ADB:Honter, Johannes
[79] 1498 in Kronstadt geboren. Um die Jugendjahre des später so berühmten Mannes hat die Sage ihren Mythenkranz geschlungen, wohin auch die Angabe gehört, daß er in Wittenberg Luther’s und Melanchthon’s Schüler gewesen, oder von Reuchlin’s Ruf bestimmt in Basel studirt habe. Wahrscheinlich ist dagegen, daß er nach entsprechender Vorbildung in seiner Vaterstadt 1515 die Universität Wien bezogen hat, die damals von siebenbürger Sachsen zahlreich besucht, ein Hauptträger der neuen humanistischen Bildung war und in dem Kampf, zu welchem seit 1517 von Wittenberg aus das Zeichen gegeben wurde, lebhaft für die große Bewegung Partei nahm. Im Jahr 1530 finden wir H. in Krakau bereits als Meister der freien Künste, Vorlesungen besuchend und im Contubernium der ungarischen Nation lateinische Grammatik lehrend. Hier erschien sein Werkchen „De grammatica libri duo“, hier 1530 bei Matthias Scharffenberg, sein Büchlein „Rudimentorum cosmographiae libri duo“, das er seinen „theuern Siebenbürgern“ widmet und in dessen Vorrede er klagt, daß er ferne vom Vaterland, auf vielen Irrfahrten hin und her geworfen, unvermögend sei bei dem Wüthen so schwerer Zwietracht heimzukehren und mindestens durch dieses Zeichen den Freunden seinen guten Willen beweisen wolle. Denn nach der Schlacht von Mohatsch (1526) verheerte der Bürgerkrieg seine Heimat und gerade in jenem Jahre mußte seine Vaterstadt nach dreijährigem verlustvollem Kampfe für Ferdinand von Oesterreich sich den Verbündeten Johann Zapolyas, Türken und Walachen, übergeben. Von Krakau begab sich H. nach Andeutungen in den späteren Auflagen seiner Rudimenta cosmographica, deren 1548 und 1549 in Zürich bei Froschauer drei erschienen, in die Schweiz, wo – und zwar in Basel – 1532 auch seine, „Ornatissimo senatui Cibiniensi“ gewidmete Karte von Siebenbürgen, ferner 1534 (bei Henricus Petrus) eine neue Auflage der bereits in Krakau erschienenen Kosmographie herauskam. Gerufen von seiner Vaterstadt kehrte er im Sommer 1533 von Basel hierher zurück; mit sich brachte er einen reichen Bücherschatz, sowie Werkzeuge und Gehülfen der Presse. Mit welcher Theilnahme die Heimat ihn empfing, zeigte Kronstadt und das Burzenland dadurch, daß sie mitten unter den Sorgen des fortdauernden Krieges 1534 ihm allein eine Neujahrsgabe darbrachten, „einen schönen Teppich auf den Tisch“ und „eine gesteppte Bettdecke“, und 1535 bei seiner Verehelichung ihn aufs neue mit einer vergoldeten, fast zwei Mark schweren Silberkanne ehrten.
