ADB:Hering, Johann
Anton H. (s. d.), studirte die Rechte zu Altdorf und Leipzig, advocirte dann zu Grubenhagen, Göttingen und Osterode, wurde 1629 zum Syndicus des Domcapitels in Bremen berufen, ging 1632 als Geheimer Rath des Grafen Anton Günther nach Oldenburg und nahm 1639 die Stelle eines Syndicus des Domcapitels in Verden an. Im J. 1646 begab er sich nach Bremen, nahm 1649 an den Verhandlungen über den Rendsburger Vergleich, welcher für die Regelung der Nachlassenschaft des Grafen Anton Günther zwischen den Lehns- und Allodialerben Vorsorge treffen sollte, als oldenburgischer Commissar Theil, erhielt 1651 abermals das Syndicat des bremischen Domcapitels, blieb jedoch nicht lange an dieser Stelle, sondern kehrte nach Oldenburg zurück und siedelte endlich nach Hannover über, wo er 1658 starb. Unter seinen Schriften, in denen er vorzugsweise biblische Gegenstände unter rechtliche Gesichtspunkte zu bringen suchte, mag erwähnt werden sein „Discursus de appellatione, citatione et compulsione ad judicium Dei in valle Josaphat“ (1632).
Hering: Johann H., geboren zu Oldenburg am 27. April 1599 als Sohn des- Oldenb. Kalender v. 1786, S. 94.