ADB:Gruner, Justus von (preußischer Staatsmann)
Justus Möser, welcher in dem kleinen Osnabrücker Lande eine wichtige amtliche Stellung einnahm, und in derselben großen Einfluß auf die Angelegenheiten seiner Heimath, noch weit größeren aber als gefeierter Schriftsteller auf die Litteratur und den geistigen Entwickelungsgang der gesammten Nation ausübte. Von ihm, seinem Pathen, erhielt G. den Vornamen Justus, und führte denselben sein ganzes Leben hindurch mit besonderer Vorliebe. In solcher Atmosphäre erwuchs der Knabe, der seit seinem 14. Jahre das Gymnasium seiner Heimathstadt besuchte. Früh schon hatte der Tod ihm (1787) den noch im kräftigsten Mannesalter stehenden Vater entrissen, der eine Wittwe mit zwölf unversorgten Kindern in beschränkter Vermögenslage zurückließ. Als G. seine Gymnasialzeit vollendet, und vergeblich versucht hatte, sich jetzt schon in seiner Heimath eine dauernde Stellung zu verschaffen, entschloß er sich zu studiren, und wurde durch ein Stipendium, welches die Landesregierung ihm aussetzte, und durch die gleichzeitige Unterstützung eines entfernten Verwandten in den Stand gesetzt, im Alter von 19 Jahren die Universität zu beziehen. Zunächst wendete er sich nach Halle, welches er aber, durch sein lebhaftes Naturell in die Reibungen der Studenten mit dem dortigen Commandirenden, dem Herzog Wilhelm von Braunschweig-Oels, verwickelt, bald wieder zu verlassen gezwungen war. Er bezog nun die Universität Göttingen, welche damals auf der Höhe ihres Ruhmes stand. Hier wendete er sich dem Studium der Rechte und der Nationalökonomie mit Eifer zu, und schloß Freundschaften fürs Leben mit Altersgenossen, von denen wir hier [43] nur Albrecht Eichhorn, den späteren so verdienstvollen und ausgezeichneten Director des preußischen auswärtigen Amtes und zuletzt Cultusminister, und den nachmals so berühmt gewordenen Germanisten Karl Friedrich Eichhorn nennen wollen. – Von raschem Verstand, von lebhaftem Temperament und von feurigem Geiste, dabei eifrig und schnell in der Arbeit und mit großem natürlichen Scharfblick für die Beurtheilung der Menschen und deren Behandlung begabt, trat G. (1798), mit Kenntnissen wol ausgerüstet, von der Universität ins praktische Leben.
Gruner: Karl Justus v. G., preußischer Staatsmann und bekannt als einer der heftigsten Kämpfer gegen die Napoleonische Gewaltherrschaft, war am 28. Februar 1777 zu Osnabrück inmitten einer Familie geboren, in welcher seit Generationen ein tüchtiger Geist lebendigen Strebens waltete. Sein Urgroßvater war Schullehrer gewesen, sein Großvater Geistlicher und zuletzt lange Jahre hindurch Pfarrer an St. Katharinen zu Osnabrück, sein Vater endlich war Vicedirector der fürstlichen Land- und Justizkanzlei in Osnabrück und präsidirender Rath des dortigen evangelischen Landesconsistoriums. Dieser Letztere lebte im engsten freundschaftlichen Verkehr mitVier Jahre (1798–1802) verlebte er nun in seiner Vaterstadt und war während dieser Zeit eifrig bemüht, sich durch einige, rasch hintereinander erscheinende Schriften in weiteren Kreisen bekannt zu machen. Es erschienen von ihm 1) „Versuch über Strafen“, 1799, 2) „Versuch über die rechte und zweckmäßigste Einrichtung öffentlicher Sicherheitsinstitute und deren Verbesserung“, 1802, 3) und ebenfalls 1802 in zwei Bänden in der Form einer etwas romanhaft eingekleideten Reisebeschreibung: „Meine Wallfahrt zur Ruhe und Hoffnung oder Schilderung des sittlichen und bürgerlichen Zustandes Westphalens am Ende des 18. Jahrhunderts“, 4) endlich eine kleine Schrift: „Actenmäßige Erzählung der Betrügereien eines angeblichen Wundermädchens“, 1800, und 5) ein Bruchstück gebliebener Roman „Leidenschaft und Pflicht“, ebenfalls 1800. – In allen diesen Schriften verräth sich zwar sofort die Jugendlichkeit des Verfassers, aber eben so tritt uns darin allenthalben eine scharfe Beobachtungsgabe, eine lebendige Darstellung und eine edle Gesinnung entgegen.
