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ADB:Gunther von Pairis

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Artikel „Guntherus“ von Wilhelm Wattenbach in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 145, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gunther_von_Pairis&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:21 Uhr UTC)
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Guntherus ist der Name, welcher, wir wissen nicht mit welchem Recht, dem Verfasser des Epos Ligurinus in der ersten Ausgabe von 1507 gegeben ist. Dieses mit großer Formgewandtheit verfaßte Heldengedicht feiert die Thaten Friedrichs I. bis 1160; die Thatsachen sind ganz den Gesta Friderici von Otto von Freising und Ragewin entnommen, doch finden sich hin und wieder Stellen, welche die Kenntniß des Verfassers von Land und Leuten zeigen und für die Zustände und Verhältnisse der Zeit Belehrung gewähren. Verfaßt ist das Werk 1187, um die Gunst des Kaisers und seiner Söhne zu gewinnen, als eben die Vermählung Heinrichs VI. mit Constanze von Sicilien neue glänzende Aussichten eröffnete. Schon vorher hatte der Verfasser dem Prinzen Konrad ein anderes Epos unter dem Titel Solymarius über den ersten Kreuzzug überreicht; von diesem haben sich nur Fragmente erhalten. Im Mittelalter nirgends erwähnt, zuerst von Conrad Celtis im Kloster Ebrach in Franken gefunden, wurde der früher hochgeschätzte Ligurinus 1737 von Senckenberg für unächt erklärt, und galt seitdem nach der herrschenden Ansicht für eine humanistische Fälschung. Erst in neuester Zeit wurde diese Ansicht siegreich widerlegt von A. Pannenborg in den Forschungen zur deutschen Geschichte XI, 161–300, und gleichzeitig von Gaston Paris in den Comptes Rendus des séances de l’Académie des Inscriptions et Belles-lettres von 1871. Pannenborg hält den Verfasser für identisch mit Gunther, Mönch im Kloster Pairis im Elsaß, welcher auf den Wunsch seines Abtes Martin einen Bericht über den vierten Kreuzzug verfaßt hat und später noch ein ascetisches Werk „De oratione, jejunio et elemosyna“ geschrieben hat.

Vgl. Wattenbach, Deutschl. Geschichtsqu. (4. Aufl.) II, 218–21.