ADB:Gislebert von Mons
Friedrichs I. und Heinrichs VI. Zuerst 1184 begleitete G. seinen Herrn zum Reichstag nach Mainz, dann finden wir ihn in Gemeinschaft mit anderen Gesandten thätig, endlich von 1189-91 allein mit wichtigen Aufträgen betraut. Seine Belohnung bestand nach der Sitte der Zeit in einer ganzen Anzahl von Pfründen; als Probst zu Mons gehörte er fortan zu den angesehensten Prälaten des Landes, während er die Kanzlerwürde abgab. Am Todtenbette seines Herrn finden wir ihn im December 1195; er starb erst in den J. 1223-25, wird aber nur noch in Urkunden genannt. Sein schönstes Denkmal ist die von ihm verfaßte „Chronik des Hennegau“; beginnend 1086 mit Hermann und Richilde, durch deren Ehe zuerst Hennegau und Flandern verbunden wurden, erzählt er ausführlich von den beiden letzten Balduinen und beschränkt sich nun auch nicht auf die engen Grenzen seiner Heimath. Seine Mittheilungen, von 1168 an immer reichhaltiger, haben um so größeren Werth, je mehr er aus eigener Anschauung berichtet und bei sehr wichtigen Dingen selbst betheiligt war. Er glänzt weder durch Gelehrsamkeit noch durch zierliche Schreibweise; wir finden bei ihm den Geschäftstil der Zeit, und obgleich Geistlicher und eifrig kirchlich gesinnt, ist er doch mehr Geschäftsmann. Balduin V. verehrte er in hohem Grade wegen seiner bedeutenden und tüchtigen Eigenschaften; diese zu preisen ist sein Hauptzweck, die Erbschaftsfrage aber veranlaßt ihn häufig Rechtsfragen zu berühren, und hier zeichnet er sich durch eine Klarheit der Darstellung und Genauigkeit des Ausdrucks aus, welche wir bei den meisten Chronisten schmerzlich vermissen. Deshalb ist sein Werk für die Rechtsgeschichte von vorzüglichem [204] Werthe; 1784 von Du Chasteler zuerst herausgegeben, wurde es im 21. Band Scriptores der Monumenta Germ. von W. Arndt kritisch bearbeitet; vgl. dazu „Die Chronik des G. von Mons“ (Leipzig 1871), eine treffliche Abhandlung des leider früh verstorbenen Arthur Hantke.
Gislebert von Mons, vermuthlich im Hennegau geboren, welcher zum deutschen Reiche gehörte, aber größtentheils romanische Bevölkerung hatte, befand sich, wie er selbst sagt, von Kindheit an am gräflichen Hofe; im November 1180 erscheint er als zweiter Notar des Grafen Balduin V., 1184 als Notar, 1188 als Kanzler. Dieser Balduin V. wurde durch seine Heirath auch Graf von Flandern und durch Erbschaft Markgraf von Namur. Aber diese Erbschaft war hart bestritten und veranlaßte viele Verhandlungen am Hofe