Inzwischen hatten die in Folge der Revolutionskriege eingetretenen allgemeinen politischen Verhältnisse angefangen, ihre Rückwirkung auch auf die Zustände im Osnabrückischen zu äußern. Im Baseler Frieden (April 1795) hatte die französische Republik sich mit Preußen und dessen Verbündeten über eine Demarkationslinie geeinigt, welche das nördliche für neutral erklärte Deutschland umfassen und von den Truppen der norddeutschen Verbündeten besetzt werden sollte. In Folge dieser Verabredung lag vom J. 1795 ab bis ins J. 1801 hinein eine preußische Garnison in Osnabrück. Dieser Umstand wurde für G. äußerst folgenreich. Er kam in lebhaften Verkehr mit den Offizieren der preußischen Truppen, namentlich, wie es scheint, mit den späteren Generalen Müffling und Steinmetz und trat unter ihrer Vermittelung im J. 1802 in den preußischen Staatsdienst.[1] In Berlin war man damals eifrig darauf bedacht, die neuen Gebietstheile zu heben, welche Preußen bei der zweiten und dritten polnischen Theilung (1793 und 1795) erworben hatte. Zu diesem Zwecke suchte man Colonisten aus Süddeutschland, namentlich aus Schwaben, herbeizuziehen. G. fand zunächst bei den mit dieser Aufgabe betrauten Behörden Verwendung und leitete, nach kurzer Zeit zum Kammerrath befördert, das Geschäft von Franken aus, wo er seinen Wohnsitz aufgeschlagen hatte, mit so glücklichem Erfolge, daß er bald an den Sitz der obersten Verwaltung nach Berlin (1804) gezogen, und von da aus schon 1805 als Director an die Kriegs- und Domänenkammer in Posen versetzt wurde. Inmitten dieser seiner neuen Amtsthätigkeit überraschte ihn (Herbst 1806) der Ausbruch des Krieges mit Frankreich, welcher in schneller Folge den Einmarsch in Posen und die Erhebung der gesammten polnischen Bevölkerung nach sich zog. Aber auch in dieser Lage verleugnete sich Gruner’s fester Sinn nicht. Napoleon hatte bekanntlich den Buchhändler Palm kurz vor Ausbruch des preußisch-französischen Krieges wegen Verbreitung der Schrift: „Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung“ erschießen lassen. Für die hinterlassene Familie desselben wurden in England und in den außerhalb der französischen Machtsphäre liegenden größeren deutschen Städten Sammlungen veranstaltet. An die Spitze einer solchen Sammlung hatte in Posen sich G. gestellt. [44] Als jetzt die Franzosen in Posen einrückten, hatte G. den Muth, die Liste dem Commandirenden, Marschall Davoust, einem wegen seiner Strenge gefürchteten Manne, vorzulegen, und dieser zeichnete zur allgemeinen Ueberraschung eine ansehnliche Summe. – Im Uebrigen war Gruner’s Amtsthätigkeit seit der französischen Occupation vollkommen gelähmt, und so begab er sich denn, wie damals viele patriotische Männer der höheren Beamtenwelt, nach Ostpreußen, um sich zur Disposition der dort an der Seite des Monarchen befindlichen obersten Staatsbehörden zu stellen. Dieser sein Aufenthalt in Ostpreußen war für G. von den weitreichendsten Folgen; er brachte ihn in nahe persönliche Berührung mit den leitenden Staatsmännern Preußens, namentlich mit Stein und Hardenberg, und gab diesen letzteren die Gelegenheit, Gruner’s große geschäftliche Befähigung, seine rastlose Thätigkeit und seinen feurigen Patriotismus, sowie seine den Reformideen jener beiden Staatsmänner entsprechende Gesinnung kennen und schätzen zu lernen. In der That wurden denn auch seitdem nach einander eine Reihe der schwierigsten Aufgaben ihm übertragen.