Honter: Johannes H. oder Honterus, wie er mit lateinischer Endung später sich schrieb, dem Siebenbürgen die Einführung der Buchdruckerkunst, die sächsische Nation den Neubau der Schule auf Grund der wiedererstandenen classischen Litteratur dankt und in dem sie zugleich den bedeutendsten Reformator ihrer Kirche ehrt, ist, der Sohn eines ehrenhaften wohlhabenden Bürgerhauses,Während Honter’s Abwesenheit aus dem Vaterlande hatte die von Luther ausgegangene tiefe Bewegung der Geister auch in Siebenbürgen unter den Sachsen Wurzel geschlagen. Vieles hatte sich vereinigt um ihr hier die Seelen zu öffnen: die vielumfassende Autonomie auf dem Boden des bürgerlichen und kirchlichen Lebens, die seit Jahrhunderten einen Theil ihres vertragsmäßigen deutschen Nationalrechts bildete und ihre freie Eigenentwickelung unter den anderen Nationen des Landes sicherte, ein durch diese Verfassung gefördertes, in weitreichendem Handelsverkehr geschärftes Verständniß für die fortschreitenden Aufgaben des Lebens, die durch den zahlreichen Besuch der Wiener Hochschule vermittelte wachsende Theilnahme des geistlichen und weltlichen Standes an der neuen humanistischen Bildung, mannigfacher Gegensatz zwischen der geistlichen Gerichtsbarkeit und der bürgerlichen Verwaltung, die auch hier nicht seltenen ärgerlichen sittlichen Gebrechen von Geistlichen, dazu endlich gerade damals wiederholte bischöfliche Angriffe auf Eigenthumsrechte des sächsischen Clerus und ihre Gemeinden. So hatte die reformatorische Bewegung, durch Luther’s Schriften in Gang gebracht und durch Lehrer die in ihrem Sinn auftraten beschleunigt, in Hermannstadt das Capitel bereits zu Klagen vor dem König und dem Erzbischof von Gran veranlaßt; aber die Befehle dieser fruchteten wenig und der Fall des Reiches setzte allen Gewaltmaßregeln gegen die Reformation zunächst ein entscheidendes Ziel. Nach einem Mahnschreiben [80] des Graner Erzbischofs vom 15. August 1524 hatten die „gotteslästerlichen Irrthümer“ auch in Kronstadt Eingang gefunden, aber zu einem offenen Zusammenstoß, wie in Hermannstadt, waren die Gegensätze hier nicht gekommen.
In diese Anfänge eines neuen Lebens tritt nun H. ein, um mit seiner Wissenschaft und der Presse bald die leitende Kraft desselben zu werden. Gewiß nicht zufällig ist, daß mit seiner Heimkehr in Kronstadt eine fruchtbare Thätigkeit auf dem Felde der Schule beginnt. Diese ist hier seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bezeugt; ihre Rectoren sind Männer akademischer Bildung; ihre Schüler besuchen zahlreich die Universitäten von Krakau und Wien; mehr als einer derselben hat an der artistischen Facultät hier selbst Vorlesungen gehalten. Auch die Landgemeinden rings um Kronstadt haben seit alter Zeit jede ihre Schule. Doch war das Schulwesen in den letzten „ungnädigen Zeiten und durch Nachlässigkeit der Feinde der Frömmigkeit schier ganz gefallen.“ Jetzt wird neuer Eifer für dasselbe erfolgreich thätig. In demselben Jahr 1533, da H. heimkehrt, besorgt der „Stadtprediger“ Lucas Plecker Kauf und Herabsendung eines bedeutenden Bücherschatzes in Deutschland, zu dem der Rath aus städtischen Mitteln 10 Gulden „zur Mithülfe“ anweist. Gleichzeitig wurde die Zahl der besoldeten Lehrer vermehrt und Vorkehrung getroffen, daß außer ihnen auch andere „geeignete Lectoren“ Religion und die freien Künste „in beiden Sprachen“ lehrten. Die Vermuthung ist nicht abzuweisen, daß unter diesen „Lectoren“ auch H. gewesen sei; gewiß ist, daß die neue Schulordnung – constitutio scholae Coronensis – die mit Zustimmung des Rathes 1543 veröffentlicht wurde und auf Grund welcher die neue Anstalt im folgenden Jahre mit 29 Schülern der obersten Classe ins Leben trat, von ihm herrührt. Seine gesammte schriftstellerische Arbeit, die ganze Thätigkeit seiner Presse steht ein ganzes Jahrzehnt