ADB:Hecht, Georg (königlicher Kammergraf)
[203] vielverwendeter Mann gewesen sein muß, beweist seine Berufung zu wichtigen Sendungen. 1491 wird er von seiner Vaterstadt als Abgesandter an das Hoflager des Königs entsendet, 1492 aber von Vladislaus II. selbst nach Ofen einberufen, „um mit dem Könige über einige wichtige Sachen zu berathen“. Im selben Jahre war er als Amtszeuge in dem wichtigen Proceß der Hermannstädter mit dem Großwardeiner Domcapitel vorgeladen und ebenso kommt er 1496 in einer die Stadt Broos betreffenden Urkunde, als Zeuge genannt vor. Mehr als alles aber zeugt für sein Ansehen und seinen Einfluß der Umstand, daß sein Name in jener wichtigen Urkunde vom 6. Mai 1492 obenan steht, womit Hermannstadt und die sieben Stühle dem in Preßburg am 7. November 1491 zwischen Kaiser Friedrich und König Maximilian I. einer- und König Vladislaus II. andererseits abgeschlossenen Friedens und beziehungsweise Erbfolgevertrag – sowie die übrigen Reichsstände mittels abgesonderter Erklärungen – die Zustimmung ertheilen: dem Vertrage, auf welchen sich in erster Linie die Herrschaft des habsburgischen Kaiserhauses in Ungarn gründete. – Nach 1498 erscheint sein Name nicht mehr; dieses Jahr dürfte also sein Todesjahr sein. – Von Hecht’s Sohne, Johann, der 1525 die erste evangelische Schule in Hermannstadt errichtete, stammte ein Enkel, gleichfalls wie der Großvater, Georg H., geboren 1514; 1556 Stadthann, 1571–76 Stuhlrichter, 1576–78 Bürgermeister in Hermannstadt, – auch ein hochangesehener, vielverdienter Mann, welcher am 5. October 1580 starb.
Hecht: Georg H. (Csukás), Bürgermeister und königlicher Kammergraf in Hermannstadt. Aus einem im 15. und 16. Jahrhundert blühenden Geschlechte, das seiner Vaterstadt drei Bürgermeister gab, entsprossen, diente H. unter König Matthias I. (Corvinus) und Vladislaus II. lange Jahre ohne Unterbrechung eifrig, treu und standhaft. Er wird zuerst genannt in der berühmten Schlacht am Brotfelde bei Broos (13. October 1479), in welcher die Türken unter Alibeg, 60 000 Mann stark, durch das Eiserne Thor in Siebenbürgen eingedrungen, auf der großen Maroschebene von dem 10 000 Mann starken Christenheer unter dem siebenbürger Woiwoden Stephan Báthory und dem Temescher Grafen Paul Kinisi gänzlich geschlagen wurden, bei welcher Gelegenheit die Sachsen, auf ihr Verlangen ins erste Treffen des rechten Flügels gestellt, sich mit Ruhm bedeckten, indem sie in offener Feldschlacht den Anprall der türkischen Massen – wenngleich mit großen Verlusten – mannhaft aushielten so lange, bis Paul Kinisi, den Feind im Rücken fassend, die mörderische Schlacht (es heißt: der Fluß sei eine Zeit lang vom Blute roth dahin geströmt) entschied. H. befehligte damals 600 Mann sächsischer Reiterei und ward wegen seiner Tapferkeit gepriesen und belohnt. – 1491 zum hermannstädter Bürgermeister erwählt, führte er dieses Amt zwei Jahre lang, übernahm dasselbe 1494 von neuem und behielt es bis 1498. – Im J. 1493, als in der Fastenzeit ein türkisches Heer plündernd über die Gebirge nach Siebenbürgen eingebrochen war, hatte H. „seiner gewohnten Tapferkeit eingedenk“, noch bevor andere Hilfstruppen heranrücken konnten, mit einem geringfügigen, in der Eile zusammengerafften sächsischen Heerhaufen den Feind angegriffen, gestellt, die Wegführung der Beute verhindert und so durch seinen Kriegsmuth zur Landesvertheidigung wesentlich beigetragen. Für diese, sowie in Erinnerung der früheren Waffenthat auf dem Brotfelde, ernannte ihn am Georgstage 1493 König Vladislaus mit ehrendem Diplome zum Miles auratus (Ritter vom goldnen Sporn, eine seltene, sonst nur bei Krönungen vorkommende Auszeichnung) und verlieh ihm mit seinen Söhnen: Johann, Michael und Nicolaus zu ihrem Familienwappen: einem Hecht über drei Rosen, als Wappenvermehrung „einen ganzen Greifen“. Daß H., auch abgesehen von seinen Kriegsthaten, ein angesehener, in wichtigen Volks- und Landesangelegenheiten- Vgl. Johann Seivert, Provinzialbürgermeister (Siebenb. Quartalschrift II. Hermannstadt 1791. S. 154–205). J. C. Eder, Observationes ad Felmerum. Hermannstadt 1803. S. 254, V. 1. Derselbe, De initiis juribusque primaevis Saxonum. §. 122. – Derselbe, Ad Christiani Schesaei Ruinas Pannonicas. Hermannstadt 1797. S. 209–212. – Friedr. Firnhaber, Beiträge zur Geschichte Ungarns (Archiv für österr. Geschichtsquellen), Wien 1849, II. 3. 4. S. 161. – Archiv des Vereins für siebenb. Landeskunde, Hermannstadt 1844, I. 2. S. 44. 96. – A. Kurz, Magazin für Geschichte Siebenbürgens, Kronstadt 1846, II. 1. S. 114. – E. v. Friedenfels, Zum Leben des hermannstädter Bürgermeisters Georg Hecht, Wien 1853.