Als man im Frühjahr 1807 daran dachte, mit Hülfe der Schweden und eines englischen Corps, sowie unter Heranziehung des Schill’schen Freicorps und anderer preußischer Truppen von Stralsund aus durch Blücher einen Vorstoß in den Rücken des Feindes zu machen, ward G. dem Feldherrn als geschäftlicher Beistand zugesellt. Der unerwartet schnelle Abschluß des Friedens von Tilsit (Juli 1807) verhinderte die Ausführung des Unternehmens. Gegen die Bestimmungen dieses Friedens und weit hinaus über den darin vorgesehenen Termin blieben die französischen Streitkräfte auch jetzt noch im Lande. Um ihnen gegenüber für alle Fälle eine zuverlässige Truppe unter dem entschlossensten Führer stets zur Hand zu haben, ward Blücher zum Oberbefehlshaber sämmtlicher in Pommern stehender Truppen mit dem Hauptquartier in Treptow a. d. Rega ernannt. Gleichzeitig wurde, um das nöthige Zusammenwirken zu erleichtern, provisorisch auch die Kriegs- und Domänenkammer an denselben Ort gelegt und auch jetzt war es wieder G., auf welchen die Wahl zum Director derselben an diesem wichtigen Punkte fiel.
Als endlich Napoleon seiner noch immer in Preußen zurückgebliebenen Armee für den Krieg in Spanien bedurfte, und deshalb im Herbst 1808 das preußische Gebiet mit Ausnahme der drei Oderfestungen Stettin, Küstrin und Glogau (Berlin erst im December 1808) räumen ließ, und als man nunmehr in Königsberg anfing, die Rückkehr der königlichen Familie mit den obersten Staatsbehörden nach Berlin ernstlich ins Auge zu fassen, war es G., den man (im März 1809) für den unter den damaligen schwierigen Verhältnissen wichtigen Posten eines Polizeipräsidenten von Berlin bestimmte. Auch nachdem die Franzosen das preußische Gebiet geräumt hatten, befand man sich nämlich ihnen gegenüber in einer äußerst kritischen Lage; nicht nur lagen innerhalb der preußischen Landesgrenzen französische Garnisonen in den drei Oderfestungen, und dominirten dadurch die ganze Linie der unteren Oder, sondern auch außerhalb des preußischen Gebiets beherrschte Frankreich und zwar im Osten die Weichsellinie durch die Besatzungen von Danzig, Thorn, Modlin und Warschau und im Westen die Linie der unteren Elbe durch die Besatzungen von Hamburg und Magdeburg. Um aber vollends dem preußischen Gebiete jeden Charakter der Geschlossenheit zu nehmen, legte die preußisch-französische Convention vom September 1808 Preußen die Verpflichtung auf, zwischen Magdeburg und den drei Oderfestungen und zwischen diesen unter sich im Ganzen nicht weniger als sieben Etappenstraßen für die französischen Truppen offen zu halten, zu denen späterhin noch zwei neue, nämlich eine achte zwischen Stettin und Mecklenburg und eine neunte zwischen dieser Festung und Warschau, hinzukamen. So von allen [45] Seiten den Bewegungen der französischen Truppen blosgestellt und bei der Unberechenbarkeit der Napoleonischen Politik fortwährend von der Besorgniß vor einem plötzlichen Gewaltstreich erfüllt, mußte es die vornehmste Sorge der preußischen Regierung sein, auf der einen Seite die täglich wachsende Erbitterung der Bevölkerung gegen die fremden Unterdrücker im Stillen zu nähren, auf der andern Seite aber die Leitung dieser Stimmung fest in der Hand zu behalten und jeden unvorsichtigen Ausbruch derselben zu verhindern. Ebenso wichtig aber mußte es ihr erscheinen, von ihrer Seite das Netz von Agenten zu überwachen und demselben entgegenzuarbeiten, mit welchem das französische Gouvernement das ganze preußische Land überzogen hatte. Neben den nächstliegenden Gegenständen seiner amtlichen Thätigkeit war es vor Allem diese Branche, welche erst organisirt werden sollte und welche daher für G. zugleich die wichtigste und die schwierigste Aufgabe seines neuen Wirkungskreises bildete. Doch glückte seiner rastlosen Thätigkeit, unterstützt von dem hingebenden Patriotismus der von ihm gewählten Organe, die Lösung dieser Aufgabe in überraschender Weise. Während noch drei Wochen nach seinem Amtsantritte der Auszug des Schill’schen Corps (Ende April 1809) stattfinden konnte, ohne daß mit der gesammten übrigen Bevölkerung Berlins der neue Polizei-Präsident vorher eine Ahnung davon gehabt hatte, wußte G. sich nachher in kurzer Zeit einerseits in den patriotisch gesinnten Kreisen ein solches Vertrauen zu erwerben, andererseits aber in dem gegnerischen Lager eine so genaue Orientirung zu verschaffen, daß er bald das Terrain vollkommen beherrschte und daß nichts von Bedeutung sich vorbereiten konnte, ohne daß es zu seiner Kenntniß gelangt wäre. Dabei erfreute er sich im höchsten Maße der Unterstützung und des Vertrauens des Staatskanzlers Hardenberg.
