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ADB:Hanecop, Cornelis

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Artikel „Hanecop, Cornelis“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 506, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hanecop,_Cornelis&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:11 Uhr UTC)
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Hanecop: Cornelis H., reformirter Prediger, ein Beispiel der traurigen Erfahrung, daß in Zeiten des Religionshaders Milde gegen Andersgläubige schon für ein Verbrechen gilt, indem sie der Mitschuld an der Heterodoxie verdächtig macht. Um 1580 geboren, war er seit 1607 Prediger zu Brandwijk und Molenaarsgraaf, Sprang und Breda und ward von dieser seiner letzten Gemeinde so sehr geliebt, daß sie seine Entlassung verweigerte, als ihm 1619 eine Predigerstelle zu Rotterdam angeboten ward. Gleichwol lebte er zu Breda seit 1618 in einem jahrelangen theologischen Streit mit seinem Collegen Boxhorn, dessen Ansichten über die Geburt Christi einen etwas docetischen Charakter trugen und sich dem Arminianismus zuneigten. Der Ruf seiner Rechtgläubigkeit verschaffte ihm, als er, nach Breda’s Uebergang an die Spanier, 1625 um sein Amt gekommen war, noch im selben Jahre eine Predigerstelle zu Amsterdam, wo der große Beifall, den er fand, bald die Eifersucht seiner Collegen erweckte. Als er im folgenden Jahre die Gewaltthätigkeiten, durch welche man die remonstrantische Predigt zu unterdrücken suchte, öffentlich mißbilligte und die absolute Verbindlichkeit der fünf bekannten Lehrsätze wider die Remonstranten leugnete, indem er sie nicht als absolute Heilslehre, sondern nur als Ausdruck des reformirten Glaubensbekenntnisses betrachtet wisse, verursachte diese versöhnliche Gesinnung bei der von seinen Collegen Smout und Trigland aufgestachelten Gemeinde einen so lebhaften und feindseligen Widerspruch, daß er nicht nur die erbetene Entlassung erhielt, sondern auch excommunicirt wurde. Im folgenden Jahre (1627) klagten seine Gegner ihn auf der Provinzial-Synode zu Harlem der Heterodoxie an. Seine Verurtheilung bewirkten sie nun zwar; doch beschloß die Synode, ihn unter Zulassung zum Abendmahl auch ferner als Gemeindeglied zu betrachten und ihn nach halbjähriger Prüfung für wahlfähig zu erklären, ausgenommen in Amsterdam, wenn er seine Beistimmung zum reformirten Glaubensbekenntnisse unbedingt aussprechen wollte. Ohne Bedenken that er dies, da er ja nie die Wahrheit der fünf Artikel, sondern nur ihre absolute Wichtigkeit für die Heilslehre angefochten hatte. Wie wenig die Prädestinationslehre ihm das Cor ecclesiae war, erhellt aus seinem freilich vergeblichen Versuch, sich ohne Preisgabe dieses Glaubens eine Predigerstelle bei den Remonstranten zu erwerben. Ob er sich der hierin liegenden Inconsequenz ganz bewußt war, läßt sich nicht sagen: aber es kann allerdings nicht verwundern, daß er nach diesem mißlungenen Versuche auch in der reformirten Kirche keine Stelle mehr erhielt. Ob er wirklich der Verfasser des unter seinem Namen herausgegebenen Büchleins „Schriftmatge Weg-wyzer tot het eeuwige leven“, sei, dessen Herausgabe die Classe von Zütphen 1664 zu hindern versuchte, ist zweifelhaft. Schon im Juli 1655 ist er, ohne wieder ein Amt zu bekleiden, zu Amsterdam gestorben.

Van der Aa, Biogr. Woordenb. und Glasius, Godgel. Nederl.