. Auch die „Rhein- u. Ruhr-Ztg.“ in Duisburg (Nr. 285 vom 5. Dec.) brachte einen ehrenden Nachruf. Selbst die ultramontane Berl. „Germania“ (Nr. 558 vom 5. Decbr.) erkannte an, Kühlwetter’s Verdienste um die materielle Hebung der Provinz und deren Hauptstadt seien „unleugbar“, sie würden aber, meinte sie, „in den Schatten gestellt durch seine Rücksichtslosigkeit im Culturkampf, durch welche er alle seine protestantischen Collegen übertraf“, selbst seine Stellung habe mehrmals ernstlich in Frage gestanden, er habe aber „einen schweren Stein im Brett gehabt beim König, dem er 1848 wesentliche Dienste geleistet“. Der katholische „Volksfreund“ in Straßburg bemerkte: „Wir müssen es K. nachsagen, daß er in seiner schwierigen Stellung in der Civilorganisation der Reichslande eine große, verdienstvolle Thätigkeit entwickelte und sein Wohlwollen für die katholische Bevölkerung mehrfach an den Tag legte. Seine Verwaltung war eine weit rationellere und weisere als die darauf folgende. Was das Reichsland betrifft, müssen wir der [331] Wahrheit Zeugniß geben und sagen: Unter uns hat er Gutes stiften wollen und hat dessen gestiftet.“ – Am Leichenbegängnisse in Münster betheiligten sich am 5. Decbr. 1882 Männer aller Stände aus allen Theilen Westfalens, auch der Minister a. D. Falk. (Näheres: „Westf. Ztg.“ und „Essener Ztg.“ vom 6. Dec.) – K. besaß den rothen Adlerorden 1. Cl. mit Eichenlaub, den Kronenorden 2. Cl. mit dem Sterne, das Kreuz der Comthure von Hohenzollern 2. Cl., das eiserne Kreuz 2. Cl., den belgischen Leopoldsorden 1. Cl. und den Civilverdienstorden vom niederländischen Löwen 2. Cl.
Kühlwetter: Friedrich Christian Hubert v. K., preußischer Staatsmann, geb. am 17. April 1809 in Düsseldorf als Sohn des dortigen Kreissecretärs K., † am 2. December 1882 in Münster. Derselbe widmete sich, nach dem Besuche des Gymnasiums in Düsseldorf, auf den Universitäten zu Bonn, Heidelberg und Berlin dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaft, trat am 7. Mai 1830 beim königlichen Hofgerichte in Arnsberg als Auscultator in den Staatsdienst und wurde 1834 zum Landgerichtsassessor und Instructionsrichter und im April 1836 beim königlichen Landgerichte in Düsseldorf zum Staatsprocurator bestellt. Im November 1845 vollzog er den Uebertritt in die Verwaltung und wurde bereits am 6. Mai 1848 zum Präsidenten der königlichen Regierung in Aachen ernannt, nachdem er im April Mitglied des zweiten Vereinigten Landtages gewesen war. An den Verhandlungen desselben hat er sich nicht betheiligt, ist aber in der Commission zur Entwerfung einer Adresse des Landtags auf die Eröffnungsrede vom 2. April, sowie in der Abtheilung zur Vorberathung des von der Regierung vorgelegtem Entwurfs eines „Wahlgesetzes für die zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung zu berufende Versammlung“ sehr thätig gewesen. In jenem alsbald genehmigten Adreßentwurfe war der Dank für die im März vom König ertheilten Zusicherungen und die Anerkennung ausgesprochen, daß die constitutionelle Monarchie auf der breitesten Grundlage von nun an die Staatsverfassung Preußens sein werde. In der Abtheilung für das Wahlgesetz soll er, wie- Die Quellen s. an verschiedenen Stellen des Artikels.[1]
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 331. Z. 9 v. o.: Nach Abschluß des Art. über v. Kühlwetter erschien eine Biogr. desselben von Prof. Niehues im „11. Jahresberichte des Westfäl. Provinzial-Vereins für Wissenschaft und Kunst pro 1882“, S. 35–51. Dieselbe ist in der „Köln. Volkszeitung“ (Nr. 312 v. 13. November 1883) vom ultramontanen Standpunkt angegriffen. Ferner erschienen noch 10 Aufsätze von ebenfalls ultramontaner Richtung über v. K. in Nr. 311–320 des „Westfäl. Merkur“ in Münster vom 12.–21. November 1883. [Bd. 19, S. 828]