Inzwischen nahmen seit dem Ende des J. 1810 die politischen Verhältnisse für den europäischen Norden einen immer bedrohlicheren Charakter an, und immer näher rückte die Aussicht auf einen gewaltsamen Zusammenstoß zwischen der französischen und der russischen Macht. In dieser Periode, wo jeder Tag einen Gewaltstreich Napoleons gegen die Existenz des preußischen Staates bringen konnte, wurde G. (im Februar 1811) seiner bisherigen Stellung als Polizei-Präsident von Berlin enthoben und als Geheimer Staatsrath an die Spitze der Verwaltung der hohen Polizei für den gesammten Staat gestellt. Es galt jetzt, unterstützt von allen dazu geeigneten patriotischen Kräften, die politisch-polizeiliche Organisation, welche G. während der letzten beiden Jahre für Berlin ins Leben gerufen hatte, über den ganzen Staat und, soweit es sich als ausführbar erwies, noch über dessen Grenzen hinaus auszudehnen. Dies geschah von ihm mit Eifer, Geschick und Erfolg. Ueber diese seine damalige Thätigkeit schreibt ein Bekannter und Zeitgenosse von G. (Varnhagen v. Ense, Denkwürdigkeiten, Th. II. S. 360): „Er war in Berlin der Mittelpunkt weitverzweigter Verbindungen und als Leiter der hohen Polizei im Besitze großer Mittel und Kundschaften gewesen. Die gefährlichsten französischen Späher waren in seine Schlingen gerathen und spurlos verschwunden. Seine List und seine Verwegenheit brachten den Franzosen großen Schaden.“
Am 5. März 1812 wurde von Preußen im Hinblick auf den bevorstehenden Krieg zwischen Rußland und Frankreich der Alliancevertrag mit letzterem ratificirt. Es war dieser Vertrag ein Unterwerfungsact; aber bei der ausschließlich auf die Defensive gerichteten Haltung Rußlands ein Act unabweisbarer Nothwendigkeit. Für diejenigen Männer, welche für die ausgesprochensten Feinde der Napoleonischen Herrschaft galten und sich bis dahin gleichwol noch in einflußreichen Stellungen erhalten hatten, war jetzt die Zeit gekommen, sich den Augen des Feindes zu entziehen. Scharnhorst, schon im Sommer 1810 [46] auf Andringen der Franzosen seiner Stellung als Chef des Kriegsdepartements enthoben, legte jetzt auch sein Amt als Chef des Generalstabs nieder. Zwar behielt er die Inspection der Ingenieure und der Festungen noch bei, aber man ertheilte ihm gleichzeitig einen Urlaub auf unbestimmte Zeit und er verließ Berlin angeblich, „um einige österreichische Schlachtfelder zu studiren“. – Ebenso legte Gneisenau sein Amt als Geheimer Staatsrath nieder, wurde aber mittelst secreter Cabinetsordre dem Staatsrath erhalten und mit einer geheimen Mission nach Schweden und England betraut. Einige Offiziere in weniger einflußreicher Stellung endlich nahmen den Abschied, um entweder in Rußland oder auf der pyrenäischen Halbinsel mit offenem Visir gegen den gemeinsamen Feind zu kämpfen. Unter den in einflußreichen Civilämtern befindlichen Staatsmännern war, soweit wir sehen können, G. der einzige, der jetzt ebenfalls aus seinem Amte schied, um in dem bevorstehenden Entscheidungskampfe außerhalb der preußischen Grenzen für die Sache Preußens und der deutschen Nation wirken zu können. Die sofort nach Ratification des Alliancevertrages nachgesuchte Entlassung wurde ihm (den 10. März 1812) zwar sogleich bewilligt, dagegen aber eröffnete ihm ein Begleitschreiben Hardenberg’s auf Befehl des Königs, daß dieser wünsche, ihn unter veränderten Umständen recht bald wieder in seinen Dienst zurückkehren zu sehen, daß G. der Rücktritt in seinen bisherigen Rang stets offen bleiben und daß er in der Stille seinen Gehalt forterhalten solle.
