ADB:Hilliger, Oswald
[429] schweren Krankheit. – Durch seinen Lehrer Wilhelm Valentin Forster in Wittenberg war er frühzeitig auf das Studium des Donellus hingewiesen, in dessen Commentarii juris civilis er bald das bedeutendste Werk der neueren Zeit erkannte. Indessen schien ihm die Weitläufigkeit der Deduction, die Breite des Stils, die spärliche Berücksichtigung fremder Meinungen, der Mangel litterarischen Apparats der Anerkennung und Verbreitung von Donellus’ Werken in weiteren Kreisen hinderlich. Dem Allen soll sein „Donellus enucleatus“ abhelfen. Es ist ein in langjähriger mühseliger Arbeit entstandenes Werk, das im Text einen kurzgefaßten Auszug aus den Commentarii gibt, in den jedem Capitel beigefügten Noten theils Erläuterungen von H., theils massenhafte Allegationen aus der neueren juristischen Litteratur enthält. H. hat die „Bartolisten und Accursianer“ unberücksichtigt gelassen und dennoch 520 Schriftsteller benutzt! Der erste Band erschien 1610, der zweite 1613 (Jenae 4°.). Spätere Ausgaben Jena 1617. 4°. Leyden 1619 Fol. Antw. 1642 Fol. In der Ausgabe der Opera Donelli, Lucae 1762–70, fol., Florent. 1840–47. 8°. sind Hilliger’s Noten mit abgedruckt. In den von Dom. Arumäus herausgegebenen Discursus academici de jure publico, Jenae 1616–1623 finden sich Vol. 2 Nr. 13. 30 zwei Abhandlungen von H. „De principis Romani potestate“ und „De feudis“.
Hilliger: Oswald H., Jurist, geb. in Freiberg am 20. October 1583, gest. in Jena am 25. März 1619, studirte in Leipzig, Wittenberg und Jena, wo er 1606 zum Doctor promovirt ward. Nach längeren Reisen, auf denen er die meisten deutschen Universitäten besuchte und mit den hervorragenden Rechtsgelehrten Verbindungen anknüpfte, erhielt er 1616 eine juristische Professur in Jena und ward zum Assessor des sächsischen Hofgerichts ernannt. Nicht volle 3 Jahre hat er diese Aemter verwaltet; noch nicht 36jährig erlag er einer- Vgl. Agricola, Orat. funebris in hon. et mem. O. Hillegeri. Jenae 1619 4°. Zeumer, Vitae Prof. Jenens. 2, 971. Vorrede und Dedication zum Donellus enucl. Stintzing, Gesch. d. d. Rechtswissenschaft, 1. Abth.