ADB:Johann Georg (Kurfürst von Brandenburg)
Joachims II., aus dessen erster Ehe mit Magdalena von Sachsen, von kräftigem Körperbau und kerniger Gesundheit, die er durch Leibesübungen und Mäßigkeit in allen Genüssen befestigte, genoß er zugleich eine gelehrte Erziehung und besuchte einige Jahre die Universität Frankfurt, die ihn, den eifrigen Schüler des Georg Sabinus, während derselben zum Rector wählte. 1547 wurde er von seinem Vater an der Spitze von 2000 brandenburgischen Reitern in das Lager Kaiser Karls V. geschickt, nahm an der Schlacht bei Mühlberg und der Belagerung von Wittenberg Theil und empfing dafür vom Kaiser den Ritterschlag, wie er auch den Titel eines Geheimen Rathes, den ihm König Philipp II. von Spanien, und eines Reichsfeldherrn, den ihm Kaiser Maximilian II. ertheilte, bis zu seinem Regierungsantritt führte. 1545 mit Sophie von Liegnitz vermählt, die wenige Tage, nachdem sie ihm den Kurprinzen Joachim Friedrich geboren, am 5. Februar 1546 starb, widmete sich J. der Verwaltung und Bewirthschaftung der 1552 und 1555 eingezogenen und seinem Sohne überwiesenen Bisthümer Havelberg und Lebus, sowie des 1560 ihm selbst übertragenen Bisthums Brandenburg, und fand an dieser Beschäftigung, die seiner Neigung zur Arbeit, Mäßigkeit, Sparsamkeit und äußerer Ordnung entsprach, an dem Aufenthalt auf den Stiftsgütern oder den Jagdschlössern der Priegnitz und Altmark, sowie an dem Umgange mit dem märkischen Landadel, in dessen Bedürfnisse und Anschauungsweise er sich einlebte, um so größeres Gefallen, je mehr er im Laufe der Jahre vom kurfürstlichen Hofe sich ferne hielt, dessen Ueppigkeit und Verschwendung in gleichem Maße wie seine Zusammensetzung aus den verschiedenartigsten Ständen und Berufsklassen ihm widerwärtig war. Da schon 10 Tage nach dem Tode seines Vaters sein Oheim Johann von Küstrin, ohne männliche Nachkommen zu hinterlassen, am 13. Januar 1571 starb, so gelangte J. bei seinem Regierungsantritt in den vollen Besitz der durch seinen Großvater gegen das bestehende Hausgesetz getheilten Marken. Er begann sein Regiment mit harten Maßnahmen. Ohne Rücksicht darauf, daß die Neumark in Folge der vortrefflichen Verwaltung seines Oheims durch Wohlstand und finanzielle Ordnung sich auszeichnete, wurden doch auch hier gleichwie in den anderen durch Mißwirthschaft herabgekommenen Marken die Inhaber der höheren Aemter einer strengen Untersuchung unterzogen, wobei das Bemühen, die Schwächen des alten Fürsten an seinen Dienern zu rächen, in greller Weise hervortrat. Sofort nach seiner Ankunft in Berlin wurden die Thore gesperrt, Anna Sydow nach Spandau geschickt, in den Häusern der Verdächtigen die Siegel angelegt und zu harten Exekutionen geschritten. Auch das Gefühl der Zeitgenossen verletzte es, als Albrecht v. Thümen, obgleich sein Leben von den Richtern fleckenlos befunden worden, abgesetzt und der Rentmeister des alten Kurfürsten, zugleich Bürgermeister von Berlin, Thomas Matthias, obgleich sein Proceß nur seine Redlichkeit und eine seltene Ergebenheit gegen seinen Fürsten, dem er, um ihn aus finanzieller Noth zu retten, sein ganzes Vermögen geopfert hatte, in ein helleres Licht setzte, seiner kurfürstlichen Aemter und Einkünfte beraubt und der Härte seiner Gläubiger preisgegeben wurde. Um so ungescheuter, von den Vorurtheilen der großen Menge unterstützt, wüthete der Kurfürst gegen [166] den Günstling seines Vaters, den jüdischen