Der Krieg, vor dem man jetzt stand, war ein Entscheidungskampf; unterlag Rußland, so war die Napoleonische Universalmonarchie fertig, und der gesammte europäische Continent war der französischen Herrschaft rettungslos verfallen. Eine solche Gefahr gebot die äußerste Anspannung aller Kräfte.
Spanien hatte soeben durch seine Erhebung glänzend bewiesen, was eine tapfere Nation im Volkskriege zu leisten vermag. Der politisch entschiedenere Theil der preußischen Heerführer, vor Allem Scharnhorst und Gneisenau, zogen seitdem die Organisirung des Volkskrieges mit in den Kreis ihrer militärischen Entwürfe. Unter den preußischen Staatsmännern aber Derjenige, auf welchen die Blicke aller entschiedenen Patrioten des deutschen Nordens sich vorzugsweise richteten – war Stein, den zu Ende des J. 1808 Napoleon in die Acht erklärt hatte, und welcher seitdem in Oesterreich, zuletzt in Prag sich aufhielt, ganz von diesem Gedanken erfüllt. Ihm namentlich schwebte der Plan vor, mit Unterstützung englischer und schwedischer Corps die Bevölkerung des nördlichen Deutschlands zur Erhebung zu bringen, sobald die Napoleonischen Heere im Innern von Rußland stehen würden, sowie der Gedanke, schon vorher, bevor die Dinge so weit wären, wenigstens ein ausgebreitetes Netz von Kundschaftern und Agenten zu organisiren, um vermittelst derselben nicht nur von allen militärischen Vorgängen im Bereiche des Feindes genaue Kenntniß zu erhalten, sondern auch im Rücken desselben durch Auffangen von Courieren, Vernichtung von Pulvervorräthen und dergleichen die Verbindung der alsdann in Rußland stehenden Hauptarmee mit der Heimath zu coupiren, und dem Feinde überhaupt den möglichsten Schaden zuzufügen.
Nach Prag zu Stein begab sich nun G. Er war mit seinen weitverzweigten Verbindungen, seiner Erfahrung und dem unbedingten Vertrauen, welches er als ausgesprochenster Feind des Napoleonischen Frankreichs in allen patriotischen Kreisen genoß, der rechte Mann, um Stein bei der Ausführung seiner Pläne fördernd zur Seite zu stehen. Noch zwei Monate lang hielt nach der Ankunft Gruner’s Stein sich in Prag auf. Diese Zeit reichte vollkommen hin, um sich eingehend zu verständigen. Ende Mai 1812 eilte Stein auf den Ruf Alexanders an dessen Seite nach Rußland, und G., in dessen Händen nunmehr ausschließlich die Vorbereitung für die Ausführung des Stein’schen Gedankens [47] verblieb, trat (als Wirklicher Etatsrath) in russische Dienste, ohne daß jedoch nach außen hin dieses Vorgangs Erwähnung geschah, und wol auch ohne weitere Absicht, als daß G. auf der äußerst gefährlichen Stelle, welche er augenblicklich einnahm, möglichst gegen die damit verbundenen Gefahren geschützt werden sollte. Mit rastloser Thätigkeit gab G. sich nun der Vorbereitung zur Ausführung des Stein’schen Gedankens hin, und war darin schon rüstig vorgeschritten, als er am 22. August 1812 unerwartet von den österreichischen Behörden verhaftet wurde. Die französische Polizei war auf seine Thätigkeit aufmerksam geworden, man hatte seine Geheimschrift entdeckt und war von Paris aus im Begriff, seine Auslieferung zu fordern, als das österreichische Cabinet, noch rechtzeitig gewarnt, dem zuvorkam, und, um ihn zu retten, selbst G. verhaften und auf die Festung Peterwardein bringen ließ, wo er, bei sonst freundlicher Behandlung, ein volles Jahr gefangen saß. Mit Gruner’s Verhaftung aber gerieth die Vorbereitung zur Ausführung der Stein’schen Projecte ins Stocken, und unterblieb zuletzt gänzlich.
