ADB:Hatto von Straßburg
Schoepflin (Alsatia illustrata I. 785); Strobel (Geschichte des Elsaßes I. S. 128) versetzen denselben unter die Nachkommenschaft des halbmythischen Eticho oder Attichs, Herzogs im Elsaß, Vaters der legendenhaften h. Ottilia; Staigr (Reichenau S. 10) läßt ihn aus der Familie der Grafen von Habsburg stammen. E. verweilte bereits als Schüler des h. Pirminus, Gründers der Reichenau, in dem nachher weltberühmten Kloster, soll auch einen Theil seiner Jugend zu Münster im Gregorienthale zugebracht haben. Dem heiligen Pirminus folgte er als Abt, und führte in der Reichenau die Benedictiner Ordensregel ein. Im Jahre 732 vertrieb ihn der alemannische Herzog Theobald, ein Feind Karl Martells. E. blieb indeß nur eine kurze Zeit verbannt im Lande Urania (Uri), wurde vom Besieger der Sarazenen nach Reichenau zurückberufen, in demselben Jahr 734 auf den Bischofssitz von Straßburg versetzt. Es wird ihm, als Abt von Reichenau, die Gründung der Klöster Murbach im Oberelsaß bei Gebweiler, von Pfeffers in der Schweiz, von Niederaltaich in Baiern zugeschrieben. Schon damals pflegt er angelegentlich die theologischen Studien, versorgte die Mönche mit Manuscripten, und blieb als Bischof seinem ersten Streben treu. In seiner Kathedrale von Straßburg stiftete er eine für jenes Zeitalter merkwürdige, theologische Schule, die sich unter seinen Nachfolgern bedeutend entwickelte und erweiterte. – Im J. 748 schenkte der elsaßische Graf Ruthard der Kirche Straßburg ein Gebiet am rechten Rheinufer: Ettenheim, mit den zugehörigen Ortschaften. E. versetzte dorthin dreißig Benedictiner und bedachte die Abtei reichlich in einem testamentarischen Acte (13. März 763, s. Grandidier II. p. XCI. nr. 55). Bereits den 27. September 748 hatte er die Abtei Schwarzache, früher Arnulfoaugia in ihrem Besitzthum beschützt (Grandidier I, p. 277 und p. LIV nr. 32 und II. p. LXXXV nr. 50). Seine Gegenwart auf dem Concil von Attigny (768) unter Pipin dem Sohn Karl Martells wird erwähnt (Grandidier II. p. XCVIII. nr. 57), ließ aber, da die Acten der Versammlung verloren gegangen, keine bedeutsame Spur zurück. Karl d. Gr. bestätigte zu Diedenhofen der Kirche von Straßburg den Besitz von Still mit Umgebung, am Eingang des Breuschthals, den 7. März 773 (Grandidier [638] II. p. CVI. nr. 63), wie denn, von Karl Martell ab, die drei ersten Karolinger sich dem Straßburger Bischof E. und seiner Kirche ungemein gnädig erwiesen. Karl d. Gr. verehrte derselben prächtige Geschenke, z. B. eine in fränkischer Sprache abgefaßte Uebersetzung der Psalmen, mit eigenhändig eingeschriebenem Namen (?) (Schadaeus, Münsterbüchlein S. 9); ein zwei Fuß langes Kreuz aus purem Golde und mehrere Reliquien, deren Authenticität aber selbst Grandidier bezweifelt. Beim Römerzuge, 774, begleitete der schon hochbetagte Würdenträger den fränkischen Fürsten. Es hoffte E. vom Papste Hadrian I. zur Bekämpfung der in seinem Sprengel einreißenden Simonie bevollmächtigt zu werden; seinen Reisezweck erreichte er vollkommen (Grandidier II. p. CIX. nr. 65). – Den in das hohe Stift von Straßburg aufgenommenen Domherren wurde von dem Frankenkönige vorgeschrieben, einen Theil ihres persönlichen Vermögens zu schenken, oder sich mit einer Summe von sieben Pfund nach damaligem Münzfuß abzufinden (Grandidier I. p. 288–289). – Um die Weihnachtszeit von 775 besuchte Karl d. Gr. seinen Maierhof in Schlettstadt. Der Bischof benutzte den Umstand zu einer Unterredung mit dem Fürsten, und erlangte von ihm für die Unterthanen des Bisthums zoll- und steuerfreien Verkehr im ganzen Umfang des fränkischen Reichs. Es wurde hiermit das Handelswesen im Elsaß begründet und dem Monopol der fränkischen Großen ein Riegel vorgeschoben (Grandidier II. p. CXVI. nr. 68). Nicht lange nach dieser glücklichen Unterhandlung starb E. (März 776) und wurde im Chor der von ihm so sehr begünstigten Ettenheimer Kirche begraben. Er hatte das bischöfliche Amt zweiundvierzig Jahre treu und glänzend verwaltet.
Eddo, auch unter dem Namen Hetto, Hatto und mehreren anderen erwähnt; Grandidier zählt deren bei fünfzehn orthographisch verschiedene auf. Abt v. Reichenau (727–734), und Bischof von Straßburg (734–776); ungewisser Herkunft; Grandidier (Eglise de Strasbourg I. p. 264);Grandidier in seiner Beschreibung der Straßburger Kathedrale, und nach ihm Strobel, schreiben den romanischen Chor Karl d. Gr. zu. Nach Strobel’s System sollte der Bau der Basilika, die an der Stelle des merovingischen Holzbaues sich erhob, etwa um 771, unter E. aufgeführt worden sein. – Nach den jetzigen archäologischen Kenntnissen halten weder Grandidier’s Bemerkungen über den Stil der Krypta noch Strobel’s Ansicht festen Stand. Es wurde uns gestattet, Einsicht in die Probebogen zu nehmen, die gegenwärtig für die 2. Abth. des 1. Bandes von „Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen“ von Dr. F. X. Kraus zum baldigen Drucke bereit liegen. Der kunstsinnige und gelehrte Alterthumsforscher versetzt den Osttheil der Krypta in den Anfang des 11. Jahrhunderts, d. h. er vindicirt denselben für den Bau des Bischofs Werinhar; nach seiner begründeten Ansicht ist der aus 12 scharfkantigen Kreuzgewölben zusammengesetzte westliche Theil der Krypta zu Ende des 11. oder Anfang des 12. Jahrhunderts entstanden.
- Vgl. Grandidier, Histoire de l’église et des princes évêques de Strasbourg, 2 Bde., Straßburg 1776 u. 1778. – Grandidier, Essais historiques et topographiques sur la cathédrale de Strasbourg. 1782. – Strobel, Vaterländ. Gesch. d. Elsaßes, 6 Thle., Straßb. 1841–1849. Ueber Eddo im 1. Bd. S. 128 ff. – Chronik des ehemal. Klosters Reichenau, nach handschriftl. Quellen dargestellt von Schönhuth, Freiburg i. Br. 1836. – L’île et l’abbaye de Reichenau par L. Spach, in dem Bulletin de la société pour les monuments historiques d’Alsace, I. partie p. 8 ss. – Kunst und Alterthum in Elsaß-Lothringen. Beschreibende Statistik, im Auftrage des k. Oberpräsidiums von E.-L. herausgeg. v. Dr. F. X. Kraus, Prof. an der k. Universität Straßburg. I. Bd. 1876. 1877. Die 2. Abtheilung 1877 erscheint gegenwärtig und in der Beschreibung des Straßburger Münsters wird dem Bischof Eddo, wie oben zu ersehen, jede Theilnahme an dem gegenwärtig existirenden Chor abgesprochen.