Leibarzt und Münzmeister Lippold, den er nicht nur selbst auf die unsinnigsten Beschuldigungen, deren Anerkennung dem Unglücklichen durch die Folter abgepreßt wurde, zu Tode martern ließ, sondern dessen angebliche Schuld auch seine Glaubensgenossen in der Mark mit büßen mußten, indem sie nach Ablegung eines Abzugsgeldes aus dem Lande vertrieben wurden. Unter ähnlichen Härten ging man in der Neumark vor. Hier wie in der übrigen Mark traten an die Stelle der bisherigen oberen Beamten meistens Mitglieder des märkischen Adels; nur die bisherigen Kanzler der Kur- und der Neumark erhielten sich in ihrer früheren Stellung. Demnächst ging der Kurfürst an die Beseitigung der finanziellen Noth. Sie war groß genug. Trotzdem die Stände die Abtragung aller von Joachim II. bis 1565 gemachten Schulden mit ihrem Kreditwerk (vgl. oben Joachim II.) übernommen hatten, hatte der verschwenderische Fürst während seiner 6 letzten Lebensjahre neue Schulden in der Höhe von 2½ Millionen Thaler aufgenommen. Nachdem jedoch der neue Kurfürst schon während eines Jahres durch die äußerste Beschränkung seines Haushalts, insbesondere aber durch die sorgsamste Prüfung der Schuldtitel die Schuldsumme auf 1 Million herabgemindert hatte, forderte er von den nacheinander 1572 in Berlin und Küstrin versammelten Ständen der beiden Landschaften die Tilgung derselben mit ihren Mitteln. Er fand dafür in den vom Vater ererbten Gebieten, insbesondere bei der Ritterschaft, bereitwilliges Entgegenkommen; letztere entschloß sich, während sie sonst 1/3 und die Städte 2/3 der Steuern aufzubringen pflegten, mehr als die Hälfte beizutragen. Freilich wurden ihr für diese „außerordentliche Treue“ am 16. Juni 1572 in zwei Reversen nicht nur ihre bisherigen Freiheiten bestätigt, sondern überdies die Anlage besonderer Zollstätten innerhalb ihrer Besitzungen, freie Verfügung in Betreff des Auskaufes der Bauerngüter, Ausdehnung ihrer Gerichtsbarkeit und polizeilichen Gewalt zugestanden. Die Stände in Küstrin fanden zwar anfangs die Zumuthung, für die Schulden eines Fürsten aufzukommen, dem sie gar nicht unterthänig gewesen waren, unbillig; doch auch hier gab zunächst der Adel nach, als auch ihm erweiterte Gewalt über seine Unterthanen und ein Kloster zur Versorgung adeliger Damen verheißen wurde, und auch die Städte, denen er in ihrer inneren Verwaltung größeren Spielraum gewährte, alle erledigten Aemter mit Eingeborenen besetzte, die Stipendien und Legate in Kirchen und Schulen ausschließlich Eingeborenen zutheilte, gaben sehr bald ihren Widerstand auf. Indem er sodann durch fortgesetzte Sparsamkeit und strenge Beaufsichtigung seiner Beamten bald zwischen seinen Ausgaben und Einnahmen ein so günstiges Verhältniß herstellte, daß er zu gelegener Zeit neben seinen Jagdvergnügungen auch in äußeren Festlichkeiten mit seinen Nachbarfürsten wetteifern konnte, den jüngeren Adel als Pagen in seine Dienste zog oder in seine Leibwache aufnahm, den kampflustigen Mitgliedern desselben mit ihren Mannen in fremdem Kriegsdienst sich Sold und Ruhm zu erwerben gestattete, den Bürgerschaften durch Aufnahme gewerbfleißiger Flüchtlinge aus den Niederlanden Zuwachs und Mittel zur Vermehrung des Wohlstandes gewährte, durch Erlaß von Kleiderordnungen und Luxusgesetzen das bürgerliche Leben in den althergebrachten Formen zu bewahren sich bemühte, vor allem aber und unter jeder Bedingung nach außen hin den Frieden