Als ein Jahr darauf (August 1813) Oesterreich dem preußisch-russischen Bündnisse beitrat, drang Hardenberg, lebhaft durch Gneisenau daran gemahnt, auf Gruner’s Befreiung; aber erst als Stein, im Herbst 1813, mit der Leitung der Centralverwaltung der zu erobernden Länder betraut, sich G. als Gehülfen ausbat, wurde seine Freilassung beeilt. Von Stein erhielt G. nun sofort die Mission, zunächst als provisorischer Generalgouverneur die Verwaltung des inzwischen von den Verbündeten besetzten Großherzogthums Berg zu übernehmen (geschah am 23. Nov. 1813), dort möglichst alle etwa noch vorhandenen französischen Einflüsse zu beseitigen und schleunigst die Kräfte des Landes für den Kampf gegen Frankreich zu organisiren. Es sollte aber G. hier vorläufig nur vorbereitend wirken. Denn schon am 8. Februar 1814 übergab er das Land einem neuen Generalgouverneur, dem Prinzen zu Solms, und übernahm seinerseits die weit schwierigere Aufgabe, das eben erst von den Franzosen geräumte, aus vier bisher französischen Departements gebildete und auf dem linken Rheinufer liegende Generalgouvernement des Mittelrheins mit der Residenz in Trier zu organisiren. Als aber kurz nach dem, am 30. Mai 1814 abgeschlossenen ersten Pariser Frieden dieses Generalgouvernement mit dem Generalgouvernement des Niederrheins verbunden, und mit diesem unter die Leitung des Geheimen Staatsraths Sack gestellt wurde, kehrte G. wieder als Generalgouverneur nach dem Großherzogthum Berg zurück, wo er bis in die Mitte des Monats Juni 1815 verblieb.[2] – Seine Wirksamkeit als Generalgouverneur in diesen verschiedenen Theilen der nachherigen preußischen Rheinprovinz hat stets allseitig die größte Anerkennung gefunden. Die schwungvolle Sprache seiner Proclamationen, das ihm inwohnende Talent der freien Rede, welches er auf seinen zahlreichen Rundreisen aufs Ausgiebigste verwerthete, seine rastlose Thätigkeit und seine umfassende Geschäftskenntniß setzten ihn in den Stand, die noch vorhandenen französischen Elemente und Einflüsse in kürzester Zeit zu beseitigen, die deutsch-patriotischen Elemente in jenen Gegenden zu sammeln und rasch zu heben, und die Kräfte des Landes für den Kampf gegen Frankreich schnell und umfassend zu organisiren. Eng verbunden zu diesem Zwecke mit Görres, der in seinem „Deutschen Mercur“ durch die hinreißende Gewalt seiner Sprache und durch die Gluth seines Patriotismus einen so außerordentlichen Einfluß auf den Geist der Nation und vor Allem auf die Bewohner jener Länder ausübte, gelang es ihm, diese letzteren für den Kampf gegen das Napoleonische Frankreich in seltenem Grade zu electrisiren. – Der ein Jahr nach dem ersten Pariser Frieden erfolgende Wiederausbruch des Krieges gegen den von Elba zurückgekehrten Napoleon (Frühjahr und Sommer 1815) hatte indessen den leitenden Staatsmännern [48] die Verwendung der bewährten Kraft Gruner’s in Frankreich selbst als wünschenswerth erscheinen lassen. Es wurde ihm dort preußischer Seits die obere Leitung der Polizei übertragen. Der überraschend schnelle Verlauf des Krieges jedoch entzog G. die Möglichkeit, in dieser Stellung eine bedeutende Wirksamkeit zu entfalten.