lang zunächst im Dienste des Unterrichts, der Erziehung. Als erstes Werk erscheint von ihm in Kronstadt 1535 eine neue Auflage seiner lateinischen Grammatik, der 1539 eine griechische folgt. Dieser schließt sich in demselben Jahr ein Büchlein mit den Sprüchen des Publius Syrus, dem „Enchiridion Sexti“, den Denksprüchen der griechischen Weisen an, ebenso die Catonischen „Disticha moralia“, weiter ein „Lehrbuch der Dialektik“, wesentlich nach Aristoteles, der Rhetorik nach Cicero und Quinctilian. Hiezu kamen 1540 des griechischen Mönchs Nilus Vorschriften zu einem christlichen Leben, – H. fand die Schrift in einer Bibliothek in der Walachei und gab sie zuerst heraus – 1541 eine Auswahl aus des Erasmus von Rotterdam griechischen und lateinischen Sprüchwörtern (Epitome adagiorum) mit Erläuterungen, dann Einzelnes aus Plato’s Werken und Aristoteles „Ueber die Welt“ (περὶ κόσμου), endlich 1542 die so werthvolle umgearbeitete Ausgabe der „Grundzüge der Weltbeschreibung“ – Rudimenta cosmographica libri IV – in Hexametern mit 16, für jene Zeit überraschend guten Karten, die H. mit eigener Hand in Holz geschnitten. Der Werth des Buches erhellt wol am besten daraus, daß es bis zum Jahr 1611 in nicht weniger als 22 Auflagen in Deutschland und in der Schweiz wieder gedruckt worden ist; die Karten der Zürcher Ausgabe (die nur drei Bücher im Titel zählt und das vierte unter der Ueberschrift: De variarum rerum nomenclaturis enthält) von 1548 sind colorirt.
In dieser gesammten wissenschaftlichen Thätigkeit Honterus’, die seinen Namen selbst an dem Hofe Johann Zapolyas in Ofen mit Ruhm umgab und ihn mit den hervorragendsten Männern des Landes, darunter mit dem Weißenburger Propst, dem späteren Graner Erzbischof Verantius, in Verbindung brachte, tritt nirgends ein offener Angriff gegen das römische Kirchenthum auf und doch hat er zweifellos schon damals unmittelbar für die Reformation gearbeitet. Das geht aus zwei sehr bedeutenden Schriften desselben aus dem [81] J. 1539 hervor. Die eine ist des Augustinus Verzeichniß der Ketzereien (Catalogus haereseon), die andere eine Sammlung von Stellen aus allen Werken des Augustinus (Sententiae ex omnibus operibus divi Augustini), jene dem Fünfkirchner Bischof Johann Esseki, der 1538 in Kronstadt war, diese der jungen Königin Isabella gewidmet. Ist schon die Wahl der Schriften Augustinus’ bezeichnend, so noch mehr der Inhalt der Vorreden in beiden, die fortwährend den „Glauben“, das „Wort Gottes“ betonen gegen so „vieler Häupter ungeheurliche Klugheit des Fleisches“, welche „aus Ehrsucht und Habsucht Andere ins Verderben ziehen und die Heilslehre des Herrn für eine Neuerung ausgeben, dafür an den erfundenen Satzungen der Menschen“ festhalten, während doch „Christus nicht deshalb in die Welt gekommen ist und uns Alles verkündigt, was er gehört hat vom Vater, daß nach ihm ein anderer Weiserer den Menschen eine von ihm verschiedene Art des Lebens vorschreibe.“ Auch liegen Andeutungen vor, daß seine Entschiedenheit für „die Wahrheit des Evangeliums“ 1540 ihn eine Zeit lang selbst von seinem Freunde, dem Kronstädter Stadtpfarrer Jeremias Jekel, getrennt hat. Doch findet nirgends geräuschvoller Kampf, heftiger Zusammenstoß statt; die Entwicklung vollzieht sich in der Stille; schon 1541 gilt Kronstadt für eine so evangelische Stadt, daß Hermannstadt hier über die Feier des Abendmals anfragt. Im J. 1542 wird endlich das befreiende Wort offen gesprochen, indem H. den Entwurf einer Kirchenverbesserung für Kronstadt und das ganze Burzenland veröffentlicht (Formula reformationis ecclesiae Coronensis ac Barcensis totius provinciae). Das Büchlein fand die Frucht schon reif, die Umwandlung der Volksseele bereits vollzogen; am Sonntag Rogate desselben Jahres trat der Kronstädter Stadtpfarrer in die Ehe; in der Woche