aufrecht erhielt, gewann J. trotz seiner Strenge und trotz mancher willkürlicher Eingriffe in den Gang der Gesetze je mehr und mehr die Achtung und Zufriedenheit seiner Unterthanen. Gehoben und befestigt wurde diese Stimmung derselben durch die Stellung des Fürsten zur Kirche. Die patriarchalische Ruhe, die er seinem Lande zu wahren suchte, sah J. wesentlich gefährdet durch die Mannigfaltigkeit der Lehrmeinungen, welche seit dem Religionsfrieden unter den Augsburgischen Religionsverwandten in Deutschland aufkamen [167] und theils den Lehren der Jesuiten theils den Grundsätzen der schweizerischen Reformatoren Aufnahme und Verbreitung verschafften. Er hielt die religiöse und bürgerliche Ordnung in seinem Lande um so mehr für gefährdet, da das geistige Interesse aller Volksklassen ausschließlich und auf das Lebhafteste diesen Lehrstreitigkeiten zugewandt war. Erfüllte es ihn doch schon mit Besorgniß, daß in der Neumark, wo sein Oheim die Reformation in engem Anschluß an die Wittenberger Kirche eingeführt hatte, abweichende Cultusformen bestanden. Schon auf eine dahin zielende Bitte der Stände gab er denselben 1572 die Zusicherung, daß die Lehre des göttlichen Wortes, wie sie durch Dr. Luther bei seinem Leben gelehrt, allein und ausschließlich im Lande gelten und keine andere Lehrmeinung oder Ceremonie geduldet werden solle, und noch in demselben Jahre veröffentlichte er eine von seinem General-Superintendenten Musculus revidirte Kirchenagende, welcher 1573 eine Visitations- und Consistorial-Ordnung folgte. Indem er ferner seine Universität Frankfurt durch eine reichlichere Ausstattung in den Stand setzte, angesehene Lehrer aller Fächer herbeizurufen, zugleich aber die Anstellung zu bürgerlichen und geistlichen Aemtern in seinem Lande von dem Besuche derselben abhängig machte, glaubte er das Mittel gefunden zu haben, seine Märker von dem Besuche der Jesuitenschulen und der Universitäten, welche im Geruche der Ketzerei standen, abzuhalten. Imgleichen betrieb er in Verbindung mit dem geistesverwandten Kurfürsten August von Sachsen, nachdem dieser auch seit 1574 sich für das strenge Lutherthum entschieden hatte, und anderen gleichgesinnten deutschen Ständen während der Jahre 1576–1580 die Abfassung jener Eintrachtsformel, deren Annahme die Stände, welche auf gleichem Glaubensgrunde standen, als die wahren Bekennner der Augsburgischen Confession von denen scheiden sollte, die man als außerhalb derselben stehend betrachtete; ihre Unterschrift sollte aber auch innerhalb jedes einzelnen evangelischen Landes die Geistlichkeit, die Lehrer und Obrigkeiten zum Festhalten einer einheitlichen Lehre bindend verpflichten. Das Bedenkliche einer Verknöcherung des evangelischen Geistes, die aus dieser Maßregel hervorzugehen drohte, bestimmte schon damals mehrere evangelische Stände und Gemeinden, sie zurückzuweisen, und ebenso haben zahlreiche Geistliche und Lehrer es vorgezogen, den Bettelstab zu ergreifen, als ihr Gewissen zu binden, selbst in Frankfurt a./O. wiesen anfangs drei Facultäten die Verpflichtung zurück. Wenn J. sie dennoch in der Mark nicht nur schließlich durchsetzte, sondern auch nachmals zu verschiedenen Zeiten, sobald sich bei ihm die Besorgniß vor dem Eindringen ketzerischer Meinungen regte, die Unterschrift wiederholen ließ, so hat man alle Ursache, diese Zustimmung des Landes theils aus den dem halbkatholischen Volke noch aus alter Zeit