ADB:Gremp von Freudenstein, Ludwig
Weizsäcker, Lehrer und Unterricht an der evangelisch-theologischen Facultät der Universität Tübingen, 1877, S. 12, Mandry, Joh. Sichardt, 1874, S. 33, Anm. 40) veranlaßt, 1540 als Stadtadvocat nach Straßburg zu gehen, in welcher Stellung er sich als ein gewandter und kenntnißreicher Rechtsgelehrter auszeichnete. Auch auswärtige Fürsten bedienten sich seines Raths. Er tritt 1547 auf dem Tage zu Ulm auf, dann als Mitglied der Deputation, die den Kaiser bitten sollte, Straßburg mit dem Interim zu verschonen. Er und Friedrich v. Gottesheim trafen den Kaiser zu Nördlingen; derselbe hieß sie willkommen, durchsah die kürzere französische Bittschrift („denn er las gern, was französisch und kurz ist“), erklärte aber, sich über die Widerspenstigkeit der straßburgischen Prediger beschwerend, er könne der Stadt nichts Besonderes nachgeben, wolle ihr aber noch einen Monat Bedenkzeit geben. Nach Fassung eines dem kaiserlichen Edicte nicht ganz gemäßen Vorschlags des Raths reiste er mit Jacob Sturm und Geiger bis nach Köln dem Kaiser nach, welcher denn auch ihre Bitte gnädig anhörte und ihr willfahrte. 1552 wurde er von Neuem mit Sturm und Gottesheim in Rastatt vom Kaiser empfangen, der dabei Straßburgs Treue lobte und bald darauf, am 19. September, mit Granvella, Herzog von Alba und Bischof Erasmus die Stadt betrat, um dann mit dem außerhalb der Stadt vorbeigezogenen Heere zur Belagerung von Metz weiterzuziehen. Unfreundlicher gestaltete sich sein Empfang bei König Ferdinand auf dem Reichstage von Augsburg 1555, wohin Stadtsyndikus Jacob Hermann, H. v. Mülnheim und Joh. v. Börsch abgeordnet waren, um möglichst das Interim loszuwerden. Ferdinand erklärte: „Die kaiserliche Majestät und Er haben viel nachgegeben; sie werdens aber nicht mehr thun.“ Und so konnte G. lediglich bei Verlesung des Reichsabschieds gegen den auf Betreiben der katholischen Stände eingefügten Artikel: „daß in den Städten, wo zu selbiger Zeit beide Religionen geübt worden, es auch ferner dabei verbleiben und kein Theil dem andern darin Eintrag thun solle“ protestiren. In einem Bericht von 1575 meldet G., Ihro Majestät habe ihn selbst damals einen servum nequam (Schalksknecht) genannt. G. war ferner 1557 auf dem Reichstage zu Regensburg, 1559 in Augsburg; 1563 auf dem Schiedstage von Ettenheim als Vertreter der Städte Heilbronn, Eßlingen und Biberach gegen Ansprüche des Deutschen Ordens, nochmals 1566 in Augsburg. Ein [638] wichtiges Gutachten gab er mit Botzheim und Nervius ab, als die Prediger, vor Allem Marbach, nachdrücklich die Reformation der Klöster forderten. Ueberhaupt stand er mit vielen Theologen damaliger Zeit in Verbindung und wurde von ihnen sehr geschätzt und gelobt. Herzog Christoph von Württemberg erließ 1552, auf Anrathen Amerbach’s, an ihn einen Ruf, als Nachfolger Sichardt’s einzutreten; allein derselbe führte zu keinem Ergebniß. Der Tod seines Sohnes Hans Ludwig veranlaßte ihn, eine Studienstiftung für die Familie zu errichten, zu deren Zwecken er der Universität Tübingen auch seine Bibliothek überließ. Er starb 1583 und wurde zu Brumath beerdigt. Seine Schriften sind: „Cod. Justinianei method. tractatio“, Francof. 1593, und „Summa unnd innhalt aller undergebener Acten, und darauff gestellter Radtschlaeg der Erbaren Frey und Reichstett Session, Stand unnd Stimm belangende“, Spirae s. a. und Frankf. 1615, 4., von ihm und dem Frankfurter Advocat zum Lamb verfaßt. Mit einem empfehlenden Vorworte herausgegeben hat G. die anonyme „Ἀνάλυσις. Resolutio dialectica IV liberi Institut.“, Argent. 1567. 1569, 8. – Die Familie der Gremps (Gremper) stammt aus dem württembergischen Städtchen Vaihingen und nannten sie sich „von Freudenstein“ wol nach diesem bei Maulbronn gelegenen Orte, wo sie eine Besitzung erworben hatten. Von den württembergischen Staatsbehörden ist die Familie „G. von Freudenstein“ als freiherrlich anerkannt.
Gremp: Ludwig G. v. Freudenstein, Straßburger Stadtadvocat, wurde 1509 zu Stuttgart geboren, ist Winter 1525–26 in Tübingen immatriculirt, studirte längere Zeit in Ingolstadt, lehrte dann seit 1537 in Tübingen. Seine Wirksamkeit in Angelegenheiten der Universität war sofort eine sehr bedeutende und erscheint er in den wichtigsten Geschäften neben den hervorragendsten Professoren jener Zeit. Einmal bekleidete er das Rectorat, zweimal das Decanat der juristischen Facultät. Der lutherischen Richtung angehörend, sah er sich nach der Niederlage derselben (vgl.- Beschreib. u. Gesch. d. Univ. u. Stadt Tübingen von Eisenbach, Tüb. 1822, S. 259. 260. – Zeller, Ausf. Merkw. v. Tübingen, 1743, S. 444. 445. – Sleidani comm. de statu religionis et reipubl. Carolo V Caesare, Basil. 1562, p. 323. – Schöpflini Alsatia illustrata, Colmar 1761, II. 733 (franz. Ausg. v. Ravenèz, Mulhouse 1852, V. 842). – Röhrich, Gesch. d. Reformation im Elsaß u. bes. in Straßburg, Straßb. 1832, II. 192. 198, III. 29. 39. 56. 63. – De Bussière, Hist. du développement du protestantisme à Strasbourg et en Alsace, Strasb. 1859, I. 282. – Hist. eccl. saec. XVI supplementum, theolog. epistolis ad Marbachios constans, ed. a. Jo. Fechtio, Francof. et Spirae 1684, an vielen Stellen. – Urk. z. Gesch. d. Univ. Tübingen 1476–1556, Tüb. 1877, S. 638. – Rathgeber, Straßburg im 16. Jahrh., Reformationsgeschichte, Stuttg. 1871, S. 293. – Lorenz u. Scherer, Gesch. d. Elsaß, 1871, I. 122 ff. 230. – Seeger, Die strafrechtl. Consilia Tubingensia, 1877, S. 2. 81. 85 f. 100. 103. – Brief Gremp’s an Chyträus bei Krabbe, D. Chyträus, S. 177 ff.