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ADB:Hulst, Franciscus van der

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Artikel „Hulst, Franciscus van der“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 336–337, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hulst,_Franciscus_van_der&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 08:31 Uhr UTC)
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Hulst: Franciscus van der H. hat sich zur Zeit der Religionsänderung, als kaiserlicher Inquisitor besonders verhaßt gemacht. Ueber ihn und seinen Collegen, Nicolaus von Egmond, schreibt Erasmus von Rotterdam: „heut zu Tage ist das Schwert zwei Männern anvertraut, welche außerordentliche Feinde der Wissenschaften sind. Sie werfen jeden den sie hassen, ohne Grund ins Gefängniß und suchen nachher Gründe für seine Verurtheilung.“ Und dieses Urtheil war in der That nicht zu hart. Um 1470 geboren, studirte er Theologie und Rechtsgelehrsamkeit, vielleicht zu Löwen, wo er mit dem nachherigen Papste [337] Hadrian VI. freundschaftlich verkehrte. Er zeichnete sich durch großen Scharfsinn, Thätigkeit und Unbeugsamkeit aus, und war überhaupt ein tüchtiger Jurist und Theolog. Schon um 1504 vertheidigte er die Landesrechte kräftig wider die Anmaßungen der Bischöfe von Luik und Kamerik und erlangte als kaiserlicher Rathsherr am Hofe von Brabant großes Ansehen und bedeutenden Einfluß. Als Karl V. 1521, der Hierarchie gegenüber, die Glaubensinquisition und Bestrafung der Ketzer an sich zog, und im folgenden Jahre einen weltlichen Inquisitor zu ernennen beschloß, war H. der geeignete Mann, da er der kaiserlichen Sache unbedingt ergeben war und man hoffen durfte, der Papst werde um seiner unverdächtigen Katholicität, seines Glaubenseifers und seines hohen Ranges willen den Mangel der für einen Inquisitor erforderlichen Priesterweihe zu übersehen geneigt sein. Schon hatte er als Delegirter des Hofes von Brabant vom December 1521 bis März 1522 dem Proceß wider Jacobus Praepositus und Cornelius Grapheus beigewohnt, als er am 23. April ds. J. seine Anstellung als kaiserlicher Inquisitor erhielt, nebst weit ausgedehnter Befugniß wider die Ketzer zu procediren. Nur sollte er in seinen Entscheidungen dem Gutachten des Präsidentens des Großen Rathes von Mecheln, M. Joost Laurensz oder Lovering, untergeordnet sein. War diese Beschränkung dem neuen Inquisitor schon von Anfang an zuwider, so mußte ihm eine weitere Begrenzung seiner Vollmachten noch anstößiger sein, welche die Staaten von Holland und Zeeland bei Margaretha von Oesterreich erwirkten. Indem er nun mit seinen Gefährten, Nicolaus von Egmond, Johann Latomus, Ruard Fopper, Jacob van Hoogstraten und Anderen, die Religionsverfolgung, besonders zu Antwerpen, begann, trachtete er zugleich insgeheim nach Machterweiterung durch päpstlichen Beistand. Im Februar 1523 wagte er, den allgemein geachteten Advocaten Cornelis Hendriks Hoen in seiner Wohnung im Haag aufzuheben und, als der Ketzerei verdächtig, nach Gertruidenberg zu führen. Diese Verletzung der Landesprivilegien machte ihn nicht nur beim Volke durchaus verhaßt, sondern auch bei der Erzherzogin verdächtig. Sie befahl ihm, den Hoen nach Holland zurückzuführen und dort gegen ihn zu procediren, was er jedoch aus Furcht für sein Leben nicht wagte. Bei den Staaten von Holland wurde öffentlich von W. Hugo van den Eynde der Vorwurf des Todtschlags, der Bigamie und des Verrathes gegen ihn erhoben und als er im Juni 1523 vom Papste Hadrian VI. die Ernennung zum geistlichen Inquisitor erhielt, war es der Erzherzogin klar, daß er den Dienst des Kaisers mit dem des Papstes vertauscht habe. Daher wurde er schon im September desselben Jahres suspendirt und am 9. October von Margaretha aller seiner Functionen entsetzt. Bei Untersuchung der wider ihn erbrachten Anklagen entging er kaum dem Todesurtheile und nur der Einfluß hochgestellter Freunde verschaffte ihm nach zwei Jahren eine weit mehr untergeordnete Stellung bei den Glaubensgerichten in Brabant. Seine weiteren Schicksale sind völlig unbekannt; doch ist sein Todesjahr nicht später als um die Mitte des 16. Jahrhunderts zu setzen.

J. G. de Hoop Scheffer, Geschied. der Hervorm. voor 1531, Hoofdst. II. Vgl. van der Aa, Biogr. Woordenb.