festhaftenden Vorurtheilen von der Nothwendigkeit einer vollständigen Einigkeit im Dogma, theils aus der Geneigtheit der Stände zu Maßregeln, durch welche auch ihre Privilegien gegen Neuerungen geschützt wurden, theils aber auch aus der Strenge und Consequenz zu erklären, mit welcher der Fürst selbst seine Anordnung überwachte; die Zweifel, welche der Superintendent Cuno von Salzwedel in einer Supplik an ihn darüber äußerte, ob 8 Punkte der Eintrachtsformel schriftmäßig seien, wurden mit seiner Absetzung bestraft. Aber der äußerliche Friede und die innere Ruhe, die das Land genoß, boten nicht hinreichende Entschädigung für die Gefahren und Nachtheile, welche die Festhaltung dieses patriarchalischen Standpunktes nach sich zog. Die seit dem Tode Kaiser Maximilians II. mächtig reagirende katholische Partei in Deutschland, die meistens Hand in Hand mit den politischen Bestrebungen des österreichischen Hauses ging und von den auswärtigen katholischen Staaten unterstützt wurde, verfolgte unverholen den Plan, die evangelischen Stände in ihren religiösen und politischen Rechten zu beschränken; der im Religionsfrieden unerledigt gebliebene [168] Streit über den geistlichen Vorbehalt wurde wieder angeregt, um die säcularisirten Bisthümer, welche von protestantischen Fürsten regiert wurden, für die katholische Kirche zurückzufordern. Einmüthiges Zusammenhalten mit den Glaubensbrüdern in Frankreich, den Niederlanden und England, die sich in ähnlicher Bedrängniß befanden und ihre Bundesgenossenschaft anboten, erschien als das nächste Rettungsmittel. J. war an diesen Streithändeln aufs nächste betheiligt; sein Kurprinz Joachim Friedrich wurde im Besitze des Erzbisthums Magdeburg bedroht, gegen seinen Enkel Johann Georg, den die Mehrzahl der Domherren in Straßburg zu ihrem Bischofe erwählt hatte, erhob eine katholische Minderheit den Cardinal von Lothringen. Auch verkannte der Kurfürst hin und wieder nicht die Nothwendigkeii, dem Umsichgreifen der Gefahr entgegenzutreten. Aber sobald politische Combinationen solcher Art vorkommen, halten ihn Bedenken, die in seinen beschränkten politischen und religiösen Ansichten wurzeln, von thätigem Eingreifen zurück. In Deutschland machte ihn bedenklich, daß der protestantisch gewordene Erzbischof von Köln ein Calvinist ist und die zum Handeln entschlossenen evangelischen Fürsten von dem calvinischen Kurfürsten Friedrich IV. von der Pfalz geleitet werden, der Kaiser aber, dem er entgegentreten soll, die von Gott eingesetzte Obrigkeit ist. Die Hugenotten in Frankreich und die Niederländer sind ihm widerwärtig, nicht nur als Anhänger einer verhaßten Secte, sondern auch als Rebellen und Republikaner. Das äußerste was er für die fremden Glaubensbrüder zu thun sich entschloß, ist die Theilnahme an einer Gesandtschaft mehrerer deutscher Stände, welche 1586 bei König Heinrich III. sich für die Hugenotten verwenden sollte. Die Gesandten erleiden den Schimpf, daß ihnen in Paris neben einer abweisenden Antwort die Pässe mit der Frage, welchen Weg sie am nächsten Tage zu nehmen gedächten, überreicht wurden. J. nimmt gleich den übrigen Fürsten den Schimpf gelassen hin, ja er verstattet in den nächsten Jahren dem märkischen Adel in den Reihen der Franzosen und Spanier zu kämpfen. – Noch näher tritt an den Kurfürsten die Mahnung zu einer unbefangenen Schätzung der Verhältnisse, als die Vermählung seines Enkels Johann Sigismund