ADB:Köstlin, August (Jurist)
Gustav Schwab, dem Dichter. 1812 trat er in den Staatsdienst ein und wurde 1822 Rath bei der Oberregierung in Stuttgart, daneben seit 1839 (bis 1867) Vorstand der dortigen Kunstschule. Als unter schweren Ueberlegungen und Bedenken, vermöge deren der Finanzminister Herdegen seinen Abschied nahm, in Württemberg zum Bau von Eisenbahnen geschritten und eine Commission dafür im Ministerium des Innern errichtet wurde, erhielt K. auf kürzere Zeit, nach deren Ablauf diese Commission ans Finanzministerium überging, die Direction derselben und wirkte da mit Minister Schlayer für den Bau der sämmtlichen Bahnen durch den Staat. 1847 wurde er wirklicher Staatsrath und Mitglied des Geheimenrathes. Als solches erhielt er auch Veranlassung in den allgemeinen vaterländischen Angelegenheiten sich auszusprechen. Er theilte die Ideen P. Pfizer’s über Deutschlands Einigung unter Preußen; dem gab er 1849 Ausdruck in einem an König Wilhelm gerichteten Memoire, ebenso kurz darauf seinen schweren Bedenken über eine Isolirung Württembergs dem Dreikönigsbund gegenüber, den damals Preußen mit Sachsen und Hannover geschlossen hatte. 1852 rief ihn der König aus dieser Stellung weg, wo er die traurigen Enttäuschungen jener Jahre besonders [757] schmerzlich fühlen mußte, auf die Stelle des Consistorialpräsidenten, wobei derselbe in einem Cabinetsschreiben von ihm erklärte: seine Persönlichkeit sei ihm Bürge, daß er unter dem confessionellen Hader und dem Streit der Parteien beruhigend und versöhnend wirken werde. Daß hier überhaupt das Amt seinen Mann und der Mann sein Amt gefunden habe, war wohl das allgemeine Urtheil in Kirche und Land. Die freie, rege geistliche Thätigkeit der Kirche war er, ein Mann von eigener, lauterer und lichter Frömmigkeit, stets zu fördern beflissen: Kirchengewalt von gesetzlichem Charakter war ihm antipathisch. Unter seiner Leitung wurde eine synodale Ordnung für die württembergische Landeskirche eingeleitet. Bei der Frage, ob die bisher zwischen dem Landesherrn, als Inhaber der Kirchengewalt, und der kirchlichen Verwaltungssbehörde in rein kirchlichen Angelegenheiten stattfindende Vermittelung durch das Cultusministerium aufgehoben und die Thätigkeit jenes Ministeriums auf eine blos staatliche Controlirung beschränkt werden sollte, erklärte er sich hiegegen und hiemit gegen eine bei den neueren deutschen Kirchenmännern wohl weitaus vorherrschende Auffassung mit jedenfalls sehr beachtenswerthen kirchenpolitischen und staatsmännischen Gründen (Votum im Württemberg. Staatsanzeiger vom 5. Mai 1858). 1861 wurde er auch zu einem Gutachten über das württembergische Concordat vom König aufgefordert: er wollte statt dessen Regelung der katholisch-kirchlichen Angelegenheiten durch die Landesgesetzgebung. Als jedoch nach dem Abgang Rümelins, der als Chef des Cultusministeriums jenes abgeschlossen hatte, die Leitung des Ministeriums ihm angetragen wurde, lehnte er sie ab, wohl mit Rücksicht darauf, daß er sich nicht mehr in seiner vollen früheren Kraft fühlte. 1866 ließ er sich pensioniren. 1869 wohnte er noch der ersten evangelischen Landessynode als gewähltes Mitglied und als ihr Senior bei. Er fühlte sich glücklich, noch die großen Ereignisse der J. 1870 und 1871 zu erleben. Am 12. Aug. 1873 starb er.
Köstlin: August Friedrich K., geb. am 4. Juli 1792 zu Nürtingen in Württemberg. Sein Vater war der aus Eßlingen herstammende Nathanael Köstlin, damals Diaconus in Nürtingen, † 1826 als Decan und Prälat in Urach. K. studirte seit 1808 in Tübingen Jurisprudenz, während er zugleich eine vielseitige allgemeine, besonders auch ästhetische Bildung sich aneignete, freundschaftlich verbunden vornehmlich mit- Nekrolog im Schwäb. Merkur vom 12. Oct. 1873.