Allerheiligen versammelte sich die Gauvertretung des Burzenlandes, um über „die reine Predigt des Evangeliums und die Kirchenverbesserung“ zu berathen. Sie beschlossen die Durchführung derselben; schon in der vierten Adventwoche begannen die Herren vom Rathe und Capitel zu diesem Behufe die Kirchenvisitation. Im folgenden Jahr (1543) gab H. jenen Entwurf, wohl verbessert, als Reformatio ecclesiae Coronensis ac totius Barcensis provinciae neu heraus; Melanchthon hielt das Werk für so bedeutend, daß er es in demselben Jahr mit einer eigenen Vorrede in Wittenberg drucken ließ; an dasselbe wies Luther in seinem Schreiben vom 1. Septbr. 1543 den Hermannstädter Stadtpfarrrer Matthias Ramser, und sah in H. den „Evangelisten des Herrn in Ungarn“. Die Apologie, die derselbe gegen die vom Hof ausgehenden Angriffe auf das begonnene Werk schrieb, das dort vom Schatzmeister, dem allgewaltigen „Mönch“ Martinuzzi und dem Weißenburger Domcapitel natürlich ungünstig angesehen wurde, erleichterte den Kronstädter Abgeordneten die Vertheidigung desselben vor der Königin Isabella. Am 22. April 1544 wählte Kronstadt, nachdem sein Stadtpfarrer freiwillig in die Pfarre von Tartlau gegangen, H. zu dessen Nachfolger. Inzwischen war die Reformation, der in dem langen Krieg zwischen Ferdinand und Zapolya (1526 bis 1538), sowie in den neuen Wirren nach dem Tode (1540) dieses keine übermächtige Staats- und Fürstengewalt hindernd in den Weg treten konnte, auch in den andern Theilen des Sachsenlandes immer siegreicher geworden; am 17. Mai 1545 sprach die geistliche Synode in Mediasch aus, daß sie alle Glieder einer Religion und eines Körpers seien und setzte das Verhältniß fest, nach welchem die einzelnen Capitel – früher theils unter dem Graner theils unter dem siebenbürgischen Bischof – fortan als eine Gesammtheit zu den gemeinsamen Lasten beizutragen hätten. Die sächsische Nationsuniversität – die gewählte Volksvertretung – hatte die Reformation von Anfang her gefördert; sie veranlaßte die abermalige Umarbeitung der Kronstädter Kirchenordnung, um Uneinigkeit und Spaltung zu verhüten; H. gab sie 1547 in lateinischer Sprache: [82] „Reformatio ecclesiarum Saxonicarum in Transsilvania“ und zugleich deutsch: „Kirchenordnung aller Deutschen in Siebenbürgen“ heraus; die Universität erhob sie 1550 zum Reformationsgesetz der sächsischen Nation, indem sie beschloß, daß alle sächsischen Kirchen nach diesem verbessert werden und alle Pfarrherren darnach sich halten sollten. Neben den zahlreichen gleichzeitigen Kirchenordnungen Deutschlands ganz eigenartig dastehend ist jene Kirchenordnung ein Werk tiefsten sittlich-religiösen Ernstes, hochbedeutsam auch durch die Umsicht und maßvolle Besonnenheit, die dort mitten in der großen Bewegung jener Tage die Herrschaft behält, mit dem offen ausgesprochenen Ziel, durch die Macht des gereinigten Glaubens auch das bürgerliche Leben zu reinigen, eine christliche Verbesserung auch „der weltlichen Sachen“ zu bewirken; sie hat den dauernden Rechtsgrund zum Aufbau der deutschen evangelischen Kirche Siebenbürgens gelegt. Der Forderung der neuen Kirchenordnung, die mit großer Entschiedenheit den Unterricht des Volkes betont, entsprach es, daß H. 1545 Luther’s kleinen Katechismus herausgab, dem 1547 seine „Agende für die Seelsorger und Kirchendiener in Siebenbürgen“ folgte. Die „Disticha novi testamenti“ (1545), die den Inhalt der neutestamentarischen Bücher nach den einzelnen Capiteln angeben und durch die Anfangsbuchstaben der Verse zugleich die Zahl des betreffenden Capitels bezeichnen, haben die studirende Jugend im Auge, ebenso die „Odae cum harmoniis, ex diversis poetis in usum ludi literarii Coronensis decerptae“ (1548). Dasselbe Ziel verfolgt die Herausgabe von Hesiod’s Werken und Tagen (1544), von sechs Terenzischen Komödien (1545).
