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ADB:Holtermann, Karl Diedrich

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Artikel „Holtermann, Karl Diedrich“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 8, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Holtermann,_Karl_Diedrich&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 04:50 Uhr UTC)
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Holtermann: Karl Diedrich H., geb. 14. Octbr. 1802 in Stade, † am 10. Mai 1858 ebenda, war ein tüchtiger Jurist, sehr gesuchter Anwalt, Justizcanzleiprocurator, seit 1852 Obergerichtsanwalt, nachher zugleich Landsyndicus in Stade. Im Streite um das Staatsgrundgesetz mit der Regierung Ernst Augusts war er von 1837–48 einer der Hauptführer der liberalen Opposition, besonders im Bremischen, auch in den Landständen thätig, obwol da weniger hervortretend. Gegen die deutsche Bewegung 1848 verhielt er sich ziemlich ablehnend und trat daher seit dieser Zeit mehr zurück. Er ist einer der Vorkämpfer für idealere Stellung des Advokatenstandes in Hannover gewesen und hat so den Anwaltskammern vorgearbeitet.