mit der ältesten Tochter Herzogs Albrecht Friedrich von Preußen seinem Hause 1594 neben der Aussicht auf die Erwerbung Preußens, auch die auf die cleve-jülichschen Lande eröffnete. Diese rheinischen Lande, von dem geistesschwachen Herzoge Johann Wilhelm beherrscht, mit einer gleich starken katholischen und evangelischen Bevölkerung, sehnten sich nach einem Beschützer, da im Verlaufe des niederländischen Freiheitskrieges Holländer und Spanier das reiche Nachbarland zum Kriegsschauplatz ausersehen hatten. Im Falle der Mannesstamm des cleve-jülichschen Hauses erlosch, war es eine Lebenssache für Holland zu verhüten, daß ein katholischer, in gleichem Maße aber für Spanien, daß ein evangelischer Fürst Herr auf diesem Gebiete würde. Brandenburg aber, welches für seine Erbansprüche evangelische und katholische Rivalen zu fürchten hatte, mußte es vor allem darum zu thun sein, die Anerkennung und den Beistand Hollands zu gewinnen. Dieser Beistand war damals (1594) leichten Kaufes zu haben. Die Holländer kamen mit den günstigsten Anerbietungen dem Kurfürsten entgegen; sie verpflichteten sich, unterstützt von einer starken Partei der cleve-jülichschen Unterthanen, den Prinzen Johann Sigismund schon jetzt zum Vormunde des Fürsten und Verwalter des Landes einzusetzen. Aber der Abschluß des darauf bezüglichen Vertrages, obgleich er vom Kurprinzen eifrigst betrieben wird, unterbleibt, indem im letzten Augenblick der Widerwillen des alten Fürsten und seiner Räthe gegen eine Verbindung mit Calvinisten die Oberhand gewinnt, Düsseldorf aber wird für die Ergebenheit, die es dem künftigen Herrscherhause kund gegeben hat, von den Spaniern mit Verheerung seines Gebiets bestraft. – Wie sehr jedoch auch der Kurfürst in einer so beschränkten [169] Auffassung seines Berufes Befriedigung findet, er kann es nicht hindern, daß in seiner nächsten Umgebung andere Anschauungen sich geltend machen, daß sein Thronerbe, der Kurprinz Joachim Friedrich, dieselben theilt. Weniger durch religiöse Bedenken als durch seine Lebenserfahrungen hatte dieser die Ueberzeugung gewonnen, daß mit dem bisherigen Systeme, mit dem Systeme des Friedens um jeden Preis, sowie mit der religiösen Unduldsamkeit gebrochen werden müsse. Es kommt darüber zu heftigen Erörterungen zwischen Vater und Sohn. Der Alte muß von dem Sohne hören: „Sonst sind wir ein Schrecken gewesen, jetzt sind wir ein Spott und Schauspiel. – Mögen die auswärtigen evangelischen Kirchen nicht einerlei Meinung im Artikel des heiligen Abendmahls sein, sie sind unsere Glieder und wir ihnen zu helfen schuldig.“ Die Spannung erweitert sich allmählig zu offenem Bruche. In seinen patriarchalischen Ansichten hielt es J. für seine Pflicht, nachdem ihm in dreimaliger Ehe 23 Kinder geboren worden, von denen ihn 15 überlebten, diese Kinder aufs beste zu versorgen und zu diesem Zweck mit Verletzung des brandenburgischen Hausgesetzes Theile der Kurmark dafür zu verwenden, und obgleich der Kurprinz erklärte, daß er lieber auf die Thronfolge verzichten als die Ausführung eines solchen Testamentes gestatten werde, dasselbe von Kaiser Rudolf II. bestätigen zu lassen. Unversöhnt mit seinem Sohne ist J. am 8. Jan. 1598 gestorben.
Johann Georg, der Oeconom, Kurfürst von Brandenburg, geb. am 11. Septbr. 1525, † am 8. Jan. 1598. Sohn- Droysen, Preuß. Politik. Isaacsohn, Gesch. des Preußischen Beamtenth. 1. Hassel in Zeitschr. f. Preuß. Landesk. 4.