Auch auf dem Feld der Rechtswissenschaft ist H. für sein Vaterland erfolgreich thätig gewesen. Schon 1539 gab er einen Auszug aus den Pandekten heraus („Sententiae ex libris pandectarum juris civilis decerptae“); das Werk war dem König Johann gewidmet, der im November 1538 Kronstadt besucht hatte; Verantius rühmt die Aufnahme, die es bei dem König und seinem Rath in Ofen gefunden; die sächsische Nationsuniversität sandte ihm dafür eine Ehrengabe von 100 Gulden. Fünf Jahre später trat an die Seite desselben das für die sächsische Nation noch bedeutsamere: „Compendium juris civilis in usum civitatum ac sedium Saxonicalium collectum. Impressum in inclyta Transsilvaniae Corona. MDXLIIII“, mit dem offen ausgesprochenen Zweck, durch ein gemeinsames Gesetzbuch ein neues festes Band der Einheit um die sächsischen Gaue zu schlingen, die in den zwei letzten Menschenaltern allmählig zu einem politisch-nationalen Körper zusammengewachsen und nun durch die Reformation auch jener kirchlichen Sonderung ledig geworden waren, die sie bis dahin in der Verschiedenheit der Bisthümer (des Graner und Weißenburger) getrennt hatte. Das Werk zog sofort die Aufmerksamkeit der ganzen Nationsuniversität, die sich eben mit der Abfassung eines geschriebenen Rechtes beschäftigte, so sehr auf sich, daß sie den Urheber desselben aufforderte, es ins Deutsche zu übersetzen; gewiß ist, daß er darin die ersten Bausteine der Wissenschaft – es enthält wesentlich römisches Recht – zusammengetragen, auf deren Grund gegen das Ende des Jahrhunderts (1583) das „Eigenlandrecht der Sachsen in Siebenbürgen“ (Statuta jurium municipalium Saxonum Transsilvanorum) zum Abschluß kam.
Es ist erklärlich, daß eine so überreiche Thätigkeit, ein Leben das ebensosehr in die Breite als in die Tiefe geht, sich schnell verzehrt. H. starb am 23. Januar 1549. Neben seinen Werken und Thaten hat sein Zeitgenosse, der schlichte Chronist Hieronymus Ostermeyer, Organist der Kronstädter Pfarrkirche, ihm das schönste Denkmal gesetzt: „er hat die Lehre des heiligen Evangelii und den rechten Gottesdienst allhier erst angericht, die Schule reformirt zu Nutz der Jugend, die Druckerei aufgebracht und um des heiligen Evangelii halben viel erlitten [83] und ausgestanden … fromm, demüthig, lehrhaftig, ehrerbietig, Niemand verschmähend“ – so steht er da in der Geschichte seiner Kirche und seines Volkes, diesem ein Apostel der neuen Zeit, die sich ihm mit H. erschließt und der er vorragend vor allen seinen Volksgenossen jener Tage den Stempel seines Geistes aufgedrückt hat für viele Geschlechter.
- Die erste Biographie in Czwittinger, Specimen Hungariae litterariae, Francofurti & Lipsiae, 1715; dann mit vollständigerer Angabe seiner Werke in Joh. Seivert’s Nachrichten von Siebenbürgischen Gelehrten, Pressburg 1785; mit einigen Zusätzen wieder abgedruckt in Jos. Trausch, Schriftstellerlexikon der Siebenbürger Deutschen, II. Bd., Kronstadt 1870. Auf Grundlage neuer Forschungen Dr. G. D. Teutsch: Ueber Honterus und Kronstadt zu seiner Zeit, im Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde, Band 13 der neuen Folge, wo sich auch eine eingehende Quellenangabe findet.