Nach zehnjährigem Kampfe war also jetzt endlich das letzte Ziel aller deutschen Patrioten, das letzte Ziel der ganzen Thätigkeit Gruner’s erreicht. Die Napoleonische Gewaltherrschaft war vernichtet, Deutschland frei und Preußen in seinen alten Machtverhältnissen wieder hergestellt. – Alles bereitete sich jetzt, wieder in normale Zustände zurückzukehren. Auch G. trat wieder in den preußischen Staatsdienst zurück. – Seine Wünsche waren auf eine Stellung im Inlande gerichtet. Aber G. gehörte dem Kreise preußischer Staatsmänner an, welche in dem Kampfe gegen das Napoleonische Frankreich wesentlich in der Entfaltung der Volkskraft die sicherste Bürgschaft des Sieges erblickt hatten und welche jetzt die Gewährung von Institutionen für nothwendig erachteten, welche der Nation eine gesetzliche Mitwirkung an den Angelegenheiten des Landes sichern sollten. – Die Staatsmänner der alten Schule dagegen, die mehr und mehr zu immer entscheidenderem Einflusse gelangten, hatten stets die Tendenzen dieses Kreises mit tiefem Mißtrauen betrachtet und suchten daher auch jetzt dieselben bei der Reorganisation des Landes und der Staatsverwaltung möglichst von den einflußreichen Stellungen im Innern fern zu halten. So wurde denn jetzt auch G. gegen seine eigentliche Neigung zur Verwendung im Auslande bestimmt und ihm unterm 19. October 1815 vom Könige das nach damaliger Auffassung für diplomatische Stellungen unentbehrliche Adelsdiplom verliehen. Als Gesandter sollte G. zuerst nach Stuttgart, wo jedoch König Friedrich, bekanntlich bis dahin eines der eifrigsten Rheinbundsmitglieder und Bewunderer Napoleons, der Accreditirung eines so anerkannten Franzosenfeindes an seinem Hofe lebhaft widerstrebte; dann sollte er, als Gegengewicht gegen den berühmten Polizeiminister Napoleons, nach Dresden, wohin Fouché von Ludwig XVIII. als französischer Gesandter bestimmt worden war, zuletzt aber wurde er, als sich auch diese Combination zerschlug, weil Fouché’s Sendung unterblieb, zum Gesandten bei der schweizerischen Eidgenossenschaft ernannt.
In dieser Stellung verbrachte G., schon körperlich leidend, die vier letzten Jahre seines Lebens, bis ihn, der an den Quellen Wiesbadens Heilung suchte, dort am 8. Februar 1820, noch nicht 45 Jahre alt, der Tod ereilte.[3]
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 43. Z. 20 v. u.: Durch die Empfehlung des späteren Generals von dem Knesebeck kam Gruner vielmehr schon 1801 zunächst ohne feste Anstellung nach Franken, erhielt im Februar 1802 den Titel „Kammerrath“; im J. 1804 wurde er, da das Colonisationsgeschäft an die Kriegs- und Domänenkammer in Ansbach übergegangen war, nach Berlin zum Generaldirectorium gezogen. Von hier aus wurde er auf wenige Monate nach Hannover gesandt, von wo er nach Posen kam. [Bd. 24, S. 784]
- ↑ S. 47. In Preußen war G. in Königsberg und wurde dann in Memel beschäftigt. G. wurde auf Bitten der preußischen Regierung von der Prager Polizei verhaftet. Am 25. Novbr. 1813 übernahm er das Generalgouvernement Berg und bereitete dasselbe für die Verwaltung seines Nachfolgers, des Prinzen Solms-Lych vor. Er wartete die Ankunft desselben nicht ab, sondern reiste bereits Ende Januar 1814 in das ihm bestimmte Generalgouvernement „Mittelrhein“ ab, dessen Verwaltung er am 16. Juni des Jahres niederlegte. Während dieser beiden Verwaltungen suchte G. die Schulen zu heben. Am 1. Juli traf er bereits wieder in Düsseldorf ein, um – noch immer in russischen Diensten – das Herzogthum Berg für preußische Rechnung zu verwalten. Es darf nicht unerwähnt bleiben, daß die damals von G. getroffenen Bestimmungen über Schule und Kirche zum Theil bis in die siebziger Jahre Geltung hatten. [Bd. 24, S. 784 f.]
- ↑
S. 48. Die Polizeidirection von Paris und Umgegend wurde G. von den vier verbündeten Cabinetten übertragen, nachdem derselbe jetzt endlich in preußische Staatsdienste zurückgetreten war. In seiner Stellung als preußischer Gesandter in der Schweiz suchte G. mit Erfolg den damals dort bestehenden Einfluß Frankreichs zu schwächen. Für die innere Entwickelung der einzelnen Kantone, wie den Gesammtstaat der Schweiz gab er manchen guten Rathschlag. Als im J. 1819 die Demagogenuntersuchungen begannen, wurde auch G. in dieselben verwickelt. Der schwerkranke Mann wurde in Wiesbaden von Grano, der dabei seine Instruction weit überschritt, mehrmals verhört. Am 8. Febr. 1820 machte ein Blutsturz seinem Leben ein Ende.
- (Obige Berichtigungen und Ergänzungen zum Artikel Gruner sind der Redaction von Seiten der Familie gütigst mitgetheilt.) [Bd. 24, S. 785]